Beschlussvorlage - 0565/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.

§ 4 Absatz 3 der Satzung für Verdienste um die Stadt Hagen wird wie folgt geändert:

„Die zur Erstellung des Ehrenrings verwendeten Materialien orientieren sich an den jeweiligen Marktpreisen für (Edel)Steine und (Edel)Metalle. Im Ring enthalten sein müssen das Hagener Stadtwappen, die Bezeichnung „Ehrenring“, das Verleihungsdatum und der Name des Trägers / der Trägerin.“

 

2.

Die Verwaltung legt zur ersten regulären Sitzung des Rates nach den Sommerferien ein nicht personalisiertes Original des neuen Ehrenrings vor.

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Sachverhalt

 

Nach der Ehrenbürgerschaft ist der Ehrenring die wichtigste Ehrung der Stadt Hagen für einen hochverdienten Bürger oder eine hochverdiente Bürgerin. Die Gestaltung des Rings ist in der Satzung über die Ehrung für Verdienste um die Stadt Hagen vom 01. September 1967, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 10. März 2014, geregelt. Die Ehrensatzung wurde seither nicht mehr aktualisiert. Der Ehrenring der Stadt Hagen wurde seit 1967 an folgende sieben Personen verliehen:

 

21.11.1967: Fritz Steinhoff und Ewald Sasse

28.03.1972: Karl Jellinghaus (u.a. ehemaliger Oberstadtdirektor der Stadt Hagen)

24.02.1977: Willi Weyer

27.03.1979: Karl Zellerhoff (Bombenräumer und Feuerwerker)

29.10.1982: Prof. Emil Schumacher

Datum unbekannt: Viktor Dücker

 

In den letzten Jahrzehnten wurde der Ehrenring als zweithöchste Ehrungsstufe der Stadt Hagen nicht mehr verliehen.

 

Seit der letzten Verleihung haben sich die Rohstoffpreise rasant erhöht. Dazu kommen steigende Kosten für die qualifizierten Goldschmiedearbeiten für die sehr aufwendige Gestaltung des Ehrenrings.

 

Die Kosten und der materielle Aufwand stehen somit nicht mehr in dem Verhältnis wie zur Zeit der Inkraftsetzung der Ehrensatzung.

 

Diese Tatsachen bieten Anlass für eine Neuregelung der Satzung zur Gestaltung des Ehrenrings. Eine Neugestaltung des Ehrenrings eröffnet die Gelegenheit für ein zeitgemäßes und würdevolles Redesign. Ziel ist es, dem Ehrenring frischen Glanz zu verleihen.

 

 

Um dieses umsetzen zu können, ist der bisherige § 4 Absatz 3 der Satzung:

„Der Ehrenring besteht aus Gold mit einem Lapislazuli. In dem Stein ist das Hagener Stadtwappen in Gold ausgelegt. In der Innenseite des Ringes sind die Bezeichnung „Ehrenring“, das Verleihungsdatum und der Name des Trägers eingraviert.“

 

wie folgt abzuändern:

 

„Die zur Erstellung des Ehrenrings verwendeten Materialien orientieren sich an den jeweiligen Marktpreisen für (Edel)Steine und (Edel)Metalle. Im Ring enthalten sein müssen das Hagener Stadtwappen, die Bezeichnung „Ehrenring“, das Verleihungsdatum und der Name des Trägers / der Trägerin.“

 

 

Die Neugestaltung soll insbesondere den ideellen Wert einer Ehrung betonen, der maximal fünf lebenden Personen in der Stadtgesellschaft zu Teil wird. Derzeit gibt es keine lebenden Träger des Hagener Ehrenrings mehr.

 

Der Ehrenring wird für jede zu ehrende Person einzeln angefertigt und durch eine Namensgravur personalisiert.

 

Die Verwaltung plant für die erste reguläre Sitzung des Rates nach den Sommerferien, ein fertiges und vollwertiges Muster dem Rat vorzulegen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen