Beschlussvorlage - 0519/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Freiheitsplatz durch Förderung im Rahmen eines Landes-, Bundes- oder EU-Programms mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet werden könnte.

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Sachverhalt

Zurzeit bestehen zahlreiche Förderprogramme des Landes, des Bundes und der Europäischen Union, mit denen private und/oder öffentliche Sportanlagen ertüchtigt werden können. Beispielhaft zu nennen sind die Kommunale Sportstättenförderung NRW, die Städtebauförderung, EFRE-Mittel sowie das Programm „Sportstätten 2.0“.

Der Freiheitsplatz am Spielbrink wurde durch vertragliche Regelung wirtschaftlich von der SG Blau-Weiß Haspe e.V. übernommen, ohne dass sich hierdurch die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob unter dieser besonderen Konstellation auch die Verlegung eines Kunstrasenbelags auf dem Freiheitsplatz förderfähig wäre.

Langfristig führt der bestehende Aschebelag zu erheblichen sportlichen Nachteilen für die SG Blau-Weiß Haspe. Eine funktionierende Jugendabteilung musste bereits aufgelöst werden, da Kinder spätestens ab einem Alter von etwa zehn Jahren überwiegend auf Kunstrasenplätzen spielen möchten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Beschlüsse

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25.06.2026 - Bezirksvertretung Haspe - ohne Beschluss