Beschlussvorlage - 0436/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Felix Bauer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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07.07.2026
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Beschlussvorschlag
Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der beantragten Zuwendung an den Verein TV Hasperbach 1898 e.V. in Höhe von 9.566,41 € für das Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes zum Doppelhaushalt 2026/2027 durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht zu, da die beantragte Maßnahme gemäß der geltenden Förderrichtlinie nicht bezuschussbar ist.
Sachverhalt
Der beantragte Investitionszuschuss ist gemäß der geltenden Richtlinie für Investitionszuschüsse an vereinseigenen Sportanlagen nicht bezuschussbar, da die beantragte Maßnahme nicht der Richtlinie Ziffer 2. ff. entspricht.
Für 2026 hat der Verein TV Hasperbach 1898 e.V. für die Errichtung eines Schutzzauns der vereinseigenen Sportanlage einen Betrag in Höhe von 9.566,41 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.
Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.
Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 €
gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, wäre sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten würde nicht erfolgen. Die Mittel wären vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von
freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen
der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene
Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass
unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb
der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne
Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es würden die folgenden Auswirkungen entstehen: |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
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Auftrag: |
1081002 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
531800 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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414124 |
Bezeichnung: |
Konsumtive Verwendung Sportpauschale |
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Kostenart |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
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Ertrag (-) |
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Aufwand (+) |
531800 |
9.566,41 |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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x |
Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,7 kB
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