Beschlussvorlage - 0202/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Sportplatzes am Vossacker
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.05.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.05.2010
|
Beschlussvorschlag
Der vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
Für die Ausbaukosten in Höhe von 960.000 € werden aus der
Sportpauschale 931.200 bereitgestellt.
Die Spenden der Vorhaller Sportvereine in Höhe von 28.800,--€ sind
für den Ausbau des Sportplatzes zu verwenden.
Dabei sind die Regelungen des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen
Haushaltsführung zu beachten.
Mit der Realisierung der Maßnahme kann ferner erst nach Genehmigung der
bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegenden Dringlichkeitsliste für das
Haushaltsjahr 2010 begonnen werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Ausgangs- und Beschlusslage
Beim Sportplatz Vossacker
handelt es sich um eine Kampfbahn Typ C mit einem 69 x 110 m großen Spielfeld,
vier 400-m-Bahnen und sechs Kurzstreckenbahnen, sowie Leichtathletikanlagen für
Sprung- und Wurfdisziplinen in den Segmenten. Die Anlage ist insgesamt mit
einem Tennenbelag hergestellt.
Das Spielfeld befindet sich
noch in einem bespielbaren Zustand während die Laufbahn und die Segmente
dringend einer Grunderneuerung bedürfen. Die Funktion der Entwässerung ist mangelhaft.
Mit Datum v. 07.10.2009
beschloss der Sport- und Freizeitausschuss die Sanierung des Sportplatzes
Vossacker in der seinerzeit vorgestellten Form mit einem Kunstrasenspielfeld
und einer Kunststofflaufbahn. Um eine optimale Ausnutzung des Hauptspielfeldes
zu ermöglichen, soll auch der westliche Segmentbereich mit Kunstrasen als
Aufwärmfläche für die Fußballer hergestellt werden, während das östliche
Segment eine Kunststoffdecke und Einrichtungen für Hochsprung und Weitsprung
sowie eine Kugelstoßanlage erhält.
Planung
Die Sportanlage Vossacker
wird von 3 Vereinen mit insgesamt 14 Mannschaften genutzt. Außerdem werden die
Leichtathletikanlagen von 3 Schulen für den Schulsport benötigt.
Das Hauptspielfeld erhält
eine Größe von 66 x 100 m netto (ohne Sicherheitsbereich). Außerdem ist im
westlichen Segment ein Kleinspielfeld in einer Größe von 20 x 40 m netto als
Aufwärmfläche geplant.
Für die Leichtathletik sind
wie bisher vier 400-m-Laufbahnen bzw. 6 Kurzstreckenbahnen vorgesehen. Dazu
kommen Weit- und Hochsprungeinrichtungen sowie eine Kugelstoßanlage.
Kunstrasenspielfeld
Als Platzdecke des
Spielfeldes kommt ein Kunstrasen mit einer Sand- und Gummigranulatverfüllung
zur Ausführung, der auf einer elastischen Tragschicht verlegt wird. Die
Ausführung erfolgt unter Erhalt der vorhandenen Tragschicht in einer
DIN-gerechten Bauweise.
Die Dränage sowie die
Oberflächenentwässerung muss komplett erneuert werden. Der Übergang zwischen
Laufbahn und Spielfeld wird anstelle eines 5 cm hohen Kantensteins niveaugleich
durch eine 25 cm breite Muldenrinne hergestellt, die das Oberflächenwasser
aufnimmt und ableitet.
Laufbahn und östliche Segmentfläche
Um eine Verschmutzung des
Kunstrasens durch Feinbestandteile des angrenzenden Belages zu verhindern, muss
die 400 m Laufbahn und das Leichtathletiksegment mit einer Kunststoffdecke
hergestellt werden.
Im Leichtathletiksegment
findet neben einer Weitsprunganlage mit 2 Anlaufbahnen auch eine
Hochsprunganlage Platz.
Aufwärmfläche
Im westlichen Segment findet
ein Kleinspielfeld in einer Größe von 20 x 40 m netto als Aufwärmfläche Platz.
Das Spielfeld erhält eine Linierung und 3 m breite Kleinfeldtore und kann somit
auch für Spiele der „Minis“ genutzt werden. Die Segmentfläche
erhält die gleiche Kunstrasendecke wie das Hauptspielfeld. Die beiden
Spielfelder trennt ein 40 m langer und 6 m hoher Ballfangzaun.
Tribünenstufen
Die vorhandenen Stehtribünen
beidseitig der Sportanlage sind in relativ gutem Zustand und sollen erhalten
werden.
Da die neue Sportanlage auf
dem bestehenden Platzniveau aufgebaut wird, ist eine Anhebung der Höhenlage des
Sportplatzes um voraussichtlich ca. 8 cm die Folge. Daraus resultiert, dass die
untere Stehstufe entsprechend niedriger wird. Dies wird aber als nicht so
gravierend angesehen, als dass ein Neubau der Stehstufen bzw. ein Verzicht
dadurch gerechtfertigt wäre.
Erschließung / Umgangsweg
Der vorhandene Umgangsweg
für die Zuschauer, in einer Breite von ca. 3,0 m, bzw. 2,0 m im Kurvenbereich
auf der Ostseite, wird mit Betonpflaster befestigt, um Verschmutzungen der
Laufbahn durch die angrenzende wassergebunden Decke zu vermeiden. In diesem
Zusammenhang wird auch der Bereich zwischen Umkleidegebäude bzw. Zufahrt und
Sportplatz mit Betonpflaster hergestellt. Eine Neuherstellung der Wegeflächen
ist aufgrund der veränderten Höhenlage des Sportplatzes ohnehin erforderlich.
Als Abgrenzung zwischen Sportanlage und Zuschauerbereich wird zwischen Laufbahn
und Umgangsweg eine Barriere eingebaut.
Flutlicht
Die vorhandene
6-Mast-Trainingsbeleuchtung soll vorerst nicht erneuert werden. Allerdings sind
die Masten auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Es wird davon ausgegangen, dass
die Standsicherheit gegeben ist. Für einen evtl. späteren Austausch der
Scheinwerfer gegen Planflächenstrahler ist mit Kosten in Höhe von ca. 30.000
€ zu rechnen.
Einfriedung
Der Sportplatz erhält eine 2
m hohe Einfriedigung mit einem Stahlmattenzaun um eine unerwünschte Nutzung des
Platzes mit daraus resultierenden Verschmutzungen oder Schäden zu verhindern.
Die Einzäunung verläuft
hinter der obersten Stehstufe an der Zielgerade sowie entlang des
platzzugewandten Randes der Dammkrone oberhalb der Gegengerade. Im
Kurvenbereich wird der Zaun, sofern er nicht auf der Dammkrone steht,
unmittelbar entlang des Zuschauerweges geführt. Durch den Verlauf der
Einzäunung ist die ungehinderte Nutzung vorhandener Wege im Randbereich der
Anlage weiterhin möglich.
Als Hauptzufahrt am
Vereinsgebäude ist ein 2-flügeliges Tor in 5 m Breite geplant. Außerdem ist im
Bereich der Wegeanbindung östlich des Platzes ein 3 m breites Tor vorgesehen.
Finanzierung
Die Kosten zur Herstellung
der Sportanlage im Rahmen der vorgestellten Planung wurden mit 960.000 €
ermittelt.
Der derzeitige jährliche
Gesamtaufwand (Abschreibung, Unterhaltungsaufwendungen und Sonderposten)
beträgt für den Sportplatz Voßacker 41.417,-- €.
Nach dem Neubau reduziert
sich dieser Aufwand auf 29.9o6,--€.
Somit ergibt sich eine
jährliche Einsparung von 11.511,-- €.
Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt aus der Sportpauschale in Höhe von 931.200 € und der
Vereinsspende in Höhe von 28.800 €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
960000,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
960000,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
4240 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000156 |
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
960.000 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
960.000,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Unterhaltsaufwand je Jahr |
29.906,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
34.286,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr
(Sonderposten) |
34.286,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
29.906,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
Für die
Erneuerung des Sportplatzes am Vossacker hat die Stadt Hagen investive
Gesamtausgaben in Höhe von 960.000 €. Die
getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und
Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt
in der Regel zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der
Anlagenbuchhaltung. Die Finanzierung durch die Sportpauschale und die
anteilige Beteiligung der Vereine ist in der Bilanz auszuweisen. Diese sind
entsprechend als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel
zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
|||||||||||||||
