Beschlussvorlage - 0408/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/01 - Wohnbebauung Haus Harkorten (Teil II) -hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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08.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/01 - Wohnbebauung Haus Harkorten Teil II - mit der Projektgesellschaft Freigut Harkorten mbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die
Erschließungsträgerin.
Über die von der Erschließungsträgerin
aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: Juli 2010.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat
der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 10.09.2009 den Bebauungsplan Nr. 7/01
(534) - Wohnbebauung Haus Harkorten Teil II - beschlossen. Durch diesen Bebauungsplan
wurde Planungsrecht geschaffen für ein Alten- und Pflegeheim mit 80 Plätzen,
betreutes Wohnen mit ca. 45 – 50 Wohneinheiten und ca. 60 Einfamilienhäuser.
Die Erschließungsträgerin beabsichtigt die Bebauung der Grundstücke und die
Herstellung der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen und der Ausgleichsflächen.
Daher hat die
Erschließungsträgerin den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt
beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich
der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung, das Straßenbegleitgrün und
die öffentlichen Fußwege, die Durchführung der internen Ausgleichsmaßnahmen und
alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind,
umfasst. Die externen Ausgleichsmaßnahmen (Waldaufforstung) wird die Stadt auf
Kosten der Erschließungsträgerin auf städtischen Flächen selbst durchführen.
Die Erschließungsträgerin ist bereit, die Kosten für vorstehend
genannten Maßnahmen zu übernehmen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der
Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die Herstellungskosten
betragen:
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850.000 € |
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20.400 € |
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210.900 € |
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1.081.300 € |
Die
entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen
der Erschließungsträgerin und der SEH sichergestellt.
Über die von der Erschließungsträgerin aufzubringenden
Gesamtkosten von ca. 1.081.300 EURO wird eine Sicherheit in Form einer
unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern,
empfiehlt die Verwaltung, mit der Projektgesellschaft
Freigut Harkorten mbH & Co. KG einen Erschließungsvertrag unter den
vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan
sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
1.081.300,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
1.081.300,00€ |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (3 % der
Herstellungskosten Straße und Grün) |
26.112,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) (55 Jahre) |
15.826,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
41.938,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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