Beschlussvorlage - 0357/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
VII. Nachtrag zur Jagdsteuersatzung für die Stadt Hagen vom 27. Dezember 1971
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Gesetz zur
Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 sieht vor, dass ab dem 01.01.2013
eine Jagdsteuer nicht mehr erhoben werden darf.
Die dazu gehörende
Übergangsvorschrift ermächtigt die Kreise und kreisfreien Städte, ab 01.01.2010
Jagdsteuer in Höhe von 80 %, ab 01.01.2011 in Höhe von 55 % und ab 01.01.2012
bis 31.12.2012 in Höhe von 30 % des Steuersatzes zu erheben, den diese zum
Stichtag 01.01.2009 festgesetzt haben.
Gemäß § 6 der
Jagdsteuersatzung für die Stadt Hagen beträgt der Steuersatz jährlich 40 v. H.
des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes.
§ 6 erhält daher
folgende Fassung:
Der Steuersatz
beträgt jährlich 40 % des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes.
Abweichend von Satz 1 beträgt der Steuersatz vom 01.Januar 2010 bis zum
31.Dezember 2010 32%, vom 01.Januar 2011 bis zum 31.Dezember 2011 22 % und vom
01.Januar 2012 bis zum 31.Dezember 2012 12 % des zu Beginn des Steuerjahres
geltenden Jagdwertes; ab 01.Januar 2013 wird eine Jagdsteuer nicht mehr erhoben.
§ 13 erhält folgende
Fassung:
Dieser Nachtrag tritt
rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
VII. Nachtrag vom zur Jagdsteuersatzung für die
Stadt Hagen
Aufgrund
des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.
NRW. S.666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009(GV. NRW.
S.950) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.712/SGV. NRW.610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30.06.2009
(GV. NRW. S.437) hat der Rat der Stadt Hagen folgenden VII. Nachtrag zur
Jagdsteuersatzung in seiner Sitzung am beschlossen:
§ 6 erhält folgende
Fassung:
Der Steuersatz
beträgt jährlich 40 % des zu Beginn des Steuerjahres geltenden Jagdwertes.
Abweichend von Satz 1 beträgt der Steuersatz vom 01.Januar 2010 bis zum
31.Dezember 2010 32%, vom 01.Januar 2011 bis zum 31.Dezember 2011 22 % und vom
01.Januar 2012 bis zum 31.Dezember 2012 12 % des zu Beginn des Steuerjahres
geltenden Jagdwertes; ab 01.Januar 2013 wird eine Jagdsteuer nicht mehr
erhoben.
§ 13 erhält folgende
Fassung:
Dieser Nachtrag tritt
rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen finanziellen Auswirkungen in Form von rückläufigen Einnahmen: Einnahmen 2009 77.000 € Einnahmen 2010 52.450 € =./. 24.550 € gegenüber 2009 Einnahmen 2011 37.200 € =./. 15.250 € gegenüber 2010 Einnahmen 2012 17.200 € =./. 20.000 € gegenüber 2011 Einnahmen 2013
0 € |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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