Stellungnahme - 0484/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die FDP-Fraktion hat für die Sitzung des Infrastruktur-Ausschusses am 29.06.2026 eine erneute Anfrage zum Radweg Bahnhofstraße gestellt.

 

Zur Beantwortung der Anfrage wurden Stellungnahmen unterschiedlicher Stellen zusammengetragen. Dabei handelt es sich um die Abteilung Verkehrsplanung, den Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde und die Abteilung Straßenbau des WBH.

 

Frage 1a:

„Wann wurde der Radweg Bahnhofstraße final abgenommen? Was war das Ergebnis der Abnahme? Welche konkreten Mängel wurden bei der Abnahme konkret festgestellt?“

 

Antwort des Fachbereichs Verkehr und Mobilität:

Nein, die Gesamtmaßnahme (bauliche Umsetzung / Beschilderung / Markierung) wurde noch nicht abgenommen. Die Abnahme wird nach Fertigstellung der Beschilderung und Markierungen terminiert.

 

Frage 1b:

„Auf welcher Grundlage wurde der Radweg für den öffentlichen Verkehr freigegeben, obwohl die Endabnahme einschließlich Beschilderung und Markierungen zum Zeitpunkt der Freigabe noch nicht abgeschlossen war?“

 

& Frage 1c:

„Wie bewertet die Verwaltung rückblickend die Entscheidung, den Radweg vor abgeschlossener Sicherheitsabnahme und ohne vollständige Beschilderung freizugeben?“

 

Antwort der Straßenverkehrsbehörde zu Frage 1b und 1c:

Die vorzeitige Freigabe  basierte auf einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem baulichen Zustand, der Verkehrssicherheit und dem öffentlichen Nutzungsinteresse. Eine Freigabe vor der formellen Endabnahme ist rechtlich zulässig und in der Praxis üblich, sofern die Verkehrssicherheit vor Ort gewährleistet ist. Da die Strecke zu diesem Zeitpunkt gefahrlos befahrbar war, wurde der Weg freigegeben. Bis zur endgültigen Abnahme handelt es sich rechtlich um eine Vorläufige Verkehrsfreigabe.

 

Frage 2a:

„Sind der Stadt seit der Freigabe Unfälle oder gefährliche Situationen bekannt geworden? Wenn ja, gibt es Hinweise darauf, dass diese im Zusammenhang mit der unvollständigen Beschilderung oder der Oberflächenqualität stehen?“

 

Antwort der Abteilung Verkehrsplanung:

Es sind keine Unfälle oder gefährliche Situationen bekannt. Wie bereits in der Stellungnahme 0132/2026-1 erwähnt, ist eine Eingewöhnungsphase normal.

 

Frage 2b:

„Gibt es konkrete Beschwerden oder Anregungen bzgl. der Beschilderung? Wenn ja, welche? Wann und in welcher Form wird durch den WBH Abhilfe geschaffen?“

 

Antwort der Abteilung Verkehrsplanung:

Eine neue, mit der Bezirksregierung abgestimmte Beschilderung ist bereits angeordnet, die Bestellung der notwendigen Schilder ist ebenfalls bereits erfolgt. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich Mitte Juli.

 

Frage 3a:

„In welchem Umfang muss bzw. musste der Belag des Radweges Bahnhofstraße erneuert?“

 

Antwort des WBH:

Es wurden die unsauber (unebenen) hergestellte rote Radwegemarkierung entfernt und wieder aufgebracht.

 

Frage 3b:

„Ist eine weitere Schädigung des bisher nicht erneuerten Belages zu erwarten?“

 

Antwort des WBH:

Es ist mit keiner weiteren Schädigung zu rechnen. Hier ging es lediglich um Flächen, die bei der Herstellung nicht sauber ausgeführt wurden. Die Erfahrung von den anderen Radwegen im Hagener Stadtgebiet zeigt, dass die Flächen im Laufe der zeigt eher „besser“, in Bezug auf die Ebenheit werden

 

Frage 3c:

„Werden die Kosten vollständig durch das beauftragte Unternehmen getragen?“

 

Antwort des WBH:

Die Beseitigung und wieder Aufbringung der Markierung wird vollständig durch das beauftragte Unternehmen getragen

 

Frage 3d:

„Wie lang gilt die Gewährleistungspflicht für den Fall einer erneuten Schädigung des Belages?“

Antwort des WBH:

Die Gewährleistung beträgt bei Markierungen 2 Jahre

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29.06.2026 - Infrastrukturausschuss