Beschlussvorlage - 0555/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Verwendung von Mitteln der Sportpauschale zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an Sportanlagen in Höhe von 4.570,75 € für die Erweiterung der vorhandenen Anzeigentafel um eine 24-Sekunden-Basketball-Spieluhr zu. Die Finanzierung erfolgt per Bereitstellung aus den im Haushaltsplan 2026/2027 für Investitionszuschüsse an Vereine (PSP-I 5.000240) vorgesehenen Mitteln der Sportpauschale auf dem PSP-I (5.000944) für Investitionen an städtischen Sportanlagen.

Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2026/2027 durch die Bezirksregierung Arnsberg.

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Sachverhalt

Zur Sicherstellung des Spielbetriebes (beispielsweise für die 1. Herrenmannschaft der BBA Hagen) in der Basketballliga Pro B ist die Installation einer den Vorgaben des Basketballverbandes der Liga entsprechenden Basketball-Spieluhr erforderlich, die vorhandene Spielstands-Anzeige muss hier mit einer direkt über dem Korb liegenden 24-Sekunden- Anzeige sowie optischen Signalen (LED-Streifen rot/gelb) erweitert werden. Die Verwendung der regelkonformen Spieluhr ist Voraussetzung für die Austragung von Meisterschaftsspielen in der 2. Bundesliga Pro B und damit für die Zulassung zum Spielbetrieb.

 

Die Spieluhr soll vorbehaltlich der jeweiligen Zuschauerkapazität in der Otto-Densch-Halle beziehungsweise im Sportzentrum Helfe eingesetzt werden. Beide Sportstätten befinden sich im Eigentum der Stadt Hagen. Die Maßnahme dient der Ausstattung städtischer Sportanlagen.

 

Die im Rahmen der Maßnahme beschaffte Spieluhr geht in das Eigentum der Stadt Hagen über und verbleibt dauerhaft im städtischen Vermögen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000944

Bezeichnung:

Investitionsmaßnahmen an Sportanlagen

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 €

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

4.571 €

4.571 €

 

 

 

 

Eigenanteil

4.571 €

4.571 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportstätten und -förderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2026

2027

Mehreinzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderauszahlung (+)

781800

Auszahlung an übrige Bereiche

+4.571 €

 

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Doppelhaushalts durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Deckung erfolgt über eine Bereitstellung aus dem geplanten Budget für Investitionszuschüsse an Vereine.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Beschaffung einer neuen Basketball-Spieluhr in Höhe von insgesamt rd. 4.571 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von 18 Jahren beträgt die jährliche Abschreibung rd. 254 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung vollständig aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten (rd. 4.571 €) zu bilden. Bei einer Nutzungsdauer von 18 Jahren beträgt die jährliche ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens rd. 254 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

254 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

254 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-254 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.07.2026 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen