Anfrage - 0557/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 12. Juni den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen, der Regionalverband Ruhr könnte allerdings binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

 

Damit, sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Plan aufgehoben und kann nicht mehr für die Begleitung der kommunalen Aktivitäten in Hagen und allen weiteren Kommunen im Gebiet des RVR angewendet werden.

 

Die Verwaltung wird daher gebeten darzulegen, welche Auswirkungen auf welchen Gebieten (Windkraft, Steinbruch, Gewerbeflächen, Wohnbebauung, etc.) mit dem Wegfall des Regionalplans zu erwarten sind und wie die Verwaltung damit umzugehen gedenkt.

 

Wie der RVR bereits nach dem Urteil angekündigt hat, sollten alle in der Region betroffenen Akteure kurzfristig über die Folgen und die weitere Vorgehensweise informiert werden. Dementsprechend müssten die gewünschten Informationen der Verwaltung vorliegen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen