Beschlussvorlage - 0413/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Stationen Umweltzentrum Hagen e.V. und Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. hier: Maßnahmenpaket 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.06.2010
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Siehe unten
Begründung
Seit
dem 1.01.2006 wird die Biologische Station Hagen gemäß der geänderten
Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) im Vergleich zur
früheren „Modellförderung UMWELTZENTRUM Hagen“ finanziert.
Seitens
des MUNLV werden ab 2008 alle Biologischen Stationen in NRW unter neuen
Schwerpunktsetzungen finanziert. Nach den Kürzungen der Landesförderung,
zuletzt 2008 um ca. 13 %, beträgt das für 2010 bewilligte Gesamtvolumen wie
auch 2008 und 2009 nunmehr 139.088 €, der Landesanteil von 80 % beläuft
sich auf 111.271 €. Aufgrund des Beitrittes des Regionalverbandes Ruhr
(RVR) im Januar 2010 in den Trägerverein der Biologischen Station Hagen wurde
mit dem RVR- Zuschuss von 10.000 € der Anteil der Stadt Hagen von vormals
27.817 auf 17.817 € verringert.
Innerhalb
des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen
Arbeitsschwerpunkte gem. der Förderrichtlinie des Landes NRW für alle
Biologischen Stationen verbindlich umzusetzen. Die regionalen Besonderheiten
der bisherigen Arbeit des UMWELTZENTRUMS werden im Rahmen der Entwicklung eines
„Regionalen Profils“ berücksichtigt und aufgrund der Randlage zum
Ruhrgebiet weiter ausgebaut. So sollen für die Stadt und die Region bedeutende
Planungsinhalte und Arbeitsfelder von der Biologischen Station
öffentlichkeitswirksam bearbeitet werden, z. B. die Entwicklung und Umsetzung
eines Konzeptes zur umweltpädagogischen Nutzung des umgestalteten Koenigsees
oder der Wildobstlehrpfad am Freilichtmuseum. Traditionelle Inhalte wie die langjährigen
Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse, Obstwiesen oder Kleingewässer werden
weiterhin bearbeitet. Der Bereich der Pflege von Naturschutzgebietsflächen
wurde hingegen auf dem verringerten Fördervolumen der Vorjahre festgeschrieben.
Im
Rahmen einer zukünftigen engen Zusammenarbeit mit der Biologischen Station des
Ennepe-Ruhr-Kreises werden auch über die Stadtgrenzen hinaus Veranstaltungen zu
den o.g. Inhalten angeboten, z. B. das Meilerfest im Hülsenbecker Tal oder
gemeinsame Seminarveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug
werden die Ennepetaler Mitarbeiter in Hagen thematische Veranstaltungen mit
eigenen Beiträgen bereichern. Seit 2009 wurde seitens der Landesregierung
darüber hinaus beiden Stationen eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend
vorgegeben.
Der
AMP 2010 wurde im Trägerverein der Biologischen Station Hagen verabschiedet und
mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der
Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme
als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
27.818,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
10.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
17.818,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
1.55 |
Produktgrp. |
1.55.40 |
Aufwandsart |
1.55.40.08 |
Produkt: |
531 800 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40 kB
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