Beschlussvorlage - 0280/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Ausbauplans Lönsweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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26.05.2010
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Sachverhalt
Begründung
Am 15.06.2005 hatte die Bezirksvertretung Nord
den Ausbau des Lönsweges gem. dem damaligen Ausbauplan beschlossen.
Der Ausbau erfolgte
vom Januar 2007 bis September 2007.
Im Zuge des Ausbaus
ergaben sich bezüglich der Katastergrenzen einige minimale Abweichungen durch
Grenzüberbauungen der Anlieger bzw. Inanspruchnahme von Privatflächen durch die
Stadt. Diese Situationen ergaben sich durch die Beibehaltung des Bestandes, da
eine Umgestaltung der betroffenen Flächen erhebliche Mehrkosten verursacht
hätte. Alle Maßnahmen sind mit den Anliegern auch besprochen worden.
Um im Zuge der
Beitragsabrechnung einen letztlich gültigen, „gerichtsfesten“
Beschlussplan vorweisen zu können, müssen diese Abweichungen auch formell durch
die Bezirksvertretung Nord beschlossen werden.
Im Einzelnen handelt
es sich um eine Anpassung folgender Flächen:
- Vor Hausnummer 1 und
3: Hier wurde bis an den vorhandenen Zaun gepflastert, um den vorhandenen
Kantenstein zu belassen und das Versetzen des Zaunes zu ersparen. Die
Fläche war auch schon vor der Ausbaumaßnahme von der Öffentlichkeit als
Verkehrsfläche genutzt worden. Bei „strikter“ Einhaltung der
Ausbaufläche wäre eine „Dreckecke“ entstanden, die besonders
von den Anliegern auch nicht erwünscht wurde. Der entsprechende Grunderwerb
wird z.Z. im Nachgang auch durchgeführt.
- Vor den Hausnummern 5
und 7: Hier wurde nicht gem. Ausbauplan ausgebaut, da ansonsten einige
Hecken und Zaunanlagen aufgenommen hätten werden müssten einschl. des entspr. Grunderwerbs. Da die
Verkehrsfläche auch ohne diese Teile ausreichend ist, wurde hierauf
verzichtet.
Abschließend sei noch
einmal darauf hingewiesen, dass es sich hier ausschließlich um eine formelle
Richtigstellung des Planwerkes handelt, ohne dass Auswirkungen in der
Örtlichkeit erkennbar sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,2 kB
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