Beschlussvorlage - 0472/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Hohenlimburg nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sachstandsbericht zu den Baumaßnahmen auf der Fläche des ehemaligen Koenigsees

 

 

 

Begründung

 

Um insbesondere den neuen Mitgliedern der Bezirksvertretung Hohenlimburg einen Überblick über die geplanten Baumaßnahmen zu geben, ist dieser Vorlage ein Ausführungsplan aus den genehmigten Antragsunterlagen beigefügt.

 

Die Rampe als Ersatz der ehemaligen Wehranlage wurde in der Zwischenzeit fertig gestellt. Es erfolgt momentan die Profilierung der Wegeverbindung von der Obernahmer Straße zum Damm und die Gestaltung der Böschungen am Nahmer Bach. Danach muss eine Überfallschwelle zwischen der Böschungsoberkante am Nahmer Bach und der Fläche des ehemaligen Koenigsees erstellt werden, die gewährleistet, dass die geplanten Wasserflächen nicht drainiert werden. In diesem Bereich wird z.Zt. überlegt die Lage der Wasserflächen dem sich eingestellten Zustand anzupassen und die Planung zu modifizieren.

 

Im Einlaufbereich des Nahmer Baches soll anschließend die Baumaßnahme fortgeführt werden. In dem betroffenen Bereich mussten einige Bäume innerhalb des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Zeitraums gefällt werden. Das Fällen war möglich, weil die Maßnahme im öffentlichen Interesse steht und nicht aufgeschoben werden konnte. Sie fällt somit unter den Ausnahmetatbestand des § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz. Nachdem überprüft wurde, dass auf den betroffenen Bäumen keine Bruttätigkeit stattfindet, wurde der Maßnahme seitens des Umweltamtes ausnahmsweise zugestimmt, um den Baufortschritt nicht weiter in die Länge zu ziehen.

Zunächst muss in dem genannten Bereich eine Baustraße errichtet werden. Dann erfolgt die Sicherung der Stützmauer in Form einer davor geschütteten Böschung und zeitgleich die Anlage der Blänke entlang der Obernahmer Straße.

 

Zeitgleich arbeitet das Berufsfortbildungswerk an den Ausstattungselementen des Lehrpfades in den eigenen Werkstätten. Die biologische Station ist damit beschäftigt, die Informationstafeln zu entwerfen. Das Aufstellen der Lehrpfadstationen soll an den jeweiligen Baufortschritt angepasst erfolgen.

 

Wenn die o.g. Baumaßnahmen abgeschlossen sind, muss nach dem seinerzeit von der Bezirksregierung Arnsberg festgeschriebenen Zeitplan mit der Umgestaltung des Oberlaufes des Nahmer Baches begonnen werden. Hierzu liegt jedoch noch der Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erst nach dortiger Zustimmung kann ein Baubeginn erfolgen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen