Beschlussvorlage - 0471/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

  1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2025
  2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses
  3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbHG zu fassen.

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Sachverhalt

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100,00 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2025 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 03.06.2026 formuliert.

Die Details zum Jahresabschluss 2025 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0470/2026 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.06.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.07.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen