Beschlussvorlage - 0546/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kommunale Wärmeplanung wird in der zuvor öffentlich ausgelegten, vorliegenden Fassung durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen. Das Umweltamt übernimmt die Aufgaben der Fortschreibung kontinuierlich und setzt die im Wärmeplan entwickelte Strategie zur Erreichung einer künftigen treibhausgasneutralen Wärmeversorgung entsprechend der gesetzlichen Grundlagen um. Dazu ist eine frühzeitige Berücksichtigung in der Bebauungsplanung notwendig.

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Sachverhalt

Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) und dem Landes-Wärmeplanungsgesetz NRW (LWPG NRW). Mit der Kommunalen Wärmeplanung hat das Umweltamt die Rahmenplanung erarbeitet und eine Strategie mit Umsetzungsmaßnahmen entwickelt, mit der die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Hagen bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Die Kommunale Wärmeplanung knüpft an die Zielsetzung des Bundes an, mit der unter anderem auch durch das Klimaschutzgesetz (KSG) die Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden soll.

 

Die Kommunale Wärmeplanung wurde fristgerecht fertiggestellt.

 

Der Wärmeplan besteht aus den folgenden Schritten:

 

- Eignungsprüfung: Ausweisung von Gebieten, in denen sich voraussichtlich künftig die dezentrale Wärmeversorgung eignen wird. Dieser Schritt diente der frühzeitigen Information der Eigentümer*innen, damit diese sich darauf einstellen können, selbst entsprechend den Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes tätig zu werden.

- Bestandsanalyse: Analyse des Status Quo von Gebäudebestand und bestehender Wärmeversorgung als Basis für die darauf aufbauende Entwicklung der Wärmewendestrategie und von Zielpfaden dahin.

- Potenzialanalyse: Analyse von Wärmeerzeugungspotenzialen, Energieträgersubstitution und zur Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden.

- Zielszenario mit Strategie und Umsetzungsmaßnahmen: Einteilung des Stadtgebiets in Teilgebiete mit Eignungsstufen der voraussichtlichen Arten für die künftige Wärmeversorgung bis 2045 inkl. der Strategie und Definition konkreter Maßnahmen in den einzelnen Teilgebieten.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Kommunale Wärmeplanung fortzuschreiben. Der vorliegende (erste) Wärmeplan stellt den grundlegenden Handlungsrahmen dar, auf dessen Basis die weitere strategische Ausrichtung und schrittweise Umsetzung der Wärmewende in Hagen erfolgen kann. Die Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung sieht auf Basis der bestehenden und oben genannten Wärmeplanungsgesetze folgende Schwerpunkttätigkeiten vor:

- Projektmanagement der in der KWP festgelegten Umsetzungsmaßnahmen

- Entwicklung eines Controllings und Evaluation der Umsetzung

- Implementierung des Wärmeplans in städtische Prozesse

- Anpassung und Weiterentwicklung der Evaluation

- Fortlaufende Datenaktualisierung und -analyse

- Beratung und fachliche Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit dazu.

 

Nach den bereits fertig gestellten Schritten Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse, wurde zuletzt, gemäß §§ 17-20 WPG, das Zielszenario mit Strategie und Maßnahmen als vierter und letzter Schritt der Kommunalen Wärmeplanung unter Einbindung aller wichtigen Akteure und der Öffentlichkeit fertig gestellt. Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten erhielten gemäß § 13 Abs. 4 WPG die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer von 30 Tagen (Öffentliche Auslegung). In der Zeit vom 22.05.2026 bis zum 21.06.2026 bestand die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Das Zielszenario zeigt die gebietsbezogene Prognose der Eignungsstufen für unterschiedliche Wärmeversorgungsarten im Gebäudesektor bis zum Zieljahr 2045, wobei die Versorgung lt. Gesetz letztlich vollständig auf erneuerbaren Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärme basieren muss. Die Kategorien umfassen einerseits die zentrale Wärmenetzversorgung (Bestand, Ausbau und Neubau) und andererseits die dezentrale Wärmeversorgung (Nahwärmenetze und Individuallösungen). Der Fernwärmeaus- und
-neubau ist dabei keine städtische Aufgabe (Verbot der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune), sondern liegt bei den privatwirtschaftlichen Netzbetreibern. Wir erwarten, dass dezentrale Lösungen in erster Linie von Privatpersonen betrieben werden, wobei Nahwärmenetze zur Versorgung kleinerer Gebäudeverbünde oder Liegenschaften auch durch privatwirtschaftliche Gesellschaftsformen, wie z. B. Bürgerenergie-Genossenschaften betrieben werden können und beratend durch das Umweltamt unterstützt werden müssen.

