Stellungnahme - 0527/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschlag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg
hier: Beseitigung der Missstände an Wohnhäusern in Oege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Anja Hegel-Söhnchen
- Freigabe durch:
- Bernd Maßmann, Beigeordneter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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25.06.2026
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Sachverhalt
Thema: Beseitigung der Missstände an Wohnhäusern in Oege
Im Dezember 2025 wurden die betreffenden Wohnobjekte aufgrund eines Presseartikels durch die Wohnungsaufsicht im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung kontrolliert. Bei der Ortsbegehung wurden insgesamt 22 Gebäude in Augenschein genommen und die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner zu möglichen wohnungsaufsichtsrechtlich relevanten Mängeln befragt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden keine Missstände hier angezeigt.
Bei 10 der überprüften Häuser wurden weder durch die vor Ort angetroffenen Mieterinnen und Mieter noch durch die Mitarbeitenden der Wohnungsaufsicht Missstände festgestellt, die ein weiteres wohnungsaufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich gemacht hätten.
In den übrigen 12 Gebäuden wurden verschiedene Mängel und Missstände festgestellt bzw. von den Bewohnerinnen und Bewohnern angezeigt. Die festgestellten Sachverhalte wurden der Eigentümerin, der ERMA Grundbesitz GmbH, unverzüglich mitgeteilt und die erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung eingefordert.
Seit der Feststellung der Missstände befindet sich die Wohnungsaufsicht in einem fortlaufenden und engen Austausch mit der Eigentümerin. Derzeit wird das wohnungsaufsichtsrechtliche Verfahren im Rahmen einer Anhörung geführt. Die bislang erfolgten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung beruhen auf einer sog. freiwilligen Abhilfe durch die Eigentümerin. Bereits mehrere beanstandete Mängel konnten auf diesem Wege behoben werden. Weitere Missstände befinden sich aufgrund ihres Umfangs und der hierfür erforderlichen Arbeiten weiterhin in Bearbeitung.
Die Wohnungsaufsicht überwacht die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen fortlaufend und bewertet regelmäßig den Stand der Mängelbeseitigung. Sollte die Eigentümerin die noch ausstehenden Mängel nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes beseitigen oder die erforderlichen Maßnahmen nicht vollständig umsetzen, wird die Wohnungsaufsicht nach Abschluss des Anhörungsverfahrens den Erlass einer Instandsetzungsanordnung verfügen. Zur Durchsetzung der angeordneten Maßnahmen wird dies mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern verbunden werden.
Bezüglich des Hinweises der unzureichenden Pflege der Grünanlagen wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um einen Sachverhalt handelt, der den Regelungsbereich des Wohnraumstärkungsgesetzes unterliegt. Die Wohnungsaufsicht verfügt insoweit über keine rechtliche Grundlage, entsprechende Maßnahmen anzuordnen oder durchzusetzen.
