Beschlussvorlage - 0091/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Teilen der Eugen-Richter-Straße, des Konrad-Adenauer-Rings und der Leimstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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24.06.2010
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt gemäß § 6 Abs. des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt
geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007
(GV. NRW. S. 133), die Widmung
- des neu erstellten Anschlusses der Eugen-Richter-Straße
an den Konrad-Adenauer-Ring
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flurstücke
35, 40, 43 jeweils teilweise),
- des Konrad-Adenauer-Rings zwischen dem Anschluss
der Eugen-Richter-Straße und der Einmündung Leimstraße
(die
Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 14 Flurstück 44 teilweise,
Gemarkung Haspe Flur 15 Flurstück 55, Flurstück 57 teilweise, Gemarkung Haspe
Flur 16 Flurstücke 102, 188 und 247 teilweise,
Gemarkung Haspe Flur 18 Flurstück 112 und 113 teilweise, Flurstück 146),
- der neuen Trasse der Leimstraße bis zur Hestertstraße
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 18 Flurstücke 113 und 145
jeweils teilweise, Gemarkung Haspe Flur 21 Flurstücke 153 und 177 jeweils teilweise).
Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß §
3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und werden der
Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW
(Hauptverkehrsstraßen, Zubringerstraßen) zugeordnet; sie sind in dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan rot (schraffiert) markiert. Der Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die betroffenen Straßen
bzw. Straßenteile sind wesentlicher Bestandteil der Südumgehung Haspe (SU
Haspe), die als Hauptverbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Haspe und
Hagen-Wehringhausen überbezirkliche Bedeutung hat. Darüber hinaus sollen sie
ein Teil der Landesstraße L702 werden.
Die Verkehrsflächen sind bereits
endgültig hergestellt und stehen dem allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur
Verfügung. Sie sind nunmehr aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 6 StrWG NRW
förmlich zu widmen.
Die Verkehrsflächen
befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt. Für die noch formal im
Eigentum der Deutschen Bahn (DB AG) stehenden Flächen wurde der Grunderwerb
bereits durch Kaufvertrag vom 25.10.1999 durchgeführt. Die Auflassung und die Eigentumsübertragung
kann jedoch erst erfolgen, wenn die
Vermessungs- und Fortführungsunterlagen vorliegen. Aus dem mit der DB AG
abgeschlossenen Kaufvertrag kann jedoch eine Widmungszustimmung der DB AG
gefolgert werden.
Nach alle dem liegen die
in § 6 Abs. 5 StrWG NRW normierten
Widmungsvoraussetzungen vor.
Durch die Widmung nach § 6
StrWG NRW erhalten die in Rede stehen Verkehrsflächen die Eigenschaft von
öffentlichen Straßen im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit
als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.
Mit der Widmung geht die
Unterhaltung bzw. die Straßenbaulast
nach § 9 StrWG NRW als öffentliche
Aufgabe auf die Stadt über.
Anlage: Übersichtsplan
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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