Beschlussvorlage - 0152/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Hagen Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Land Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Gina Hüls
- Beteiligt:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien; FB55 - Jugend und Soziales;
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.05.2010
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Regionale Bildungsnetzwerke
Durch
die Zusammenführung der lokalen Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme zu
einem Gesamtsystem gelingt eine Optimierung der Förderung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen.
Regionale
Bildungsnetzwerke schaffen bisher nicht bekannte Informations- und
Kommunikationsplattformen. Landesweit werden dafür drei Gremien geschaffen:
Regionale
Bildungskonferenzen, Lenkungskreise und Geschäftsstellen bilden die Strukturen
der Bildungsnetzwerke.
Hierzu
soll eine Kooperationsvereinbarung mit dem Land abgeschlossen werden.
Begründung
Zielsetzung Regionaler
Bildungsnetzwerke (RBN)
Regionale
Bildungsnetzwerke zielen auf die Intensivierung und Systematisierung der
Kooperation der lokalen Bildungs-, Erziehungs- und Beratungssysteme zu einem
Gesamtsystem. Damit gelingt einerseits die Optimierung der Förderung von
Kindern und Jugendlichen, gleichzeitig wird damit die Idee eines ganzheitlichen
Bildungsverständnisses über Altersgrenzen hinweg unterstützt.
Anzumerken ist,
dass nahezu in allen kreisfreien Städten bzw. Kreisen des Landes NRW aktuell an
vergleichbaren Prozessen gearbeitet wird, die Mehrzahl der Kommunen
entsprechende Strukturen sogar bereits errichtet und Kooperationsvereinbarungen
mit der Landesregierung abgeschlossen haben.
Unbestritten sind
die Schulen ein zentraler Baustein zum Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen. Erforderlich ist aber eine darüber hinaus gehende Kooperation mit
weiteren Experten und Akteuren in den Regionen. Sie alle tragen mit ihren
Angeboten zum Bildungserfolg der Menschen bei. Nur gemeinsam kann das Konzept
des lebensbegleitenden Lernens über Altersgrenzen hinweg realisiert werden.
Regionale
Bildungsnetzwerke ermöglichen eine bessere gegenseitige Information und eine
stärkere Kooperation. Dafür werden vor Ort drei Gremien eingerichtet: Regionale
Bildungskonferenzen, Lenkungskreise und Geschäftstellen bilden
landeseinheitlich die Strukturen der Bildungsnetzwerke.
Mit den
regionalen Bildungsnetzwerken haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Städte
und Kreise die Chance, flächendeckend miteinander zu kooperieren und ein ganzheitliches
Bildungskonzept zu entwickeln. Dazu werden Kooperationsvereinbarungen mit dem
Land getroffen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, alle kommunalen und gesellschaftlichen
Kräfte im Bildungsbereich zu bündeln und einzubeziehen.
Die Mustervorlage
für einen Kooperationsvertrag ist als Anlage 1 beigefügt.
1.
Inhaltliche Schwerpunkte für das RBN Hagen
Die allgemeinen
Aufgaben und Themenfelder der RBN ergeben sich aus der beigefügten Anlage.
Notwendig ist aber eine örtliche Schwerpunktsetzung, die sich an den Bedarfen
in Hagen orientieren muss. Schwerpunkte für die Arbeit eines RBN sollen nach
einhelliger Auffassung der Verwaltung, der Schulaufsicht und der Agentur Mark
sein:
Aktivitätenfortführung
und Weiterentwicklung in den Themenfeldern
o Individuelle
Förderung in Schule gestalten
o Unterrichtsentwicklung,
o Kooperation von Schule mit Dritten,
o selbstbestimmtes Lernen
o Übergänge
gestalten
o Übergang Kita-Schule
o Übergang Primarstufe-Sek I
o horizontale Übergänge
o Übergang Schule-Beruf (Regionales
Übergangsmanagement)
o Sprachförderung
o Schulfähigkeit
o Ganztag
gestalten
o Rhythmisierung organisieren
o Präventive Hilfen
o Individuelle Förderung
o Lebensbegleitendes
Lernen gestalten
o Kompetenzorientierung stärken
o Modularisierung ausbauen
o Qualitätssicherung
o Bildungsmonitoring
o Bildungsberatung
o Querschnittsthema:
Integration gestalten
2.
Organisation des Regionalen Bildungsnetzwerks
Es sind drei organisatorische Ebenen
für das RBN zu gestalten:
a) Regionale
Bildungskonferenz
o
Absprachen,
Empfehlungen zu den Handlungsfeldern
o
Entwicklung
eines Leitbildes für die Bildungsregion
o
Erörterung von
Konzepten und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung der Bildungsregion
o
Empfehlungen zu
den Ergebnissen der Bildungsberichterstattung und zur Schulentwicklungsplanung
o
Initiativen zur
Profilbildung der Schulen
b) Lenkungskreis
Der Lenkungskreis verantwortet die Umsetzung der in
der Bildungskonferenz festgelegten Handlungsfelder und koordiniert die
Absprachen und Aktivitäten der Bildungsakteure. Ihm gehören Vertreter des
Landes, der Stadt sowie aus Schulen und ggf. weitere Akteure an.
c) Geschäftsstelle
o
Vor- und
Nachbereitung der Sitzungen der Bildungskonferenz und des Lenkungskreises,
Serviceaufgaben in der Geschäftsstelle
o
Initiierung,
Planung, Organsiation und Durchführung von Maßnahmen, die durch die
Bildungskonferenz empfohlen wurden und vom Lenkungskreis in Arbeitsaufträge
umgesetzt wurden
o
Unterstützung
und Beratung der Schulen
o
Entwicklung von
Projekten, Konzepten und Vorlagen
o
Akquisition von
Fördermitteln
o
Koordinationsaufgaben,
o
Bildungsberichterstattung
Die Geschäftstelle
soll beim Schulamt für die Stadt Hagen angebunden werden und im Sommer 2010
ihre Arbeit aufnehmen.
Die notwendige
kommunale Stelle wird ohne Auswirkungen auf den Stellenplan durch
Umorganisation bereit gestellt. Der erforderliche IT-Büro-Arbeitsplatz ist
vorhanden. Für die Landesstelle muss ein IT-Büroarbeitsplatz eingerichtet
werden.
Die Kosten betragen *15.600,00 € p. a.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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x |
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
15.600,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
15.600,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
15.600,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
15.600,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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