Stellungnahme - 0396/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Antrag "Radwegkorridore statt Flickenteppich"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Freigabe durch:
- VB2 (Bernd Maßmann)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Kenntnisnahme
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02.07.2026
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Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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01.07.2026
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Sachverhalt
Für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.07.2026 wurde von den Fraktionen CDU und SPD ein gemeinsamer Antrag zur Überarbeitung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Hagen gestellt.
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Die Rahmenbedingungen, unter denen das Radverkehrskonzept im Jahr 2017 erarbeitet und 2018 verabschiedet wurde, haben sich in den vergangenen Jahren soweit geändert, dass eine grundsätzliche Fortschreibung sinnvoll und auch notwendig ist, um zukünftig auf ein funktionales und verständliches Radverkehrsnetz hinarbeiten zu können. Hierzu hat die Verwaltung bereits Anfang des Jahres 2026 erste Gespräche mit Vertreter*innen von ADFC, VCD und anderen Interessensverbänden aufgenommen und in detaillierten Planungsgesprächen gemeinsam Grundlagen für ein fortgeschriebenes Radverkehrsnetz eruiert.
Gleichwohl stellt dies lediglich die erste inhaltliche Grundlage für die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts dar. Eine solche wäre selbst unter Beteiligung eines externen Ingenieurbüros, die hierfür notwendig werden wird, nicht bis zum Ende des Jahres 2026 zu leisten.
Im Sinne des Antrags kann alternativ lediglich in Aussicht gestellt werden, dass die Maßnahmen des gültigen Radverkehrskonzepts hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit bewertet und neu priorisiert werden. Dies entspricht auch der im Antrag „Priorisierte Maßnahmenliste aus Masterplänen und Konzepten“ geforderten Vorgehensweise (DS 0404/2026).
Für die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts sind dann für den nächsten Doppelhaushalt die entsprechenden Mittel anzumelden, sodass dieses ab 2028 dann vergeben und bearbeitet werden kann.
