Beschlussvorlage - 0533/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der beantragten Zuwendung an den Verein TSV Fichte Hagen 1863 e.V. in Höhe von 9.500,00 € für das Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes zum Doppelhaushalt 2026/2027 durch die Bezirksregierung Arnsberg zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Der beantragte Zuschuss ist im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt, kann jedoch über die

Sportpauschale gedeckt werden.

 

Für 2026 hat der Verein TSV Fichte Hagen 1863 e.V. für die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Vereinsheim Wörthstraße zur Energieeinsparung einen Betrag in Höhe von 9.500,00 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 €

gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, ist sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt nicht. Die Mittel sind vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von

freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene

Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass

unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne

Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Auftrag:

1081002

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

414124

Bezeichnung:

Konsumtive Verwendung Sportpauschale

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

9.500,00

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

x

Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant, wird jedoch aus Mitteln der Sportpauschale gedeckt.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.07.2026 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen