Beschlussvorlage - 0404/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvorhaben Neubau eines Hotels mit Umnutzung des Verwaltungsgebäudes der Enervie auf dem Grundstück Körnerstraße 40
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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08.06.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt
folgende Bauvoranfrage vor:
Neubau eines Hotels mit Umnutzung des Verwaltungsgebäudes der Enervie auf dem Grundstück Körnerstraße 40
Gemarkung Hagen, Flur 48, Flurstücke 106, 107, 108 und 109.
Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan ist
das Grundstück Körnerstraße 40 überwiegend als gemischte Fläche dargestellt,
teilweise auch als Grünfläche. Das Bauvorhaben liegt insgesamt im
Geltungsbereich des seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplanes Nr. 6 / 86
Volmeaue Teil 2. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des Gebäudebestandes
Kerngebiet fest (Flurstücke 106 und 108). Diese Festsetzung beschreibt die Art
der baulichen Nutzungen. Das Maß der baulichen Nutzung muss sich nach § 34
BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Fläche, auf dem die
Gebäudeerweiterung stattfinden soll, ist als öffentliche Parkanlage festgesetzt
(Flurstücke 107 und 109). Ein Streifen von ca. 10 m Breite entlang der
Springmannstraße ist ebenfalls als Parkanlage festgesetzt.
Städtebauliche Bewertung
Die Stadt Hagen hat in den
vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Innenstadt
aufzuwerten. Es sei hier an den Ideenwettbewerb Volmeaue von 1990/91 erinnert.
Er stellte die Grundlage für einen großen Teil der umfangreichen
Neuordnungsmaßnahmen im Innenstadtbereich dar, insbesondere der Freiflächen an
der Volme.
Das Zentrum ist Imageträger
und Aushängeschild der Stadt Hagen. Die durchgeführten Maßnahmen haben
weitgehend zu dem erwünschten Erfolg geführt. Es konnten qualitätvolle
Lebensräume geschaffen werden. Die Identifikation der Menschen mit ihrer
Innenstadt findet statt, weil man sich dort wieder gerne aufhält. Es wurde
Kaufkraft zurückgewonnen und der Wohnwert wurde in Teilen der Innenstadt
gesteigert. Als quasi letzten Baustein hat die Stadt den Bereich zu beiden
Seiten der Volme aufgewertet. Im letzten Jahr konnten die Arbeiten
abgeschlossen werden. Die Maßnahme kommt insbesondere dem unmittelbaren Umfeld
zugute, so auch den vorhandenen Büro- und Wohnnutzungen sowie dem geplanten
Hotel.
Die Umsetzung der Pläne des
Büros Drecker hat entlang der Volme eine großzügige öffentliche Parkanlage
entstehen lassen. Die Grünfläche wird durch den wertvollen Baumbestand
bereichert, die Volme erhält ihren Stellenwert im Stadtraum zurück. Die
Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes konnte gerade dadurch gesteigert
werde, dass neue Durchblicke geschaffen und Angsträume beseitigt wurden. Jede
bauliche Ergänzung des Gebäudebestandes muss diesem Umstand Rechnung tragen.
Grundsätzlich wird die
Errichtung eines Hotels in zentraler Lage der Innenstadt von Hagen begrüßt.
Auch die geplante Umnutzung des denkmalwürdigen Verwaltungsgebäudes der Enervie
und der damit einhergehende Erhalt des für das Stadtbild so wichtigen Gebäudes
in seinem äußeren Erscheinungsbild sind zu unterstützen. Das Gebäude liegt
zwischen dem Volkspark und den neu gestalteten Parkanlagen an der Volme. Der
große Abstand zur Springmannstraße im Nordwesten des Gebäudes sorgt für eine
Grünverbindung zwischen den Freiflächen zu beiden Seiten des Gebäudes. Die
geplante Gebäudeerweiterung auf der Südostseite zwischen dem vorhandenen
Verwaltungsgebäude der Enervie und dem Sparkassenkarree stellt einen
vertretbaren Eingriff in den vorhandenen Grünbestand dar. Durch das maßvolle
Gebäudevolumen wird die Einschränkung der Blickbeziehungen auf das notwendige
Maß beschränkt. Die für eine Genehmigung des Vorhabens notwendige Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann in Aussicht gestellt werden. Die
Zufahrt zur geplanten Tiefgarage unter dem Erweitungsbau soll von der
Stellplatzanlage aus vorbei an der Nordostseite des vorhandenen Gebäudes
geführt werden. Im Bebauungsplan ist dort ein Leitungsrecht festgesetzt, von
dem allerdings befreit werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479 kB
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