Stellungnahme - 0519/2026-1
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschlag der SPD Fraktion
Hier: Förderfähigkeit eines Kunstrasenbelags auf dem Freiheitsplatz am Spielbrink.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Michael Kirchhof
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Kenntnisnahme
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25.06.2026
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Sachverhalt
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen (SFA) hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 (Vorlage 0816/2024) beschlossen, dass in Hagen lediglich noch zwei Kunstrasenplätze gebaut werden sollen. Einer in Haspe, der sich aktuell im Bau befindet und in den kommenden Wochen fertiggestellt sein wird, und einer bis zum Jahre 2030 im Stadtteil Hohenlimburg. Weitere Kunstrasenplätze sind aktuell nicht vorgesehen, sind aus sportfachlicher Sicht nicht zwingend notwendig und können auch perspektivisch nicht aus Mitteln der Sportpauschale finanziert werden.
Der Freiheitsplatz scheidet – wie bereits in vergangen Diskussionen und bei der Entscheidung für den Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes in der Bezirkssportanlage Haspe festgestellt - allein wegen seiner Größe für eine Investition in Millionenhöhe aus, da dieser Platz nur bis zur Kreisliga bespielt werden darf. Eine Erweiterung des Areals – auch dies wurde in vorangegangenen Sitzungen und bei Ortsterminen bereits mehrfach erläutert – würde mindestens noch einmal denselben Betrag kosten. Denn dazu müsste eine Entwaldung vorgenommen werden. Ein solcher Vorgang sieht zwingend vor, dass in einem solchen Falle ein Ersatzforst geschaffen würde. Neben der mangelnden Finanzierung fehlt es hier auch an geeigneten Flächen im Stadtgebiet.
Mit dem Bau des zweiten Kunstrasenplatzes in Haspe, der rechtzeitig vor der Saison 2026/2027 eröffnet wird, besteht für Blau-Weiß Haspe die Möglichkeit, Trainingseinheiten und Spiele auf dem neuen Platz in der Bezirkssportanlage durchzuführen. Die Belegung wird das Servicezentrum Sport mit den Hasper Vereinen rechtzeitig vor der Fertigstellung abstimmen.
Auch aufgrund der Tatsache, dass Blau-Weiß Haspe nur zwei für den Ligabetrieb gemeldete Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb hat, würde eine solche Investitionsmaßnahme aus sportfachlicher Sicht nicht rechtfertigen. Zumal Blau-Weiß Haspe ja künftig Zeiten auf Kunstrasen zur Verfügung gestellt werden können. Dem SZS ist bewusst, dass der Verein aufgrund der Infrastruktur mit dem Vereinsheim lieber den Spiel- und Trainingsbetrieb auf dem Freiheitsplatz abhalten möchte. Gleichwohl kann aus SZS-Sicht aufgrund der oben genannten Fakten der Bau eines Kunstrasens am Freiheitsplatz aktuell nicht unterstützt werden.
Als einziges Förderprogramm könnte eine solche Maßnahme theoretisch im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilfinanziert werden. Hier wäre aber ein Eigenanteil von ca. 500.000 Euro notwendig. Dieser steht aus Mitteln der Sportpauschale, die bereits im Wesentlichen über Jahre hinaus verplant ist, nicht zur Verfügung. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch darauf, dass das SZS im Rahmen des Förderprogramms für vier dringliche Maßnahmen qualifizierte Förderanträge beim Bund gestellt hat, von denen jedoch aufgrund der deutlichen Überzeichnung des Fördertopfes nur einer positiv beschieden wurde.
Für die zweite Jahreshälfte soll es möglicherweise einen zweiten Förderaufruf des Bundes in Rahmen des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geben. Hier ist aber noch völlig unklar, ob dort neue Anträge gestellt werden können oder ob die bereits gestellten Anträge automatisch wieder Berücksichtigung finden. Vorgesehen ist hier, die negativ beschiedenen Anträge erneut auf den Weg zu bringen. Weitere Anträge können aufgrund fehlender Eigenanteile nicht gestellt werden. Zudem wäre für den Freiheitsplatz für die Antragsstellung neben einem Ratsbeschluss eine qualifizierte Bauplanung bis Leistungsphase III gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) notwendig, die ebenfalls nicht vorliegt.
Daneben gibt es aktuell das Landesprogramm „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen 2026“ über das rund zwei Millionen Euro nach Hagen fließen. Kommunen sind hier nicht antragsberechtigt. Die Abwicklung erfolgt ohne Beteiligung der Stadt über den Stadtsportbund Hagen e.V., der auch für die Antragsannahme und -bearbeitung zuständig ist. Da der Freiheitsplatz eine städtische Anlage ist, kann Blau-Weiß Haspe hier keinen Antrag stellen. Selbst wenn BW Haspe hier als Träger der Anlage auftreten würde, müsste der Eigenanteil, der ebenfalls mindestens 25 Prozent beträgt, gestemmt werden. Zudem fehlt hier eine benötigte, qualifizierte Bauplanung bis Leistungsphase III gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Unabhängig liegen dem Stadtsportbund Hagen bereits zahlreiche qualifizierte Anträge anderer Vereine vor, die nach einem noch nicht festgelegten Scoring bewertet werden. Fest steht aber schon jetzt, dass möglichst viele Vereine Teile der Fördermittel zugesprochen bekommen sollen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass kein Verein hier Fördermittel in Millionenhöhe zugesprochen bekommen wird.
