Beschlussvorlage - 0436/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Vorschlägen zur Gründung von 2 weiteren Familienzentren für Hagen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die ausgewählten Einrichtungen bis zum 01.06.2010 an das Ministerium zu melden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Vorschlägen zur Gründung von 2 weiteren Familienzentren für Hagen ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 zu.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die ausgewählten Einrichtungen bis zum 01.06.2010 an das Ministerium zu melden.

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 08.01.2010 teilte das Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass die Einrichtungen für die fünfte Stufe der Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 bis zum 01.06.2010 von den Kommunen gemeldet sein müssen. Für das kommende Kindergartenjahr wurde der Stadt Hagen vom Ministerium ein Kontingent von 2 Familienzentren zugesprochen.

 

Bereits im letzten Jahr wurden für die nächste Ausbaustufe die Stadtteile Westerbauer und Emst festgelegt. Entsprechend fanden im Februar und März dieses Jahres Gespräche mit den beteiligten Trägern statt.

 

Für den Stadtbezirk Haspe wurde folgende einvernehmliche Entscheidung getroffen.

Das zweite Familienzentrum für Haspe wird in Form eines Trägerverbundes mit nachfolgenden Kindertageseinrichtungen entstehen:

 

  • Kindertageseinrichtung Enneper Str. 96 (evangelische Kirchengemeinde Haspe)
  • Kindertageseinrichtung Enneper Str. 124 (Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden)
  • Kindertageseinrichtung Martinstraße (Stadt Hagen)

 

 

Das Familienzentrum für den Sozialraum Emst wird in Form eines Verbundes mit nachfolgenden Einrichtungen entstehen:

 

  • Kindertageseinrichtung Cunostraße (Stadt Hagen)
  • Spiel- und Sportpark Emst, Cunostraße (Stadt Hagen)

 

 

Mit der Vergabe der 2 Kontingente werden ab August 2010 nun 17 Familienzentren in den Hagener Sozialräumen verortet sein.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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25.05.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen