Beschlussvorlage - 0472/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Fläche des ehemaligen Koenigsees
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Sachstandsbericht zu den
Baumaßnahmen auf der Fläche des ehemaligen Koenigsees
Begründung
Um insbesondere den
neuen Mitgliedern der Bezirksvertretung Hohenlimburg einen Überblick über die
geplanten Baumaßnahmen zu geben, ist dieser Vorlage ein Ausführungsplan aus den
genehmigten Antragsunterlagen beigefügt.
Die Rampe als Ersatz der ehemaligen Wehranlage wurde in der
Zwischenzeit fertig gestellt. Es erfolgt momentan die Profilierung der
Wegeverbindung von der Obernahmer Straße zum Damm und die Gestaltung der
Böschungen am Nahmer Bach. Danach muss eine Überfallschwelle zwischen der
Böschungsoberkante am Nahmer Bach und der Fläche des ehemaligen Koenigsees
erstellt werden, die gewährleistet, dass die geplanten Wasserflächen nicht
drainiert werden. In diesem Bereich wird z.Zt. überlegt die Lage der
Wasserflächen dem sich eingestellten Zustand anzupassen und die Planung zu
modifizieren.
Im Einlaufbereich des Nahmer Baches soll anschließend die
Baumaßnahme fortgeführt werden. In dem betroffenen Bereich mussten einige Bäume
innerhalb des nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Zeitraums gefällt
werden. Das Fällen war möglich, weil die Maßnahme im öffentlichen Interesse
steht und nicht aufgeschoben werden konnte. Sie fällt somit unter den Ausnahmetatbestand
des § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz. Nachdem überprüft wurde, dass auf den
betroffenen Bäumen keine Bruttätigkeit stattfindet, wurde der Maßnahme seitens
des Umweltamtes ausnahmsweise zugestimmt, um den Baufortschritt nicht weiter in
die Länge zu ziehen.
Zunächst muss in dem genannten Bereich eine Baustraße
errichtet werden. Dann erfolgt die Sicherung der Stützmauer in Form einer davor
geschütteten Böschung und zeitgleich die Anlage der Blänke entlang der
Obernahmer Straße.
Zeitgleich arbeitet das Berufsfortbildungswerk an den
Ausstattungselementen des Lehrpfades in den eigenen Werkstätten. Die
biologische Station ist damit beschäftigt, die Informationstafeln zu entwerfen.
Das Aufstellen der Lehrpfadstationen soll an den jeweiligen Baufortschritt
angepasst erfolgen.
Wenn die o.g. Baumaßnahmen abgeschlossen sind, muss nach dem
seinerzeit von der Bezirksregierung Arnsberg festgeschriebenen Zeitplan mit der
Umgestaltung des Oberlaufes des Nahmer Baches begonnen werden. Hierzu liegt
jedoch noch der Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erst nach
dortiger Zustimmung kann ein Baubeginn erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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