Beschlussvorlage - 0409/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in Garenfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ als Allgemeines Wohngebiet
ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach
Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es
erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu
versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T. vermessen und parzelliert.
Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu den umliegenden Straßen Weidegang oder Gräweken erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung, zuletzt am 14.01.2010, ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten für den zweiten Abschnitt fortgeschritten sind.
Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Einige der Vorschläge (Muhle, Hille, Scholle) scheiden aus, weil hier aus dem Jahre 2005 der Grundgedanke für die Schaffung eines Namenviertels nachvollzogen werden sollte.
Aus diesem Grund wird der Vorschlag aus
der Interfraktionellen Gesprächsrunde vom 27.04.2010 aufgenommen, den Weg mit
dem Spielplatz “Hofplatz“ zu benennen.
Damit bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung
aller benennungsrelevanten Aspekte gegen
den Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt- den Namen
“ Hofplatz “
zu geben.
Zusammen
mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Linienführung wird gemäß
planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Die Bezirksvertretung wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage:
Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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