Beschlussvorlage - 0436/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der beantragten Zuwendung an den Verein TV Hasperbach 1898 e.V. in Höhe von 9.566,41 € für das Haushaltsjahr 2026 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes zum Doppelhaushalt 2026/2027 durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht zu, da die beantragte Maßnahme gemäß der geltenden Förderrichtlinie nicht bezuschussbar ist.

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Sachverhalt

Der beantragte Investitionszuschuss ist gemäß der geltenden Richtlinie für Investitionszuschüsse an vereinseigenen Sportanlagen nicht bezuschussbar, da die beantragte Maßnahme nicht der Richtlinie Ziffer 2. ff. entspricht.

 

Für 2026 hat der Verein TV Hasperbach 1898 e.V. für die Errichtung eines Schutzzauns der vereinseigenen Sportanlage einen Betrag in Höhe von 9.566,41 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 €

gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, wäre sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten würde nicht erfolgen. Die Mittel wären vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von

freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene

Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass

unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne

Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es würden die folgenden Auswirkungen entstehen:

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Auftrag:

1081002

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

414124 

Bezeichnung:

 Konsumtive Verwendung Sportpauschale

 

 

Kostenart

2026

2027

2028

2029

2030

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

9.566,41

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

x

Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.07.2026 - Sport- und Freizeitausschuss - vertagt