Stellungnahme - 0537/2026-1

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Anfrage „Wohnungsnot, Maßnahmen und Handlungskonzepte“

Aus den Antworten der Verwaltung vom 17.03.2026 geht hervor, dass vielen Menschen mit Wohnberechtigungsschein keine geförderte Wohnung angeboten werden konnte.

 

 

Zu Frage 1:

 

Erfüllen diese Menschen bestimmte Kriterien nicht, die dazu führen, dass sie nachrangig behandelt werden? Wie sieht der Kriterienkatalog für die Vergabe aus?

 

Die erfolgreiche Wohnungsvermittlung ist von der Anzahl, Art, Lage und Größe der freien geförderten Wohnungen sowie bestehenden Rechten der Stadt Hagen (Besetzungsrecht / Benennungsrecht) abhängig. Bei dem weitaus größten Teil der geförderten Wohnungen bestehen diese Rechte der Stadt Hagen nicht (mehr) und die Entscheidung für einen wohnberechtigten Bewerber obliegt dem Verfügungs-berechtigten. Dabei unterstützt die Abteilung Wohnen durch Vermittlung geeigneter Bewerber, wenn nicht bereits ein berechtigter Mieter gefunden wurde.

Grundsätzlich erfolgt die Registrierung nach der Einstufung:

Rang 1 = Personen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind

Rang 2 = Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind

Rang 3 = Personen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben

Rang 4 = Personen, die in unangemessenen Wohnverhältnissen leben

Rang 5 = Personen, die aus sonstigen Gründen eine Veränderung der

   Wohnverhältnisse wünschen

Rang 6/1-6/5 = Personen, deren Vermittelbarkeit aus finanziellen Gründen derzeit unklar ist

Rang 7/1-7/5 = Personen, deren Vermittelbarkeit aus sonstigen Gründen derzeit unklar ist

Rang 8/1-8/5 = Personen, deren Vermittlung nicht/nicht mehr durchgeführt wird

Die Systematik und die persönliche Einstufung wird dem Bewerber mitgeteilt, damit er ggfs. aktiv eventuelle Vermittlungshemmnisse beseitigen kann.

Genaue Vorstellungen der Bewerber bzgl. Größe, Lage und/oder Ausstattung der Wohnung schränken ggfs. die Möglichkeit der erfolgreichen Vermittlung weiter ein.

Die festgesetzte Kosten- bzw. Bewilligungsmiete im geförderten Wohnungsbau kann den Kreis der potentiellen Mieter und Mieterinnen ebenfalls weiter einschränken. Insbesondere bei Haushalten, die Transferleistungen beziehen, ist die Übernahme der Unterkunftskosten an die jeweils geltenden Angemessenheitsgrenzen des zuständigen Leistungsträgers gebunden.

 

 

Zu Frage 2:

 

Welche Hilfestellung erhält diese Personengruppe?

 

Antragstellende, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen, erhalten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Hierzu gehören insbesondere die Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren sowie Informationen zu den Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten eines Wohnberechtigungsscheins. Darüber hinaus erfolgt eine Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Die Vermittlung von gefördertem Wohnraum erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten unter Berücksichtigung der jeweiligen Dringlichkeit und einer bestehenden Registrierung als wohnungssuchender Haushalt.

Ergänzend werden Informationen über weitere Möglichkeiten der eigenständigen Wohnungssuche bereitgestellt. Hierzu zählen unter anderem Hinweise auf Vermieter*Innen, Wohnungsunternehmen sowie weitere Unterstützungsangebote und Anlaufstellen. 

Zusätzlich stehen auf der städtischen Internetseite Informationen zu den Themen zur Verfügung.

 

 

zu 3)

 

Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten, um in geförderten Wohnraum einziehen zu können? Was ist die bisher längste Wartezeit?

 

Eine durchschnittliche Wartezeit bis zum Einzug in eine geförderte Wohnung kann nicht konkret angegeben werden. Die Dauer bis zu einer erfolgreichen Wohnraumvermittlung ist von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängig und daher nicht pauschal bestimmbar.

Insbesondere sind weder der Zeitpunkt der Verfügbarkeit einer für den jeweiligen Haushalt geeigneten geförderten Wohnung noch die Anzahl und Priorisierung weiterer wohnungssuchender Haushalte, die für das entsprechende Wohnungsangebot in Betracht kommen, planbar.

Die Wartezeit ist daher stets einzelfallbezogen zu betrachten und wird u.a. durch die Haushaltsgröße, die Dringlichkeit des Wohnraumbedarfs, die individuellen Wohnungsanforderungen sowie das vorhandene Angebot an geeignetem gefördertem Wohnraum beeinflusst.

Eine Aussage zur bislang längsten Wartezeit ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Längere Registrierungszeiträume sind häufig darauf zurückzuführen, dass zwischenzeitlich Unterbrechungen in der Registrierung bestehen, die Aktualisierung der Daten trotz entsprechender Erinnerung nicht erfolgt oder bereits durchgeführte Vermittlungsversuche erfolglos geblieben sind.

 

 

 

 

 

Zu Frage 4:

 

Welche relevanten Ziele/Teilziele, die im Handlungskonzept Wohnen formuliert sind, hat die Stadtverwaltung bereits erreicht? Welche stehen noch aus? Wie sehen die Prioritätenliste und Zeitschiene bezüglich dieser Maßnahmen aus?

 

 

Zu Teilziel 1: Kooperationskultur zwischen der Stadt und den Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümer*innen etablieren

 

Die Etablierung einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Wohnungswirtschaft und privaten Eigentümer*innen ist bereits in verschiedenen Handlungsräumen erfolgreich angestoßen worden. Insbesondere im Stadterneuerungsgebiet Wehringhausen besteht eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den dort tätigen Wohnungsunternehmen. Auch im Bahnhofsquartier und in Altenhagen bildet die Kooperation zwischen Verwaltung und privaten Eigentümer*innen einen zentralen Baustein in der Quartiersentwicklung. Mit dem Hagen-Pakt soll die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt, Wohnungsunternehmen, Eigentümern, Investoren und weiteren Akteuren fortgeführt und weiter intensiviert werden.

 

Ziel bleibt die gemeinsame Entwicklung von Strategien zur Wohnraumschaffung, Bestandsentwicklung und Quartiersaufwertung sowie die bessere Abstimmung von Förderprogrammen und Investitionen.

 

Zu Teilziel 2: Anpassung des Wohnungsbestands

 

Eine bedarfsgerechte Anpassung des Wohnungsbestands setzt zunächst eine fundierte Analyse der aktuellen und zukünftigen Wohnungsnachfrage voraus. Hierzu wurden bereits unterschiedliche Datengrundlagen ausgewertet, darunter die Prognosen des GEWOS-Instituts 2020, die Ergebnisse der Zensuserhebungen 2022 oder die Erkenntnisse des 6. Regionalen Wohnungsmarktberichts Ruhr 2024 der AG Wohnungsmarkt Ruhr. Auch das derzeit in Bearbeitung befindliche Wohnungsbarometer der Stadtverwaltung liefert weitere Erkenntnisse zu Nachfragestrukturen, Zielgruppen und zukünftig erwarteten Entwicklungen des Hagener Wohnungsmarktes und soll in diesem Jahr veröffentlich werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in den Aufbau einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung ein und bilden die Grundlage für die Entscheidungen zur qualitativen Weiterentwicklung des Hagener Wohnungsbestands.

 

Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete werden grundsätzlich unterschiedliche Zielgruppen und Wohnbedürfnisse berücksichtigt.

 

Gleichzeitig zeigen sowohl die aktuellen Wohnungsmarktanalysen als auch die Zielsetzungen des Hagen-Paktes Wohnen, dass zentrale Aufgaben weiterhin bestehen und künftig verstärkt verfolgt werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Modernisierung und energetische Ertüchtigung des Wohnungsbestands, die Schaffung zusätzlicher barrierearmer und altersgerechter Wohnungen, die Entwicklung neuer Wohnformen für unterschiedliche Zielgruppen, die Aktivierung von Wohnbauflächen sowie die weitere Reduzierung von Leerständen und Problemimmobilien.

Die ursprünglichen Zielsetzungen des Handlungskonzeptes Wohnen werden damit nicht ersetzt, sondern fortgeschrieben. Während das Handlungskonzept vor allem die strategische Ausrichtung und die räumlichen Schwerpunktmaßnahmen definiert hat, konkretisiert der Hagen-Pakt Wohnen die aktuellen Herausforderungen und Handlungsschwerpunkte. Hierzu gehören insbesondere die Aktivierung leerstehender Wohnungen, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Sicherung von Fachkräften durch ein attraktives Wohnungsangebot, die Stärkung klimafreundlicher und energieeffizienter Wohnformen sowie die Weiterentwicklung von Quartieren mit besonderem Handlungsbedarf.

 

Auch im Stadterneuerungsgebiet Wehringhausen werden bereits Maßnahmen zur Aufwertung und Anpassung des Wohnungsbestands umgesetzt. So wurden insbesondere im unteren Wehringhausen im Rahmen der „Sozialen Stadt“ unter anderem mit dem Hof- und Fassadenprogramm überwiegend durch die Hagener Erschließungsgesellschaft im Bereich Bodelschwinghplatz und Wehringhauser Straße Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnungsbestands umgesetzt.

 

In den laufenden vorbereitenden Untersuchungen im „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“ bewerten derzeit die beauftragten Planungsbüros u. a. die Wohnverhältnisse in dem Gebiet auf mögliche städtebauliche Missstände, die ggf. eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme inkl. wohnraumspezifischen Sanierungsziel begründen lassen. Hier sind aktuell aber noch keine konkreten Maßnahmen benennbar.

 

Auch Aspekte der energetischen Stadtsanierung werden bereits verfolgt. Hierzu zählen u. a. Klimaanpassungsmaßnahmen, die Berücksichtigung energetischer und gestalterischer Anforderungen in der Bauleitplanung sowie die Förderung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Prima.Klima Wehringhausen.

 

Zu Teilziel 3: Neubau von zukunftsfähigen Wohnformen

 

Die Entwicklung zukunftsfähiger Wohnformen ist eng mit den Ergebnissen der Wohnungsmarktbeobachtung verknüpft. Erst auf Grundlage einer klaren Definition der relevanten Zielgruppen können passgenaue Wohnangebote entwickelt werden.

 

Erste Ansätze werden bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans aufgegriffen. Hier wurden im Rahmen der Informationsveranstaltungen für die Bürger*innen innovative Wohnformen als denkbare Wohnkonzepte vorgestellt. Dies betrifft z. B. die Wohnprüffläche „W Nord-03 Brockhausen“. Hier wäre die Umsetzung einer Tinyhouse-Siedlung vorstellbar. Eine kleinteilige Grundstücksaufteilung, sparsame Erschließungsflächen und angestrebte Begrünung innerhalb der Siedlung sowie eine zusätzliche Verzahnung mit den angrenzenden Grün- und Freiflächen bieten optimale Voraussetzungen für eine flächensparende, ökologisch ausgerichtete und auf dem Markt nachgefragte städtebauliche Entwicklung. Gleichzeitig konzentriert sich die Flächenentwicklung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans auf Standorte mit einer guten sozialen sowie verkehrlichen Infrastruktur und folgt damit dem Grundsatz einer nachhaltigen Innenentwicklung.

 

Ein Beispiel für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Entwicklung städtischer Grundstücke stellt jüngst das Neubaugebiet „Im Langen Lohe“ dar, bei dem entsprechende Kriterien bereits im Rahmen der Investorenausschreibung zur Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke berücksichtigt wurden.

 

Die Entwicklung neuer Wohnangebote bleibt ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung. Hierzu gehören insbesondere bezahlbarer Wohnraum, familiengerechte Wohnungen, seniorengerechte Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen, gemeinschaftliche Wohnprojekte sowie weitere innovative Wohnformen. Gleichzeitig soll zusätzlicher Wohnraum dazu beitragen, Fachkräfte und neue Einwohnerinnen und Einwohner für Hagen zu gewinnen.

 

 

Zu Teilziel 4: Reduzierung des Leerstands / Rückbau

 

Die im Handlungskonzept Wohnen formulierte Zielsetzung zur Reduzierung von Leerstand bleibt weiterhin aktuell. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung stellt sich die Leerstandssituation heute jedoch differenzierter dar, als statistische Erhebungen darstellen. Insbesondere die Problemimmobilien machen dabei einen erheblichen Anteil der Leerstände aus, können oftmals aber nicht kurzfristig dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden.

 

Laut Zensus 2022 gibt es in Hagen 5,8 % Wohnungsleerstand (= ca. 6.000 Wohnungen), wobei weniger als die Hälfte der Wohnungen als marktaktiv (innerhalb von 3 Monaten für einen Bezug verfügbar) gelten. Aktuell sind in Hagen daher rund 3.200 Wohneinheiten aufgrund mangelhafter Wohnqualität als nicht marktaktiver Angebotsüberhang einzuordnen. Ein Großteil dieser Wohnungen deckt sich mit den identifizierten Problemimmobilien. Die Wohnungsmarktstudie Hagen (2016) empfiehlt eine kombinierte Rückbau- und Aufwertungsstrategie für den Hagener Wohnungsmarkt. Problematische Bestände sollen vom Markt genommen werden und dafür neuer, qualitativ hochwertiger Wohnraum geschaffen werden. Der Anteil des Rückbaus soll dabei überwiegen, d. h. einem Neubau von 150 WE/Jahr soll ein Rückbau von 350 WE/Jahr gegenüberstehen. Aus heutiger Sicht sind Rück- und Neubauvolumina zu revidieren. Aufgrund der aktuellen Wohnungsbedarfe wird das Volumen für den Rückbau und Neubau (bzw. umfangreiche Modernisierung) jeweils mit 250 WE p. a. eingeordnet.

 

Im Rahmen verschiedener Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsprozesse werden daher Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung betroffener Quartiere verfolgt. So sollen im Zuge des Hagen-Paktes knapp 600 Wohneinheiten als Teil von Problemimmobilien abgerissen und um die 1000 Wohneinheiten im Bestand saniert werden. 

 

Im Bereich der Problemimmobilien wurden verschiedene Instrumente eingesetzt, darunter Ankäufe, Modernisierungen, Rückbaumaßnahmen und Maßnahmen der Städtebauförderung. Zudem wurden Quartiere mit besonderen strukturellen Herausforderungen identifiziert und gezielt bearbeitet. Die weitere Reduzierung von Leerständen und die Aktivierung bislang ungenutzter Wohnungen bleiben wichtige Ziele. Problemimmobilien sollen konsequent bearbeitet, nicht mehr marktgängige Wohnbestände gegebenenfalls zurückgebaut und Flächen für neue Nutzungen entwickelt werden. Gleichzeitig sollen belastete Quartiere stabilisiert und ihre Wohnqualität verbessert werden.

 

Darüber hinaus werden im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gezielt räumliche Konflikte zwischen Wohnen und Gewerbe, wie sie bereits im ISEK „HAGENplant 2035“ definiert wurden, aufgehoben. Die Verminderung der Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Verkehr ist ebenfalls ein vorläufiges Sanierungsziel der vorbereitenden Untersuchungen im „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“.

 

Zu Teilziel 5: Aktive Vermarktung des Wohnstandortes

 

Eine gezielte Vermarktungsstrategie für den Wohnstandort Hagen wurde bislang noch nicht umfassend umgesetzt. Voraussetzung für die Konkretisierung ist zunächst die Identifizierung der relevanten Zielgruppen auf Grundlage der Wohnungsmarktbeobachtung, dessen Etablierung sich derzeit in Erarbeitung befindet. Ziel ist es, neue Einwohnerinnen und Einwohner, Fachkräfte sowie Familien für den Standort zu gewinnen. Hierzu gehören die Vermarktung attraktiver Wohnlagen, die Verbesserung des Stadtimages sowie die Sichtbarmachung der Qualitäten Hagens als Wohn- und Lebensstandort.

Zu Teilziel 6: Wohnungsmarktbeobachtung einrichten

 

Der Aufbau einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung befindet sich derzeit in Umsetzung. Hierfür werden bereits verschiedene Datenquellen zusammengeführt und ausgewertet. Mit dem Wohnungsbarometer wird noch im laufenden Jahr ein weiteres Instrument zur systematischen Analyse der Wohnungsmarktentwicklung vorliegen.

 

Die Wohnungsmarktbeobachtung bildet künftig die zentrale Grundlage für die strategische Steuerung der Hagener Wohnungspolitik und dient als Bais für die Priorisierung und Weiterentwicklung der im Handlungskonzept Wohnen formulierten Maßnahmen. Ziel ist es, Veränderungen frühzeitig zu erkennen, politische Entscheidungen auf einer belastbaren Datenbasis zu treffen und die Wirksamkeit wohnungspolitischer Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

 

Zur Prioritätenliste und Zeitschiene:

 

Die formulierten Ziele stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang und bauen teilweise aufeinander auf. Aus Sicht der Stadtverwaltung liegt die derzeit höchste Priorität auf konzeptioneller Ebene auf dem Aufbau einer belastbaren Wohnungsmarktbeobachtung sowie auf Umsetzungsebene auf der weiteren Etablierung kooperativer Strukturen mit den relevanten Wohnungsmarktakteuren und den formulierten Zielen und Maßnahmen des Hagen-Pakts sowie einer möglichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Diese Handlungsfelder bilden die Grundlage für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hagener Wohnungsmarktes.

 

Die Umsetzung der Ziele erfolgt fortlaufend im Rahmen der laufenden Stadtentwicklungs-, Stadterneuerungs- und Wohnungsmarktprozesse. Dabei sind die Maßnahmen in unterschiedlichem Umfang bereits angestoßen oder befinden sich in Umsetzung. Die konkrete Priorisierung einzelner Maßnahmen ergibt sich jeweils aus den aktuellen fachlichen Erfordernissen, den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen, den Möglichkeiten der Fördermittelakquise sowie den Ergebnissen der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung.

 

Besondere Bedeutung kommt aktuell dem weiteren Aufbau einer datenbasierten Wohnungsmarktbeobachtung sowie der Zusammenarbeit mit den Wohnungsmarktakteure*innen im Rahmen bestehender und zukünftiger Kooperationsstrukturen zu. Diese bilden die Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Wohnungsangebots und die Ableitung zukünftiger Handlungsschwerpunkte.

 

 

Die im Handlungskonzept Wohnen formulierten Ziele sind überwiegend als langfristige und kontinuierliche Aufgaben der Stadtentwicklung zu verstehen. Ihre Umsetzung erfolgt daher nicht innerhalb eines fest definierten Zeitraums, sondern als fortlaufender Prozess, der regelmäßig an veränderte demografische, wirtschaftliche und wohnungsmarktbezogene Rahmenbedingungen angepasst wird.

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 5:

 

Wie weit ist die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzeptpapiers zur Bewältigung von Obdachlosigkeit?

 

Im Rahmen der Weiterentwicklung der städtischen Wohnungslosenhilfe hatte der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung am 19.06.2024 „die Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen“ beschlossen. Des Weiteren wurde die Verwaltung mit deren schrittweisen Umsetzung und primär mit dem Beginn der Einrichtung einer provisorischen Notschlafstelle für Frauen beauftragt.

 

Die genannten Maßnahmen wurden bisher wie nachfolgend beschrieben umgesetzt:

 

Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen

 

Die Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen werden sukzessive durch den FB 56 umgesetzt. Neben der angemessenen materiellen Ausstattung wird bei der Versorgung mit Notwohnraum insbesondere auf besondere Bedarfe und das Schutzbedürfnis der ordnungsrechtlich unterzubringenden Menschen Rücksicht genommen.

 

Gemeinschaftsunterkunft Frankenweg 4 + 6

 

Die Einrichtung einer provisorischen Notschlafstelle für Frauen ist deutlich vorangeschritten.

Der erste Bauabschnitt ist mit Fertigstellung der Büroräume und Installation von Heizung und Warmwasser in allen Zimmern nahezu abgeschlossen.

Aus diesem Abschnitt steht lediglich noch der Einbau neuer Haustüren aus.

Im nächsten Schritt sollen die Bäder saniert und Teile der Räumlichkeiten in Haus Nr. 4 zu Gemeinschaftsbereichen umgebaut werden. In diesem Zuge ist auch die Erneuerung der Fenster und die allgemeine Renovierung der von den Bewohnerinnen genutzten Räumlichkeiten vorgesehen.

Personell ist die Einrichtung derzeit mit einer Einrichtungsleitung, einer Heil- und Erziehungspflegerin, einem Objektbetreuer und zwei Fachkräften für Schutz und Sicherheit ausgestattet. Noch zu besetzen sind eine weitere pädagogische Stelle und eine Stelle Objektbetreuung.

Das ursprüngliche Vorhaben, alle Stellen mit Heil- und Erziehungspflegern zu besetzen, hat sich in der Praxis nicht bewährt.

Zusätzlich zum städtischen Personal ist in der Unterkunft an 7 Tagen in der Woche von 20 Uhr bis 6 Uhr ein externer Wachdienst installiert.

Das Zusammenspiel aller Maßnahmen hat die erforderlichen Unterstützungsangebote und die Lebensumstände der dort untergebrachten Frauen bereits deutlich verbessert.

Gemeinschaftsunterkunft für alleinstehende Männer/Männerasyl

 

Seitdem die Einrichtung am Standort Tuchmacherstr. 2 im März dieses Jahres aus Brandschutzgründen geschlossen werden musste, erfolgt die Unterbringung und Betreuung der obdachlosen Männer in der Landesunterkunft, welche jedoch nur ein Provisorium darstellt.

Personell ist die Neuausrichtung des Männerasyls an das Konzept der Notschlafstelle für Frauen angelehnt.

Derzeit sind dort bereits ein Einrichtungsleiter, zwei Objektbetreuer und zwei Fachkräfte für Schutz und Sicherheit im Einsatz. Die Besetzung von zwei weiteren Stellen mit pädagogischen Fachkräften steht noch aus.

Aufgrund der Brandschutzauflagen ist das Gebäude derzeit mit Unterstützung durch externen Wachdienst 24/7 besetzt.

 

Personelle Ausstattung des Sozialdienstes für Obdachlose

 

Im Ausblick der Anlage „Standards bei der Versorgung mit Notwohnraum in Notfällen“ wurde als weiterer Handlungsbedarf für die städtische Wohnungslosenhilfe die Ausweitung der sozialarbeiterischen Betreuung im Sozialdienst für Obdachlose skizziert.

In einem ersten Aufschlag konnten im Jahr 2025 zwei weitere Stellen im Sozialdienst für Obdachlose eingerichtet und erfolgreich besetzt werden.

 

Die Verwaltung wird die personelle Ausstattung des Sozialdienstes, aber auch an den Standorten der Notunterkünfte, regelmäßig anhand von nachvollziehbaren Kriterien überprüfen, mit dem Ziel, diese den Bedarfen anzupassen.

 

 

Zu Frage 6:

 

Erwägt die Stadt ein Merkblatt zur Meldung von Wohnungsleerstand herauszugeben? Falls nicht, was spricht aus Sicht der Verwaltung dagegen?

 

Die Herausgabe eines gesonderten Merkblatts zur Meldung von Wohnungsleerständen im öffentlich geförderten Bestand ist derzeit nicht vorgesehen.

Im Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen besteht bereits eine Verpflichtung der Eigentümer*innen Wohnungsleerstände der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Stadt wird somit regelmäßig über freiwerdende bzw. leerstehende geförderte Wohnungen informiert.

 

 

 

Anmerkung zum Beschlussvorschlag des wiederkehrenden Tagesordnungs-punktes „Bericht über von Wohnungsnot betroffene Menschen“

 

Manche Fragestellungen sind aufgrund der Systematik des Programmes nicht oder nur in geänderter Form möglich. Einige Kriterien der Auswertung sind zwingend durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW vorgegeben. 

Bei der Auswertung „laufender Fälle“ (ein Abgangsgrund ist bisher nicht bekannt) sind alle erteilten WBS, auch in gezielter Form bei bereits bestehendem Wohnungs-angebot, enthalten.

Da die Jahresstatistik alle aktuellen Zahlen abbildet und auch freiwillige Rückzahlungen des Vorjahres beinhaltet, wird vorgeschlagen, eine Auswertung jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres vorzulegen.

 

zu (i) und (ii):

Auswertung Haushaltsgrößen bis > 4 Personen mit WBS erfolgt bereits. Aufteilung in Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B ist (teilweise manuell) auswertbar, die Anzahl der Kinder i.S. d. § 32 EstG könnte mit zusätzlichem manuellem Aufwand ausgewertet werden.

 

zu (iii):

Haushalte mit älteren Menschen je nach Haushaltsgröße werden ausgewertet.

 

zu (iv):

Keine Auswertung vorhanden, da die Datensätze vom Zeitraum der Gültigkeit des aktuellen WBS ausgehen. Sofern die Suche länger als ein Jahr andauerte und ein weiterer WBS beantragt werden musste wird dies in den zusätzlichen Informationen vermerkt.

 

zu (v):

Auswertung nach Haushaltsgröße und Situation erfolgt.

 

zu (vi):

Wohngeldbezug ist nicht erfasst, da es sich um kein anrechenbares Einkommen  i.S.d. WFNG NRW handelt.

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.06.2026 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - zur Kenntnis genommen