Beschlussvorlage - 0436/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anja Tange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt den Vorschlägen zur Gründung von 2 weiteren Familienzentren für Hagen ab
dem Kindergartenjahr 2010/2011 zu.
Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung die ausgewählten Einrichtungen bis zum 01.06.2010 an
das Ministerium zu melden.
Begründung
Mit Schreiben vom 08.01.2010
teilte das Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration (MGFFI)
des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass die Einrichtungen für die fünfte Stufe
der Weiterentwicklung zu Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 bis
zum 01.06.2010 von den Kommunen gemeldet sein müssen. Für das kommende
Kindergartenjahr wurde der Stadt Hagen vom Ministerium ein Kontingent von 2
Familienzentren zugesprochen.
Bereits im letzten Jahr
wurden für die nächste Ausbaustufe die Stadtteile Westerbauer und Emst
festgelegt. Entsprechend fanden im Februar und März dieses Jahres Gespräche mit
den beteiligten Trägern statt.
Für den Stadtbezirk Haspe
wurde folgende einvernehmliche Entscheidung getroffen.
Das zweite Familienzentrum
für Haspe wird in Form eines Trägerverbundes mit nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen entstehen:
- Kindertageseinrichtung Enneper Str. 96
(evangelische Kirchengemeinde Haspe)
- Kindertageseinrichtung Enneper Str. 124
(Gemeindeverband katholischer Kirchengemeinden)
- Kindertageseinrichtung Martinstraße (Stadt
Hagen)
Das Familienzentrum für den
Sozialraum Emst wird in Form eines Verbundes mit nachfolgenden Einrichtungen
entstehen:
- Kindertageseinrichtung Cunostraße (Stadt Hagen)
- Spiel- und Sportpark Emst, Cunostraße (Stadt
Hagen)
Mit der Vergabe der 2
Kontingente werden ab August 2010 nun 17 Familienzentren in den Hagener
Sozialräumen verortet sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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