 

Der Wärmeplan wurde gemeinsam mit allen wichtigen Hagener Akteuren (Stakeholdern) entwickelt, die einerseits früh in bilateralen Gesprächen und andererseits ab einem späteren Zeitpunkt bei der Entwicklung des maßgeblichen Zielszenarios in der sogenannten Lenkungsgruppe beteiligt wurden.

 

Grundlage für das Zielszenario waren Gebietsanalysen durch das Umweltamt unter Anwendung von Eignungskriterien aus dem Leitfaden für Wärmeplanung der dena (Deutsche Energieagentur) sowie ein Gebietsscreening durch ein externes wissenschaftliches Institut.

 

Die Strategie mit den Stützjahreskarten für die Jahre 2030; 2035 und 2040 zeigt, in welcher Reihenfolge die Hagener Gebiete voraussichtlich entwickelt werden.

 

 

Weiterführende Informationen:

Das Zielszenario für das Jahr 2045 sieht als Energieträger 21 % Fernwärme (heute: 2,3 %), 3 % Biomasse und 76 % Erneuerbare Wärme & Unvermeidbare Abwärme (dezentrale Versorgung) vor. Die Fernwärme wird gemäß des Zielszenarios aus 39 % Unvermeidbarer Abwärme und 61 % Erneuerbaren Wärmequellen bestehen. Mit dem zugrunde-gelegten Fernwärme-Ausbau und -Neubau ist ein Anstieg der heute ca. 900 Gebäuden mit Anschluss an ein Fernwärmenetz auf bis zu 8000 möglich, wobei die tatsächliche Anschlussquote, auch aufgrund des derzeit nicht vorgesehenem Anschluss- und Benutzerzwangs, darunter liegen wird. Realistische Anschlussquoten können derzeit nicht absehbar beziffert werden.

 

Für die dargestellte Prognose bis zum Zieljahr wird von einer Minderung des Endenergieverbrauchs für Wärme von rund 300 GWh durch Sanierung ausgegangen. Das städtische Handlungsfeld der Stadtsanierung ist nach dem Baugesetzbuch ein Thema der Stadtentwicklung und Stadtplanung. Im Übrigen liegt die Sanierung von Gebäuden in der Hand von Eigentümern, wird durch gesetzliche Vorgaben etwa im Heizungsbau oder z. B. durch die Energie-Gesetzgebung flankiert und löst einen nicht unerheblichen wirtschaften Aufwand aus. Diesbezüglich sind neben bestehenden weitere Förderprogramme von Bund und Land zu erwarten.

 

Fossile Energieträger, wie z.B. Erdgas, welches den heutigen Endenergieverbrauch für Wärme mit über 80 % dominiert, müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erheblich reduziert und bis spätestens zum Jahr 2045 auf einen Wert von 0 gebracht werden. An die Stelle des Erdgases und anderer fossiler Energieträger, müssen erneuerbare Wärmequellen (z.B. Umgebungsluft und Erdwärme) und unvermeidbare Abwärmen (z.B. aus Müllverbrennung und Industrieprozessen) treten. Abwärme aus der Müllverbrennung wird voraussichtlich weiterhin einen relevanten Stellenwert für die Fernwärmeversorgung behalten. Ein entscheidender Schlüssel für die Erreichung des Zielszenarios wird in der Nutzung von erneuerbaren Wärmequellen liegen. Letztere bieten Potenziale für eine unabhängige und resiliente Wärmeversorgung der Zukunft und sind eine Chance für eine sichere und langfristig bezahlbare Wärmeversorgung. Die Nutzung von Abwärmequellen ist ein weiterer essenzieller Baustein.

 

Die im Wärmeplan definierten und umzusetzenden Maßnahmen lauten:

- Machbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung der Biomasse-Verstromungsanlage für ein neues Fernwärmegebiet in Hagen-Kabel und Bathey,

- Netztransformationsplanung des Fernwärmegebietes Hagen-Emst einschließlich potenzieller Erweiterungsoptionen im Bereich Hagen-Eppenhausen (Boloh),

- Netztransformationsplanung des Fernwärmegebietes Altenhagen/Am Ischeland einschließlich potenzieller Erweiterungsoptionen im Bereich Hagen-Boelerheide und Loxbaum sowie Potenzialprüfung zur Abwärmenutzung der Müllverbrennungsanlage,

- Erweiterung des Fernwärmegebietes Hagen-Helfe in Richtung Hagener Straße und

- Netztransformationsplanung des Fernwärmegebietes Hagen-Helfe.

Die Kommunale Wärmeplanung kann auf der Webseite des Umweltamts wie folgt abgerufen werden: Aus dem Rathaus -> Fachbereiche und Ämter -> Fachbereiche A-Z -> Umweltamt

-> Kommunale Wärmeplanung

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

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keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.07.2026 - Umweltausschuss - verwiesen

Erweitern

09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen