Beschlussvorlage - 0413/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Maßnahmenpaket der Biologischen Stationen Umweltzentrum Hagen e.V. sowie Ennepe-Ruhr-Kreis e.V wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Siehe unten

 

 

Begründung

 

Seit dem 1.01.2006 wird die Biologische Station Hagen gemäß der geänderten Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) im Vergleich zur früheren „Modellförderung UMWELTZENTRUM Hagen“ finanziert.

Seitens des MUNLV werden ab 2008 alle Biologischen Stationen in NRW unter neuen Schwerpunktsetzungen finanziert. Nach den Kürzungen der Landesförderung, zuletzt 2008 um ca. 13 %, beträgt das für 2010 bewilligte Gesamtvolumen wie auch 2008 und 2009 nunmehr 139.088 €, der Landesanteil von 80 % beläuft sich auf 111.271 €. Aufgrund des Beitrittes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Januar 2010 in den Trägerverein der Biologischen Station Hagen wurde mit dem RVR- Zuschuss von 10.000 € der Anteil der Stadt Hagen von vormals 27.817 auf 17.817 € verringert.

 

Innerhalb des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen Arbeitsschwerpunkte gem. der Förderrichtlinie des Landes NRW für alle Biologischen Stationen verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit des UMWELTZENTRUMS werden im Rahmen der Entwicklung eines „Regionalen Profils“ berücksichtigt und aufgrund der Randlage zum Ruhrgebiet weiter ausgebaut. So sollen für die Stadt und die Region bedeutende Planungsinhalte und Arbeitsfelder von der Biologischen Station öffentlichkeitswirksam bearbeitet werden, z. B. die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur umweltpädagogischen Nutzung des umgestalteten Koenigsees oder der Wildobstlehrpfad am Freilichtmuseum. Traditionelle Inhalte wie die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, Obstwiesen oder Kleingewässer werden weiterhin bearbeitet. Der Bereich der Pflege von Naturschutzgebietsflächen wurde hingegen auf dem verringerten Fördervolumen der Vorjahre festgeschrieben.

 

Im Rahmen einer zukünftigen engen Zusammenarbeit mit der Biologischen Station des Ennepe-Ruhr-Kreises werden auch über die Stadtgrenzen hinaus Veranstaltungen zu den o.g. Inhalten angeboten, z. B. das Meilerfest im Hülsenbecker Tal oder gemeinsame Seminarveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug werden die Ennepetaler Mitarbeiter in Hagen thematische Veranstaltungen mit eigenen Beiträgen bereichern. Seit 2009 wurde seitens der Landesregierung darüber hinaus beiden Stationen eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben.

 

Der AMP 2010 wurde im Trägerverein der Biologischen Station Hagen verabschiedet und mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

27.818,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

10.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

17.818,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

1.55

Produktgrp.

1.55.40

Aufwandsart

1.55.40.08

Produkt:

531 800

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.06.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.06.2010 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen