Beschlussvorlage - 0406/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

 

1. Zielsetzung:

 

>          Einfache und schnelle Zuordnung des Standortes von Personen, die sich in Waldgebieten und Freiflächen aufhalten und in einer Notsituation sind bzw. ein ähnliches Ereignis beobachten. Dazu gehören u. a. medizinische Notfälle, Kriminaldelikte und Schadenfeuer.

 

>          Schnelle Hilfeleistung für in Not geratene Personen durch bekannte Anfahrtswege und vordefinierte Sammelplätze von Einsatzfahrzeugen.

 

 

2. Begründung:

 

Durch den hohen Verbreitungsgrad von Mobiltelefonen ist es Hilfeersuchenden in Gebieten mit entsprechender Netzabdeckung fast immer möglich, einen Notruf abzusetzen. Als problematisch erweist sich jedoch stets die räumliche Zuordnung bei solchen Personen, die aufgrund mangelnder Ortskenntnis und/oder einer psychischen Belastung durch ihre Situation nicht in der Lage sind, dem Fachpersonal in den Leitstellen der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst gezielte Angaben über ihren Standort zu machen. Das Orten von Mobiltelefonen ist zwar technisch möglich, der ermittelte Umkreis des Standortes des Telefons beträgt aber nicht selten 2 km und mehr.

 

 

3. Situation zurzeit / Problemstellung:

 

Durch gezieltes Abfragen durch das Leitstellenpersonal kann der Standort der hilfesuchenden Person nur in etwa abgeschätzt und eingegrenzt werden. (z.B. „Welche Baulichkeiten können Sie sehen?“ oder „Welchen Weg sind Sie gegangen?“) Die Angaben sind trotzdem oft in einem hohen Maß unpräzise.

 

Diese Abfragen verzögern ein schnelles Ausrücken des Einsatzpersonals erheblich. Des Weiteren muss vor Ort zeitraubend nach der Person gesucht werden.

 

Die Anfahrtswege in Waldgebieten sind in der Regel dem Einsatzpersonal unbekannt und führen nicht selten bei Befahren von unbefestigten Wegen zu weiteren Einsatzverzögerungen wie ein Festfahren von Fahrzeugen, die nicht über einen Allradantrieb verfügen. Diese Problematik wird bei Dunkelheit weiter verstärkt.

 

 

 

4. Konzept der Rettungspunkte

 

Durch Anbringen von einheitlichen Schildern, die einen in Not geratenen Bürger in die Lage versetzen, eine genaue Standortangabe an das Leitstellenpersonal abzugeben, minimiert sich die Abfrage nach der Örtlichkeit auf Sekunden, ähnlich einer Angabe einer Straße und Hausnummer. Die Schilder sind auch für nicht eingewiesene Personen zweifelsfrei in ihrem Zweck erkennbar.

 

Die Standorte der Schilder werden dem Konzept nach in den Einsatzleitsystemen der betreffenden Leitstellen von Feuerwehr und Polizei ähnlich einer Straße datentechnisch versorgt. Die bereits integrierten Kartensysteme in den Einsatzleitrechnern zeigen dem Leitstellenpersonal auf ihrem Bildschirm unmittelbar den Standort an, den ein Hilfeersuchender am Schild ablesen kann.

 

Bei allen Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Hagen erhalten Fahrzeuge beim Ausrücken von ihrem Standort eine über Alarmdrucker ausgedruckte Alarmdepesche. Diese enthält neben der Einsatzadresse und weiteren Hinweisen auch eine genaue Anfahrtsbeschreibung zum Einsatzort.

 

Ähnlich einer Straße werden bei einer Umsetzung des Konzepts auch die Anfahrten zu den Rettungspunkten datentechnisch versorgt und beinhalten neben dem besten Anfahrtsweg auch die Benennung von Treffpunkten. Diese vorher ermittelten Treffpunkte stellen eine Grenze dar, ab der z.B. nur noch geländegängige Fahrzeuge weiterfahren können. Bei der Einsatzeröffnung werden die geeigneten Fahrzeuge mit alarmiert, damit eine Anfahrt zum Rettungspunkt gewährleistet ist.

 

 

5. Inhalt des Schildes

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Texte „Ihr Standort im Notfall“ und „Standortangabe bei Notruf bitte angeben“

 

Die Inhalte sollen eine hilfesuchende Person auch ohne Vorkenntnis in die Lage versetzen, den Zweck des Schildes sofort und zweifelsfrei erkennen zu können.

 

 

Q7-12 (beispielhaft)

 

Die Standortangabe setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

 

a)     Aus der Angabe des Planquadrates (z.B. Q7) im amtlichen Hagener Stadtplan. Dadurch ist eine schnelle räumliche Zuordnung möglich, die max. ein Planquadrat von 600x600 Meter umfasst.

 

b)     Aus der laufenden Nummer des Schildes innerhalb des betreffenden Planquadrates, wodurch die genaue Position des Schildes bzw. der Personen abgeleitet werden kann. Der Standort eines einzelnen Schildes wird georeferenziert erfasst und in den Einsatzleitsystemen hinterlegt.

 

Durch die Verwendung von einfachen Zahlen können jederzeit Schilder beliebig hinzugefügt werden. (Beispiel: Zwischen Q7-12 und Q7-13 werden zwei Schilder nachträglich hinzugefügt. Dann erhalten die neuen Schilder die Bezeichnung Q7-121 und Q7-122.

 

 

Notruf 112 (mit Telefonsymbol)

 

Auf dem Schild befindet sich die in Europa einheitliche Notrufnummer 112. Der Notruf läuft daher immer in der Leitstelle für Brandschutz, Rettungsdienst und Großschadenabwehr der Stadt Hagen auf. Sollte aus technischen Gründen der Notruf in einer benachbarten Leitstelle eingehen, werden diese Gespräche an die Hagener Leitstelle übermittelt. Betrifft das Hilfeersuchen ausschließlich die Polizei, werden diese Gespräche ebenfalls über eine bestehende Standleitung verbunden.

 

 

6. Vorhalten von Kartenmaterial und Anfahrten für den Redundanzfall

 

Eine in den Leitstellen vorgehaltene Karte mit den vom Amt -62- eingezeichneten Rettungspunkten ermöglicht auch ohne ein laufendes EDV-System die schnelle Lokalisierung des Anrufers.

 

Außerdem verfügt ein Großteil der Fahrzeuge über so genannte Anfahrtsordner, in denen die Anfahrten zu den Rettungspunkten in Papierform vorgehalten werden.

 

Durch die parallele Versorgung in den Einsatzleitsystemen von Polizei und Feuerwehr wird die Datensicherheit zusätzlich erhöht.

 

 

7. Standorte und räumliche Abstände zwischen den Schildern.

 

Die Schilder sollen in bekannten Naherholungsorten wie an Wegen im städtischen und privaten Wald, die von Spaziergängern, Joggern, Mountainbikern etc. benutzt werden, am Hengsteysee, an der Hasper Talsperre und an Wegen entlang der Lenne aufgestellt werden. Auch in weitläufigen Parks und Grünflächen, wie z.B. dem Hameckepark, ist eine Montage angedacht.

 

In einem Konzeptgespräch zwischen der Polizei, -24- und -37- wurde vereinbart, dass in einem ersten Schritt an allen relevanten Wegen in Waldgebieten jeweils ein Schild an wichtigen Kreuzungspunkten befestigt werden sollte.

 

Auf langen Wegen sollte der Abstand zwischen zwei Schildern nicht mehr als ca. 1000 Meter betragen. Die Schilder können an vorhandenen Masten und Pfählen angebracht werden. Sollte keine Befestigungsmöglichkeit wie z.B. ein Baum vorhanden sein, kann im Ausnahmefall ein Pfosten gesetzt werden.

 

Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde für eine annähernd flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes ein Bedarf von ungefähr 250 Schildern ermittelt.

 

 

8. Kosten des Projekts

 

Die Kosten des Projekts setzen sich im Wesentlichen aus der Anschaffung der Schilder und dem Befestigungsmaterial zusammen. Nach einer groben Schätzung werden hierfür Kosten von ungefähr 5000 Euro (20 Euro je Schild) anfallen.

 

Für den Kauf der Schilder sollen Sponsoren gefunden werden. Erste Gespräche hierzu erscheinen erfolgversprechend. Somit könnte die Maßnahme, bis auf die Personalkosten für die Datenerfassung und Montage durch -24- und -37-, kostenneutral für die Stadt Hagen umgesetzt werden.

 

 

9. Aussicht

 

Bei Umsetzung des innovativen Projekts erhöht sich die Sicherheit der Hagener Bürger und Besucher in den Naherholungsgebieten der Stadt und stellt gleichzeitig ein Imagegewinn der waldreichsten Großstadt von NRW dar.

 

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Beschlüsse

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20.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen