Stellungnahme - 0543/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der AfD-Fraktion Hagen:
Ausbreitung von Riesen-Bärenklau im Stadtgebiet Hagen und Maßnahmen zu dessen Bekämpfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein, Oberbürgermeister, Henning Keune, Beigeordneter, Dr. Andre Erpenbach, Beigeordneter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.07.2026
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Sachverhalt
Der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) wird seit dem 02.08.2017 von der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.
Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt Heracleum mantegazzianum zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung durchzuführen sind. Bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen an einem Vorkommen durchgeführt werden sollen, ist immer abzuwägen, inwieweit die negativen Folgen der Maßnahme den entstehenden Nutzen übersteigen.
Anzustreben ist eine Kontrolle der weiteren Ausbreitung, gegebenenfalls eine planvolle Reduzierung der vorhandenen Bestände. Behördlichen Bekämpfungsmaßnahmen sollten stets eine Kartierung der Verbreitung und überörtliche Abstimmungen der Maßnahmen vorausgehen. Zur Verfügung stehende Ressourcen (Arbeitskräfte, Finanzmittel) müssen auf die Bekämpfungsziele abgestimmt sein. Es ist jeweils von außen nach innen, bzw. von der Quelle zum Unterlauf vorzugehen.
Ihre negativen Auswirkungen auf Flora, Fauna oder Ökosystemdienstleistungen sind durch geeignete Maßnahmen unter Abwägung von Aufwand, Nutzen und negativer Auswirkungen auf andere Schutzgüter zu mindern (Art. 19). (Quelle www.neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de)
Aufgrund des großen Samenpotentials und des hohen Ausbreitung- und Verbreitungserfolges insbesondere durch die Flusstäler kann realistisch betrachtet eine weitere Ausbreitung nicht verhindert werden. Die Maßnahmen zur Bekämpfung und Reduzierung des Riesen-Bärenklaus können im Kontext mit dem eingesetzten Personal und der Nachlieferung der Samen von flussabwärts nur punktuell in einzelnen sensiblen Schutzgebieten und sensiblen Bereichen innerhalb des Stadtgebetes eingesetzt werden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass der Riesen-Bärenklau ebenfalls auf privaten Grundstücken sowie auf Flächen in Verantwortung der Energieversorger, Bahn, Straßen NRW etc. wächst, auf denen die Verwaltung primär keinen Einfluss hat.
Der Riesen-Bärenklau stellt keine Gefahr im Sinne der Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen dar. Ein ordnungsbehördliches Tätigwerden seitens des Ordnungsamtes erfolgt gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bei Überwachsen der Pflanzen von privaten in den öffentlichen Raum.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt seitens des Umweltamtes, des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Wirtschaftsbetriebes Hagen.
zu 1.: Die Ortsangaben sind sehr vage, so dass nicht erkennbar ist, ob es sich hierbei um städtische oder private Flächen handelt, daher kann hierzu keine Antwort gegeben werden.
zu 2.: Der Riesen-Bärenklau ist im gesamten Stadtgebiet verbreitet mit Schwerpunkt entlang der Fließgewässer.
zu 3.: Nein
zu 4.: Der Wirtschaftsbetrieb Hagen bekämpft den Riesen-Bärenklau grundsätzlich auf städtischen Flächen wie Schulen, Kitas, in Parkanlagen usw., an denen eine besondere Gefährdung für Kinder und andere Personen besteht. Hierbei wird der Riesen-Bärenklau obligat mechanisch bekämpft. Diese angeführten Bereiche werden laufend kontrolliert und bei Aufkommen des Riesen-Bärenklaus kurzfristig von diesem entfernt.
In Naturschutzgebieten erfolgen seit vielen Jahren im Rahmen der Pflege und Betreuung durch die Biologische Station UMWELTZENRUM Hagen e. V. Maßnahmen zum Eindämmen des Riesen-Bärenklaus, neben dem Mähen auch durch Ausstechen.
zu 5.: Im Jahr 2018 erfolgte das Ausstechen im Bereich der Lennewiese in Hohenlimburg einmalig als Aktion von Freiwilligen. Seitens des Wirtschaftsbetriebs Hagen erfolgt auch im Rahmen ihrer Bekämpfungsmaßnahmen nach Möglichkeit ein Ausstechen der pflanzen.
zu 6.: In der Zeit von 2014 bis 2020 erfolgte mit Finanzierung seitens der Bezirksvertretung Hohenlimburg und des Umweltamtes eine Schafbeweidung zwecks Eindämmung der Neophyten auf einer ca. 2,5 ha großen Fläche entlang der Lenne in Hohenlimburg. Derzeit erfolgt im Lennebereich punktuell eine Schafbeweidung, infolgedessen auch dort der Riesenbärenklau zurückgedrängt wird.
zu 7.: Mit Ratsbeschluss vom 01.10.2020 hat sich die Stadt Hagen zur pestizidfreien Kommune erklärt (s. Vorlage 0338/2020). Hiernach hat sie sich erklärt, auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.
zu 8.: Bei Bedarf bei Flächen, bei denen eine besondere Gefährdung besteht (s. zu Frage 4) und jährlich bei der Pflege der Schutzgebiete.
zu 9.: Nein
zu 10.: Die Verwaltung bezieht sich auch auf die Aussagen der Informationszentrale gegen Vergiftungen NRW.
„Giftige Pflanzenteile und Inhaltsstoffe:
Die ganze Pflanze, besonders der Saft.
Giftig durch:
Furocumarine, u. a. Bergapten, Pimpinellin, Xanthotoxin
Kritische Dosis:
Furocumarine bewirken eine phototoxische Reaktion bei gleichzeitiger oder nachfolgender Sonnenlichteinwirkung. Die akute Giftigkeit der Furocumarine ist bei Abwesenheit von Licht gering. Bei Einnahme größerer Mengen ist eine schwere Symptomatik möglich, schon bei Einnahme kleinerer Mengen sind ernste Symptome zu erwarten.
Mögliche Symptome:
Zuerst brennende und juckende Rötung, Ödeme. Nach ca. 20-48 h scharf begrenzte Entzündung der Haut mit Juckreiz, Rötung, Blasenbildung. Die Hautveränderungen heilen langsam ab (1-2 Wochen) und können eine narbenähnliche Hyperpigmentierung hinterlassen. "Wiesengräserdermatitis" bis zur Blasenbildung durch phototoxische Wirkung.“ (aus Informationszentrale gegen Vergiftungen NRW, www.gizbonn.de).
Der Riesen-Bärenklau stellt dementsprechend ein Gefahrenpotential da, sodass man sich von der üblicherweise gut sichtbaren Pflanze fernhalten sollte. Besonders gefährdet sind Kinder. Bei Kontakt kommt es zu schmerzhafter Blasenbildung. Diese können je nach Intensität der UV-Bestrahlung auch mit einer Latenz von Stunden bis Tagen auftreten. Wichtig sind Kontaktvermeidung und Aufklärung. Nach Kontakt sollte das betroffene Hautareal unter fließendem Wasser abgespült werden und die betroffene Haut vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Kühlung mit Eisbeuteln und / oder kalten Kompressen kann helfen. Der direkte Kontakt von Eis auf der Haut sollte vermieden werden. Bei großflächigen Blasen, heftigen Schmerzen, Atemnot und / oder Kreislaufproblemen sollte ein Arzt / eine Ärztin aufgesucht werden. Wunden heilen langsam, Narben und Pigmentstörungen können verbleiben.
zu 11: Nein
zu 12: Dem Wirtschaftsbetrieb Hagen stehen keine zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung.
zu 13: Nein
