Beschlussvorlage - 0472/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.°Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Angelika Hamann als Arbeitnehmervertreterin der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH zum 30.11.2026 abzuberufen.

 

2.°Der Rat der Stadt Hagen bestellt zum 1.12.2026 Janis Bohrmann als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH.

 

3.°Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. und 2. ermächtigt.

 

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Sachverhalt

 

Gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) i. V. m. § 108a GO NRW werden jeweils vier Arbeitnehmervertreter*innen durch den Rat der Gemeinde in den Aufsichtsrat bestellt.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 04.04.2019 wurden die in der Beschlussvorlage 0243/2019 genannten Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat HEB bestellt. Mit den Drucksachennummer 0540/2023 und 0848/2025 erfolgten bereits Nachbesetzungen.

 

Für die Entsendung und Abberufung Arbeitnehmervertreter*innen findet gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages § 108a Abs. 1 bis 9 GO NRW nebst zugehöriger Wahlverordnung (AvArWahlVO) Anwendung und erfolgt gem. § 9 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages auf unbestimmte Zeit.

 

Zum 31.11.2026 wird die Arbeitnehmervertreterin Angelika Hamann als Mitarbeiterin bei der HEB GmbH ausscheiden. In § 9 Abs. 10 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages heißt es:

 

„Verliert ein nach Absatz 7 bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in der Gesellschaft, ist er gemäß § 108a Abs. 9 Nr. 3 i. V. m § 113 Abs. 1 Satz 3 der GO NRW aus seinem Amt abzuberufen.“

 

Für den abberufenen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmervertreter*innen bestellt der Rat gem. § 108a Abs. 8 Satz 3 GO NRW mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste nach § 108a Abs. 3 GO NRW eine Nachfolge. Die Nachentsendung ist gem. § 9 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages unverzüglich vorzunehmen.

 

Die Vorschlagliste ist als Anlage beigefügt. Danach Herr Janis Bohrmann (7. der Liste) aus dem nicht in Anspruch genommenen Teil der Liste als Arbeitnehmervertreter zu entsenden.

 

Neben der Stadt Hagen (51 %) und der Stadt Dortmund (20 %) sind auch die ENERVIE Kommunen mittelbar an beiden Gesellschaften beteiligt. Gemäß § 108a Abs. 9 Ziffer 1 bedarf die Bestellung der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter*innen übereinstimmende Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Da die Stadt Hagen mittelbar mit 51 % an beiden Gesellschaften beteiligt ist, genügt für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wir um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.06.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen