Beschlussvorlage - 0440/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) sind bislang 1825 Plätze an Grundschulen und 96 Plätze an Förderschulen ausgebaut.

Zum kommenden Schuljahr übersteigt die Interessenbekundung an OGS-Plätzen die Zahl der freiwerdenden Plätze bei „Vollauslastung“ im Grundschulbereich um rund 260 Kinder, davon rund 110 Fälle unter dem Aspekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie ergänzend „Geschwisterkinder“.

Durch das Engagement der Kooperationspartner wurde ein Ergebnis erzielt, wonach Gruppen (25 Teilnehmer) bei Bedarf und unter Berücksichtigung der räumlichen Möglichkeiten auf bis zu 28 Teilnehmer erhöht werden können. Da die 3 zusätzlichen Kinder in bestehenden Gruppen integriert werden, erhalten die Kooperationspartner dafür keine zusätzlichen Finanzmittel.

Im Ergebnis können somit rund 110 weitere Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden

 

 

 

Begründung

Derzeitige Bedarfssituation

An 35 von insgesamt 37 Grundschulstandorten gibt es ein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit insgesamt 1.825 ausgebauten Plätzen. Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Weiterhin gibt es an 4 Förderschulen (Förderschwerpunkt: Lernen) insgesamt 96 ausgebaute Plätze (8 Gruppen mit jeweils 12 Plätzen).

Zum kommenden Schuljahr übersteigt die Interessenbekundung an OGS-Plätzen die Zahl der freiwerdenden Plätze bei „Vollauslastung“ im Grundschulbereich um rund 260 Kinder. Sofern der geäußerte Bedarf auf das vorrangige Kriterium  „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie ergänzend „Geschwisterkinder“ reduziert wird, verbleibt trotzdem ein Zusatzbedarf für rund 110 weitere Plätze.

 

 

Lösungsansatz für das Schuljahr 2010/2011

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat für das kommende Schuljahr die Fördermittel (Betriebsmittel) aufgestockt. Es ist somit möglich, bei Aufnahme zusätzlicher Kinder auch entsprechende Fördermittel zu erhalten.

Bei der genannten Zahl von 25 Plätzen pro Gruppe handelt es sich um eine Richtgröße, die nach Information der Bezirksregierung auch geringfügig überschritten werden kann. So gibt es in anderen Städten durchaus Gruppen mit 28 Teilnehmern.

 

Durch das Engagement der Kooperationspartner wurde nach mehreren Gesprächsrunden ein Ergebnis erzielt, wonach Gruppen bei Bedarf und unter Berücksichtigung der räumlichen Möglichkeiten auf bis zu 28 Teilnehmer erhöht werden können. Da die 3 zusätzlichen Kinder in bestehenden Gruppen integriert werden, erhalten die Kooperationspartner dafür keine zusätzlichen Finanzmittel. Sollte an einzelnen Schulstandorten, wie z.B. an der Grundschule Hermann-Löns, der begründete Bedarf größer sein, wird versucht, diesem Bedarf zu entsprechen, indem im Einzelfall freie Plätze anderer Schulen, hierfür angerechnet werden.

Im Ergebnis können somit rund 110 weitere Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden (Einzeldarstellung siehe Anlage).

Die Regelung ist zunächst auf das Schuljahr 2010/2011 begrenzt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Wie bereits ausgeführt, erhalten die Kooperationspartner für die zusätzlichen Kinder keine ergänzenden Finanzleitungen. Gleichwohl erhält die Stadt Hagen auf der Einnahmeseite 820 € Landesfördemittel pro Kind/Schuljahr. Zudem wird erwartet, dass der Pflichtanteil der Stadt i.H.v. 410 € pro Kind/Schuljahr durch Elternbeiträge eingenommen wird. Mithin kann eine Einnahmeverbesserung von rund 135.000 €/ Schuljahr erwartet werden, die nicht zuletzt auch durch das zusätzliche Engagement der Kooperationspartner ermöglicht wird.

 

 

Ausblick - Weitere Strukturanpassungen ab  Schuljahr 2011/2012

In einigen Bereichen wird in der OGS derzeit noch Personal über geförderte Maßnahmen (Entgeltvarianten und Beschäftigungszuschuss) beschäftigt. Absehbar werden die derzeit eingesetzten 40 Entgeltvarianten künftig erheblich reduziert, und mittelfristig ersatzlos auslaufen. Darüber hinaus läuft der Großteil der Beschäftigungszuschüsse für die Küchenhilfen bereits 2010 ebenfalls ersatzlos aus, spätestens im Sommer 2011.

Die Kooperationspartner haben signalisiert, dass der Küchenbereich ohne zusätzliche Finanzmittel weiter durchgeführt werden könnte. Im Bereich der Entgeltvarianten wird auch bei einer Standardabsenkung eine Finanzanpassung erforderlich. Daher sind rechtzeitig finanzielle und organisatorische Anpassungen vorzubereiten, voraussichtlich zum Schuljahr 2011/2012. Die Verwaltung wird dazu zu gegebener Zeit eine Vorlage erstellen.

 

Aufgrund der Finanzsituation der Stadt soll rechtzeitig zum Schuljahr 2011/12 eine Überarbeitung der bestehenden Beitragssatzung mit dem Ziel einer Einnahmeverbesserung vorgenommen werden.

 

 


 

Anlage

 

 

 

Übersicht alle OGS-Schulen  , hier: anerkannte Zusatzplätze 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lfd.Nr

Schule

Anzahl

 

Anzahl

 

Zusatz-

 

Plätze insg.

 

 

Gruppen

 

Plätze

 

plätze

 

im Schulljahr

 

 

 in der OGS

 

 

 

 

 

2010/11

1

Astrid-Lindgren, Eilpe

2

 

50

 

3

 

53

2

Astrid-Lindgren, Delstern

1

 

25

 

3

 

28

3

Berchum-Garenfeld

1

 

25

 

4

 

29

4

Boloh

3

 

75

 

9

 

84

5

Emil-Schumacher

4

 

100

 

 

 

100

6

Emst

2

 

50

 

3

 

53

7

Erwin-Hegemann

2

 

50

 

 

 

50

8

Freiherr-vom-Stein

2

 

50

 

 

 

50

9

Friedrich-Harkort

2

 

50

 

4

 

54

10

Funckepark

3

 

75

 

6

 

81

11

Gebrüder-Grimm

1

 

25

 

0

 

25

12

Geweke

2

 

50

 

1

 

51

13

Goethe

2

 

50

 

6

 

56

14

Goldbergschule, Franzstr.

2

 

50

 

3

 

53

15

Goldbergschule, Schulstr.

2

 

50

 

2

 

52

16

Heideschule

3

 

75

 

 

 

75

17

Henry-van-de-Velde

4

 

100

 

2

 

102

18

Hermann-Löns

2

 

50

 

17

 

67

19

Hestert

2

 

50

 

 

 

50

20

Im Kley

2

 

50

 

7

 

57

21

Janusz-Korczak

4

 

100

 

 

 

100

22

Karl-Ernst-Osthaus, Berchumer Str.

1

 

25

 

6

 

31

23

Karl-Ernst-Osthaus, Lützowstr.

2

 

50

 

3

 

53

24

Kipper

2

 

50

 

6

 

56

25

Kückelhausen

2

 

50

 

5

 

55

26

Kuhlerkamp

2

 

50

 

 

 

50

27

Liebfrauen

1

 

25

 

 

 

25

28

Meinolf

2

 

50

 

 

 

50

29

Overberg

2

 

50

 

2

 

52

30

Regenbogen

2

 

50

 

3

 

53

31

Reh

1

 

25

 

 

 

25

32

Vincke

3

 

75

 

 

 

75

33

Volmetal, Dahl

2

 

50

 

6

 

56

34

Volmetal, Rummenohl

1

 

25

 

3

 

28

35

Wesselbach

2

 

50

 

 

 

50

 

GESAMT:

73

 

1825

 

104

 

1929

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.06.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.06.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen