Beschlussvorlage - 0463/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR
hier: II. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR und Nachkalkulation Entwässerungsgebühren OVG 2021 und 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister); Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.06.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.07.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den II. Nachtrag der Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH) und der Nachkalkulation Entwässerungsgebühren OVG 2021 und 2022, wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist, zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.
Sachverhalt
Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.
Der Verwaltungsrat wird den II. Nachtrag der Entwässerungsgebührensatzung und der Nachkalkulation Entwässerungsgebühren OVG 2021 und 2022 voraussichtlich in seiner Sitzung am 17.06.2026 wie in der Anlage dargestellt beschließen.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.
Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 17.06.2026 und ihren Anlagen zu entnehmen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Steuerliche Auswirkungen
|
x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
160,6 kB
|
