Beschlussvorlage - 0675/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 Frau Elisabeth Betzing und

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 Herrn Joseph Beier zu wählen

und nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Fehlens einer in Frage kommenden Bewerberin/eines in Frage kommenden Bewerbers für den Schiedsamtsbezirk 2 die amtierende Schiedsperson ihre Tätigkeit vorerst weiter ausübt.

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Sachverhalt

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

In den Schiedsamtsbezirken 1, 2 und 3 enden die Amtszeiten der amtierenden Schiedspersonen am 21.10.04.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein- Westfalen ( EuroAnpg NRW ) vom 25.09.2001 ( GV NRW S. 726 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen der Schiedsamtsbezirke 1,2 und 3 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1.     die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.     unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.     das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.     in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.     durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die bisher in dem Schiedsamtsbezirk 1 amtierende Schiedsperson

 

Frau Elisabeth Betzing

Lützowstr. 36

58095 Hagen

45 Jahre

Justizangestellte beim AG Hagen

 

und die im Bezirk 3 amtierende Schiedsperson

 

Herr Joseph Beier

Fleyer Str. 90

58097 Hagen

52 Jahre

Stadtwerke Werdohl                   

 

erklärten ihre Bereitschaft, sich für eine Wiederwahl nach Ablauf ihrer Amtszeit zur Verfügung zu stellen.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde der Leitung des Amtsgerichts als zuständiger Dienstaufsicht und dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen                             ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, Gelegenheit gegeben, zur möglichen Wiederwahl der bisherigen Stelleninhaber Frau Betzing und Herrn Beier Stellung zu nehmen.

Der Direktor des Amtsgerichts Hagen und der BDS äußerten in ihren Schreiben vom 16.08.2004 bzw. 12.09.04 keine Bedenken gegen die Wiederwahl der bisherigen Amtsinhaber.

Daher wurde auf die Ausschreibung der Schiedsamtsbezirke 1 und 3 verzichtet.

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 2 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks Altenhagen / Eckesey gesucht werden.

Da keine Bewerbungen von Personen eingingen, die die oben dargestellten gesetzlichen Anforderungen erfüllen, übt die amtierende Schiedsperson ihre Tätigkeit bis zum Amtsantritt einer neuen Schiedsperson weiter aus. Die Verwaltung bemüht sich, der Bezirksvertretung in einer der nächsten Sitzungen geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Neuwahl vorzuschlagen.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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02.11.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen