Beschlussvorlage - 0152/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll ein Kooperationsvertrag entsprechend der Anlage 1 abgeschlossen werden.

 

Der Beschluss ist bis zum 01.08.10 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Regionale Bildungsnetzwerke

 

Durch die Zusammenführung der lokalen Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme zu einem Gesamtsystem gelingt eine Optimierung der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

 

Regionale Bildungsnetzwerke schaffen bisher nicht bekannte Informations- und Kommunikationsplattformen. Landesweit werden dafür drei Gremien geschaffen:

Regionale Bildungskonferenzen, Lenkungskreise und Geschäftsstellen bilden die Strukturen der Bildungsnetzwerke.

 

Hierzu soll eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen werden.

 

Begründung

 

Zielsetzung Regionaler Bildungsnetzwerke (RBN)

Regionale Bildungsnetzwerke zielen auf die Intensivierung und Systematisierung der Kooperation der lokalen Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme zu einem Gesamtsystem. Damit gelingt einerseits die Optimierung der Förderung von Kindern und Jugendlichen, gleichzeitig wird damit die Idee eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses über Altersgrenzen hinweg unterstützt.

Anzumerken ist, dass nahezu in allen kreisfreien Städten bzw. Kreisen des Landes NRW aktuell an vergleichbaren Prozessen gearbeitet wird, die Mehrzahl der Kommunen entsprechende Strukturen sogar bereits errichtet und Kooperationsvereinbarungen mit der Landesregierung abgeschlossen haben. 

Unbestritten sind die Schulen ein zentraler Baustein zum Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Erforderlich ist aber eine darüber hinaus gehende Kooperation mit weiteren Experten und Akteuren in den Regionen. Sie alle tragen mit ihren Angeboten zum Bildungserfolg der Menschen bei. Nur gemeinsam kann das Konzept des lebensbegleitenden Lernens über Altersgrenzen hinweg realisiert werden.

Regionale Bildungsnetzwerke ermöglichen eine bessere gegenseitige Information und eine stärkere Kooperation. Dafür werden vor Ort drei Gremien eingerichtet: Regionale Bildungskonferenzen, Lenkungskreise und Geschäftstellen bilden landeseinheitlich die Strukturen der Bildungsnetzwerke.

Mit den regionalen Bildungsnetzwerken haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Städte und Kreise die Chance, flächendeckend miteinander zu kooperieren und ein ganzheitliches Bildungskonzept zu entwickeln. Dazu werden Kooperationsvereinbarungen mit dem Land getroffen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, alle kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte im Bildungsbereich zu bündeln und einzubeziehen.

Die Mustervorlage für einen Kooperationsvertrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

1.                  Inhaltliche Schwerpunkte für das RBN Hagen

Die allgemeinen Aufgaben und Themenfelder der RBN ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Notwendig ist aber eine örtliche Schwerpunktsetzung, die sich an den Bedarfen in Hagen orientieren muss. Schwerpunkte für die Arbeit eines RBN sollen nach einhelliger Auffassung der Verwaltung, der Schulaufsicht und der Agentur Mark sein:

Aktivitätenfortführung und Weiterentwicklung in den Themenfeldern

o       Individuelle Förderung in Schule gestalten

o       Unterrichtsentwicklung,

o       Kooperation von Schule mit Dritten,

o       selbstbestimmtes Lernen

o       Übergänge gestalten

o       Übergang Kita-Schule

o       Übergang Primarstufe-Sek I

o       horizontale Übergänge

o       Übergang Schule-Beruf (Regionales Übergangsmanagement)

o       Sprachförderung

o       Schulfähigkeit

o       Ganztag gestalten

o       Rhythmisierung organisieren

o       Präventive Hilfen

o       Individuelle Förderung

o       Lebensbegleitendes Lernen gestalten

o       Kompetenzorientierung stärken

o       Modularisierung ausbauen

o       Qualitätssicherung

o       Bildungsmonitoring

o       Bildungsberatung

o       Querschnittsthema: Integration gestalten

 

2.                  Organisation des Regionalen Bildungsnetzwerks

Es sind drei organisatorische Ebenen für das RBN zu gestalten:

a)     Regionale Bildungskonferenz

o          Absprachen, Empfehlungen zu den Handlungsfeldern

o          Entwicklung eines Leitbildes für die Bildungsregion

o          Erörterung von Konzepten und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Bildungsregion

o          Empfehlungen zu den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur Schulentwicklungsplanung

o          Initiativen zur Profilbildung der Schulen

b)     Lenkungskreis

Der Lenkungskreis verantwortet die Umsetzung der in der Bildungskonferenz festgelegten Handlungsfelder und koordiniert die Absprachen und Aktivitäten der Bildungsakteure. Ihm gehören Vertreter des Landes, der Stadt sowie aus Schulen und ggf. weitere Akteure an.

c)     Geschäftsstelle

o          Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Bildungskonferenz und des Lenkungskreises, Serviceaufgaben in der Geschäftsstelle

o          Initiierung, Planung, Organsiation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die Bildungskonferenz empfohlen wurden und vom Lenkungskreis in Arbeitsaufträge umgesetzt wurden

o          Unterstützung und Beratung der Schulen

o          Entwicklung von Projekten, Konzepten und Vorlagen

o          Akquisition von Fördermitteln

o          Koordinationsaufgaben,

o          Bildungsberichterstattung

Die Geschäftstelle soll beim Schulamt für die Stadt Hagen angebunden werden und im Sommer 2010 ihre Arbeit aufnehmen.

Die notwendige kommunale Stelle wird ohne Auswirkungen auf den Stellenplan durch Umorganisation bereit gestellt. Der erforderliche IT-Büro-Arbeitsplatz ist vorhanden. Für die Landesstelle muss ein IT-Büroarbeitsplatz eingerichtet werden.
Die Kosten betragen *15.600,00 € p. a.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

15.600,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

15.600,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

15.600,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

15.600,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen