Beschlussvorlage - 0255/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Martina Gleiß
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist in
der Regel zuständig für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus ist er befristet bis zum 30.Juni 2013
zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte
Menschen, die das selbständige Wohnen ermöglichen oder sichern sollen
(Ausführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2009 – AV-SGB XII NRW).
Des Weiteren ist der LWL in der Regel zuständig für die Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten, wenn es erforderlich ist, die Hilfe in
einer teilstationären oder stationären Einrichtung zu gewähren. Seit dem 01. Juni
2009 ist der LWL für diese Hilfeart auch dann zuständig, wenn sie dazu dient,
Hilfe in einer teilstationären oder stationären Einrichtung zu verhindern.
Nach der AV-SGB XII NRW sind
die überörtlichen und örtlichen Träger der Sozialhilfe verpflichtet, ihre
Leistungsinhalte und -strukturen in Steuerungs- und Planungsgremien gemeinsam
weiterzuentwickeln und zu koordinieren. Zu diesem Zweck müssen sie
Kooperationsvereinbarungen abschließen. Ziel ist es, angesichts der Entwicklung
der Fallzahlen die ambulanten Strukturen weiter auszubauen und im Sinne einer
wohnortnahen und damit integrativen Leistungsstruktur die bestehenden
stationären Wohnangebote anzupassen.
Bereits im Jahr 2006 wurde zwischen dem LWL und der
Stadt Hagen eine Zielvereinbarung für den Bereich „Eingliederungshilfe Wohnen
für Menschen mit Behinderung“ abgeschlossen. Die neue Vereinbarung
beinhaltet geringfügige Änderungen für den Bereich der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung und enthält zusätzliche Regelungen für die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Der Inhalt der Vereinbarung
wurde vom Fachbereich Jugend und Soziales mit dem Gesundheitsamt, sozialpsychiatrischer
Dienst, abgestimmt.
Der Inhalt der beigefügten Vereinbarung wurde nunmehr
einvernehmlich mit dem LWL festgelegt. Die im Text dieser Vereinbarung
erwähnten Anlagen 1 – 4 liegen zur Information ebenfalls bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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39,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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24,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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35,9 kB
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