Stellungnahme - 0549/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Mail vom 16.04.2026 hat Ausschussmitglied Özkan angefragt, ob bzw. welche Reihenfolge die in der Sitzung vom 02.03.2026 gewählten stellvertretenden Vorsitzenden haben. Beide stellvertretende Vorsitzende hatten bei der Stichwahl zur Wahl der stv. Vorsitzenden in der Abstimmung jeweils 11 Stimmen erhalten. Im Protokoll der Sitzung vom 02.03.2026 wurde jedoch Frau Dadshani als 1. Stv. Vorsitzende und Hr. Özkan als 2. Stv. Vorsitzender aufgeführt.

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht ebenso wenig eine Regelung zur Reihenfolge der stellvertretenden Vorsitzenden vor wie die Satzung des ACI.

 

Es liegt jedoch im Organisationsrecht des Ausschusses eine Regelung dazu zu treffen, wenn der ACI es mit Mehrheit als erforderlich ansieht. In der Sitzung vom 02.03.2026 wurden dazu jedoch keine Regelungen getroffen. Mithin stehen die gewählten stellvertretenden Vorsitzenden aktuell gleichberechtigt nebeneinander, was rechtlich zulässig ist. Die Bezeichnung 1. und 2. aus dem Protokoll vom 02.03.2026  ist somit nicht richtig.

 

Es bleibt jedoch der Umstand, dass nicht abschließend geklärt ist, wer bei Verhinderung des Vorsitzenden die Stellvertretung übernimmt.

 

Folgende Lösungswege können aufgezeigt werden:

 

  1. Die Bezeichnung (1. bzw. 2. Stv. Vorsitzende) wird im Protokoll geändert und die stellvertretenden Vorsitzenden einigen sich im Einzelfall, wer die Vertretung übernimmt. In diesem Fall sind die stellvertretenden Vorsitzenden gleichberechtigt. Weitere Beschlüsse etc. sind dementsprechend nicht erforderlich.

 

 

  1. Eine Regelung zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird in die Satzung des ACI aufgenommen. Diese ist wie bei allen Satzungsänderungen durch den Rat zu bestätigen. In der darauffolgenden Sitzung des ACI wird (also im Nachgang der Veröffentlichung der rechtsgültigen Satzungsänderung) wird eine neue Wahl zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt.

 

  1. Alternativ kann die Wahl der der stv. Vorsitzenden direkt in der Sitzung wiederholt werden. In diesem Fall ist dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben, dass diese Wahl nicht konform der aktuellen Satzung des Ausschusses erfolgt. Dementsprechend ist die Satzung im Nachgang der Entscheidung bei der nächsten Satzungsänderung anzupassen.

 

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Beschlüsse

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08.07.2026 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - zur Kenntnis genommen