Beschlussvorlage - 0409/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die  Bezirksvertretung  Nord   beschließt,  das in ostwestlicher Richtung verlaufende Verbindungsstück Spielplatz  Weidegang / Gräweken

 

 

“ Hofplatz “

 

 

zu benennen.

 

 

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  6  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “5/00 (523) Garenfeld Gräweken“  weist u.a.  VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T.  vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu den umliegenden Straßen Weidegang oder Gräweken erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung, zuletzt am 14.01.2010, ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten für den zweiten Abschnitt fortgeschritten sind.

Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Einige der Vorschläge (Muhle, Hille, Scholle) scheiden aus, weil hier aus dem Jahre 2005 der Grundgedanke für die Schaffung eines Namenviertels nachvollzogen werden sollte.

 

Aus diesem Grund wird der Vorschlag aus der Interfraktionellen Gesprächsrunde vom 27.04.2010 aufgenommen, den Weg mit dem Spielplatz “Hofplatz“ zu benennen.

 

Damit bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte  gegen den Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe  wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche  -im beigefügten  Lageplan gerastert dargestellt-  den Namen

 

“ Hofplatz “

 

zu geben.

 

       

 

 

 

 

 

 

                                                                                                       

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.

 

 

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.000

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

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Beschlüsse

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26.05.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen