Stellungnahme - 0483/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Aktuelle Versorgungslage

Frage: Wie viele Kita-Plätze (getrennt nach U3 und Ü3) stehen der Stadt Hagen aktuell (Stand 01.06.2026) zur Verfügung, und wie hoch ist die aktuelle Betreuungsquote?

Antwort: Insgesamt stehen 7.208 Kitaplätze, welche sich auf 1.468 U3 und 5.740 Ü3 Plätze aufteilen, zur Verfügung.

 

Frage: Wie hoch ist der aktuell gemeldete bzw. prognostizierte Bedarf an Kita-Plätzen (U3 und Ü3), und welche Versorgungslücke ergibt sich daraus?

Antwort: Die Versorgungsquote im U3 Bereich beträgt 36,1% für das Kitajahr 2026/2027 inklusive der Kindertagespflege. Für den Ü3 Bereich liegt die Quote bei 91,4%. Beide Quoten stellen jeweils Steigerungen zum Vorjahr dar und es könnten, wie man der Ausbauplanung entnehmen kann, unterjährig weitere Plätze hinzukommen. Politisch beschlossen wurden Versorgungsquoten von 38% im U3 und 98% im Ü3 Bereich.

 

Frage: In welchen Stadtteilen ist die Versorgungssituation besonders angespannt?

Antwort: In den Sozialräumen Altenhagen/Eckesey-Süd und Westerbauer/Hasper-Bachtal, damit in den Bezirken Mitte und Haspe, ist die Lage besonders angespannt. Deshalb konzentrieren sich viele der Baumaßnahmen gerade auch auf die benannten und angrenzenden Sozialräume.

 

2. Konkrete Ausbauplanung

Wir bitten um eine tabellarische Übersicht aller konkret geplanten oder im Bau befindlichen Kita-Maßnahmen (Neubau, Erweiterung, Ersatzbau) mit folgenden Angaben:

  •           Standort und Art der Maßnahme
  •           Kapazität (Plätze U3/Ü3)
  •           Aktueller Planungsstand
  •           Geplante Kosten und Finanzierung
  •           Voraussichtliche Inbetriebnahme

In der beigefügten Tabelle wurden die Antworten zu den Projekten so weit als möglich eingetragen. Da eine Reihe von Projekten durch Investoren im Zusammenwirken mit anderen Trägern durchgeführt werden, ist nicht bekannt, in welcher Höhe die Gesamtkosten zu beziffern sind. Ebenso kann keine genauere Angabe zum Umsetzungsstand gegeben werden.

 

3. Schließung der Versorgungslücke

Zu a) Die unter Punkt 2 genannten Maßnahmen sollten ausreichen um das Gros der Bedarfe zu erfüllen. Anschließend sollten nur noch punktuelle Maßnahmen erforderlich sein.

 

Zu b) Über die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen hinaus werden zurzeit keine weiteren Standorte geprüft.

 

Zu c) Es wird auf Fördermittel nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)“, Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in der jeweils gültigen Fassung, zurückgegriffen. Zurzeit befinden sich drei Anträge im Entscheidungsprozess beim Landesjugendamt.

 

Zu d) Es gibt zwei verschiedene Gewährleistungsfristen. Nach VOB sind 4 Jahre als normale Gewährleistung zu berücksichtigen und nach BGB sind es 5 Jahre.

 

4. Sachstand Modulbauweise

Zu a) Zu dieser Fragestellung liegt kein Sachstand vor. Die Gebäudewirtschaft befindet sich im Umbruch und diese Themen und Fragestellungen werden zeitnah in Angriff genommen.

 

Zu b) Es gibt kein aktuelles Projekt.

 

Zu c) Modulbauweise in Holz gehört ebenfalls in die Betrachtung.

 

Zu d) Erfahrungswerte liegen vor, da ein enger Austausch zu verschiedenen Kommunen besteht und eigene Erfahrungswerte vorliegen.

 

Zu e) Hierzu ist keine konkrete Antwort möglich. Bei verschiedenen Vergleichsobjekten sind die zeitlichen Vorteile nur bedingt berechenbar.

 

Zu f) Hier kann die Verwaltung ggfs. nur auf Berechnungen anderer Kommunen zurückgreifen. Eigene Werte liegen nicht vor.

 

Zu g) In erster Linie fehlt es an Grundstücken.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.06.2026 - Infrastrukturausschuss