Stellungnahme - 0530/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der FDP-Fraktion: HEB Containerstandorte und Abholung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Bettina Renfordt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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01.07.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hagen zur Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 01.07.2026 betreffend „HEB Containerstandorte und Abholung“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zur Einordnung der Fragestellungen bzw. der entsprechenden Antworten auf diese Fragen wird zunächst auf das Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH wie folgt eingegangen:
Die Stadt Hagen ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Kreislauf-wirtschaftsgesetz (KrWG) zur Entsorgung der auf ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet. Nach § 20 Abs. 2 KrWG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, die v. g. Abfälle getrennt zu sammeln:
1. Bioabfälle;
2. Kunststoffabfälle;
3. Metallabfälle;
4. Papierabfälle;
5. Glas;
6. Textilabfälle;
7. Sperrmüll;
8. gefährliche Abfälle.
Die Ausgestaltung des Sammelsystems liegt dabei in der Organisationshoheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers und ist durch die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Hagen geregelt.
Während Restabfälle und Wertstoffe haushaltsnah mittels entsprechender Restabfall- bzw. Wertstoffbehälter unterschiedlicher Größe gesammelt werden, werden Altpapier, Glas und Alttextilien i. d. R. über Depotcontainer an den Wertstoffinseln gesammelt. Für eine haushaltsnahe Sammlung des Altpapiers sind zusätzlich Altpapierbehälter analog zur Restmüll- oder Wertstoffsammlung zugelassen. Anzumerken ist weiter, dass die Glasabfälle in der ausschließlichen Entsorgungszuständigkeit der dualen Systeme stehen. Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verständigen sich die Stadt Hagen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und die dualen Systeme im Rahmen der Abstimmung über die Kostentragung für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur für die Papierabfälle.
Die HEB GmbH wird hier als sogenanntes drittbeauftragtes Unternehmen für die Stadt Hagen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger tätig und ist über den Entsorgungsvertrag mit der Entsorgung der Abfälle, die der Entsorgungspflicht der Stadt Hagen unterliegen, beauftragt.
Die Fragen richten sich damit zunächst an die Stadt Hagen als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und werden in Abstimmung mit der HEB GmbH wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Containerstandorte zur Müllentsorgung betreibt der HEB aktuell im Stadtgebiet und welche Container sind dort verfügbar? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der Standorte und Container?
Eine Liste mit den Containerstandorten und den dort aufgestellten Containern liegt dieser Stellungnahme bei.
2. An welchen Standorten wurden in den vergangenen 3 Jahren Container dauerhaft entfernt und welche Standorte wurden komplett abgebaut? Wie ist die Entfernung von Containern bzw. der Rückbau zu begründen?
In den vergangenen drei Jahren wurden keine Container entfernt.
3. Plant der HEB aktuell die Eröffnung neuer Containerstandorte?
Aufgrund vermehrter Beschwerden aus der Bürgerschaft zu Überfüllungen von Containern oder Beistellungen an den Containerstandplätzen nimmt das Umweltamt der Stadt Hagen zurzeit eine Auswertung der Meldungen aus dem Mängelmelder vor, um zu eruieren, ob es sich dabei um flächendeckende Beschwerden handelt oder sich diese lediglich auf bestimmte Containerstandorte oder Abfallfraktionen beziehen. Darüber hinaus werden die Mängelmeldungen inhaltlich hinsichtlich des konkreten Beschwerdegegenstands ausgewertet. Diese Auswertungen lassen Rückschlüsse darauf zu, ob beispielsweise das Volumen der vorhandenen Container oder die Leerungsfrequenz ausreichend sind.
Parallel hierzu arbeitet die HEB GmbH im Rahmen eines Projekts zur Neubewertung der Containerstandorte an einer umfassenden Analyse aller bestehenden Standorte mit dem Ziel, konkrete Optimierungsmaßnahmen zu formulieren. Als Ergebnis können neben Anpassungen an bestehenden Standorten wie z. B. der Aufstellung weiterer Container auch Empfehlungen für neue Standorte ausgesprochen werden.
4. Wie wird entschieden, welche Art von Containern an den einzelnen Standorten aufgestellt wird? Warum verfügen z. B. einige Standorte in den Außenbereichen ausschließlich über Glascontainer aber nicht über Papiercontainer?
Es gibt zahlreiche Anforderungen für Containerstellplätze wie z. B. die Anfahrbarkeit des Containerstandorts mit Schwerlastfahrzeugen, aus Schallschutzgründen die Einhaltung des erforderlichen Abstands zur Wohnbebauung oder auch ausreichende Stell- und Bewegungsflächen für die Glas-, Papier- und ggf. Textilcontainer. Für die Altglasentsorgung werden mindestens ein Weißglascontainer und ein gemischter Container für Braun- bzw. Grünglas benötigt.
Insbesondere hinsichtlich der Größe der Standorte müssen häufiger Kompromisse eingegangen werden, da die Stellflächen nicht immer für die ideale Anzahl an Containern ausreichen. In diesen Fällen ist abzuwägen, welche Containerkonfiguration gestellt wird. Da in Hagen für alle Haushalte eine kostenlose Altpapiertonne angeboten wird, ist hier die Bereitstellung von Altglascontainern deutlich zu bevorzugen. Insbesondere in den Außenbereichen steht im Regelfall für die Nutzung einer haushaltsnahen Altpapiertonne genügend Stellfläche zur Verfügung.
5. Wie oft werden die Container aktuell geleert?
Die Glascontainer werden i. d. R. einmal pro Woche durch den Auftragnehmer der dualen Systeme geleert. Sofern Engpässe festgestellt werden, finden nach Auskunft des Entsorgungsunternehmens an einzelnen Standorten auch außerhalb des vorgegebenen Rhythmus Leerungen statt. Dies geschieht vor allem in den Hochzeiten der Befüllung wie Weihnachten, Silvester, Ostern usw.
Die Papiercontainer im Stadtgebiet werden i. d. R. dreimal wöchentlich durch die HEB GmbH bzw. die HUI GmbH geleert, an den Wertstoffhöfen bis zu fünfmal. Sollten beispielsweise witterungsbedingt Leerungen nicht stattfinden können, werden diese alsbald möglich nachgeholt.
Was die Alttextilcontainer anbelangt, so gibt es neben der kommunalen Sammlung zwei weitere gemeinnützige Sammler. Bis auf zwei kommunale Sammelplätze befinden sich sämtliche Alttextilcontainer an den sogenannten Wertstoffinseln, an denen es auch Depotcontainer für Papier und Glas gibt.
Nach dem Alttextilkonzept hat die Leerung der Alttextilcontainer entsprechend des tatsächlichen Anfalls an Alttextilien und so häufig stattzufinden, dass eine Überfüllung des Alttextilcontainers nicht stattfindet und ein Einwurf jederzeit problemfrei möglich ist. Störungen – beispielsweise durch Überfüllung - sind binnen 48 Stunden zu beseitigen.
6. Wird die Leerungsfrequenz regelmäßig überprüft und ggf. angepasst?
Eine Anpassung des Volumenangebots für die einzelnen Abfallfraktionen an den Containerstandorten kann aufgrund geänderten Konsumverhaltens erforderlich werden, beispielsweise durch vermehrte Online-Einkäufe und damit verbunden einem erhöhten Anteil von Verpackungsabfällen im Papier-Sammelgemisch. Eine Anpassung kann aber auch punktuell wie beim Anstieg der Glasabfälle zu den Feiertagen oder saisonal beim Wechsel von Mode und Bekleidung im Alttextilbereich vorübergehend erforderlich sein. Von den jeweiligen Ursachen und Abfallfraktionen hängt entscheidend ab, auf welche Weise Überfüllungen und Beistellungen, die ja in der Konsequenz bei zu niedrigem Volumen entstehen, zu begegnen ist, ob dies durch bedarfsgerechte Zusatzleerungen oder dauerhafte Verfügungstellung zusätzlichen Volumens geschieht. Dauerhaft kann eine Volumenerhöhung entweder über die Gestellung zusätzlicher bzw. größerer Container bei gleichbleibenden Leerungsfrequenz oder über eine Erhöhung der Leerungsfrequenz erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehende Aufstell- und Bewegungsfläche für Container an den jeweiligen Standorten in der Regel begrenzt ist.
Auffälligkeiten werden in der Regel durch Meldungen von Bürgern, Mitarbeitenden der Entsorgungsbetriebe oder im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch die Waste Watcher erkannt. Probleme mit Altglascontainern sind zurzeit nicht bekannt, die Mengen, die in Hagen in den letzten zehn Jahren über die Depotcontainer gesammelt worden sind, sind leicht rückläufig. Die Anzahl an Glascontainern wurde durch zusätzliche Abgabe-möglichkeiten an den Wertstoffhöfen sowie durch den neuen Containerstandort an der Bahnstraße im Vergleich zum Vorjahr um neun Container auf 217 erhöht.
Bei den Altpapiercontainern wurden zur kurzfristigen Entlastung zum einen bedarfsgerechte Zusatzleerungen durchgeführt sowie vor einigen Jahren zahlreiche Container mit 3,2 m³ Volumen gegen 5 m³-Container getauscht, so dass an diesen Standorten bei unveränderter Leerungsfrequenz deutlich mehr nutzbares Volumen für Altpapier bereitsteht. Hintergrund sind hier insbesondere die Veränderungen des Sammelgemisches durch großvolumige Kartonagen. Das aktuelle Projekt des HEB zur Standortneubewertung greift diese Varianten auf, soll aber auch weiterführende und dauerhafte Lösungsansätze beinhalten.
Auch die Anzahl der Alttextilcontainer hat sich mit dem Alttextilkonzept, welches zum 01.05.2025 in Kraft getreten ist, von 191 auf 198 Container erhöht. Da es insbesondere bei den Alttextilien zu einer saisonal bedingten Erhöhung des Abfallaufkommens kommt und gleichzeitig die Situation auf dem Alttextilmarkt mehr als angespannt ist, unterliegt diese Abfallfraktion einem Monitoring, um ggf. Veränderungen in Bezug auf das Alttextilkonzept vornehmen zu können. Die erste Ausschreibungsperiode endet am 31.10.2028. Kurzfristige Maßnahmen wie z. B. zusätzliche Leerungen werden im Dialog zwischen der Stadt Hagen und den jeweiligen Sammlungsunternehmen umgesetzt.
7. Ist sichergestellt, dass im Rahmen der Leerung auch eine mögliche Umfeldvermüllung (z. B. als Folge überfüllter Container) zeitnah entfernt wird?
Im Rahmen der Leerung bestehen keine Möglichkeiten Vermüllungen direkt zu beseitigen. Daher werden alle Standorte auf Basis von Erfahrungswerten in festen Frequenzen durch die HEB GmbH gereinigt. Die Reinigungen erfolgen mindestens dreimal pro Woche, einige Standorte im Hagener Zentrum werden sechsmal pro Woche gereinigt (auch samstags). Parallel werden natürlich aktuelle Hinweise (Mängelmelder, Datafleet, Bürger- bzw. Kundentelefonate etc.) entsprechend ausgewertet und Mängel zeitnah - im Regelfall innerhalb von 24 Stunden – abgearbeitet und beseitigt.
8. Wie reagiert der HEB auf die Probleme bei der Einhaltung der Containerleerungen in den letzten Wochen und Monaten?
Aktuell erfolgt eine Überprüfung des Erfassungssystem für Altpapier, Altglas und Altkleider über die Containerstandorte sowohl durch das Umweltamt wie auch durch den HEB im Rahmen eines Projektes (vgl. Antwort zu Frage 3). Die gemeinsamen Ergebnisse werden nach Projektabschluss vorgestellt.
Anlagen
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