Beschlussvorlage - 0533/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Felix Bauer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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07.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der beantragten Zuwendung an den Verein TSV Fichte Hagen 1863 e.V. in Höhe von 9.500,00 € für das Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes zum Doppelhaushalt 2026/2027 durch die Bezirksregierung Arnsberg zu.
Sachverhalt
Der beantragte Zuschuss ist im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt, kann jedoch über die
Sportpauschale gedeckt werden.
Für 2026 hat der Verein TSV Fichte Hagen 1863 e.V. für die Erweiterung der Photovoltaikanlage auf dem Vereinsheim Wörthstraße zur Energieeinsparung einen Betrag in Höhe von 9.500,00 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.
Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.
Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 €
gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, ist sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt nicht. Die Mittel sind vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von
freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen
der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene
Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass
unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb
der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne
Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
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Auftrag: |
1081002 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
531800 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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414124 |
Bezeichnung: |
Konsumtive Verwendung Sportpauschale |
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Kostenart |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
531800 |
9.500,00 |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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x |
Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant, wird jedoch aus Mitteln der Sportpauschale gedeckt. |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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