Beschlussvorlage - 0327/2026-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt das vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Steigerung der Präsenz des Stadtordnungsdienstes (SOD) im öffentlichen Raum und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

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Sachverhalt

Mit Datum vom 23.04.2026 stellten die Fraktionen von CDU, SPD, HAK und BfHO/Die Partei im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen einen gemeinsamen Antrag zur Initiative „Null-Toleranz-Strategie für Hagens Innenstadt und Stadtteilzentren“ und beauftragten die Stadtverwaltung damit, ein Konzept zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit in der Innenstadt sowie an Brennpunkten in den Stadtbezirken vorzulegen.

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Politik und macht aus den nachfolgend genannten Gründen verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Situation.

 

Problemstellung

(„welche konkreten sicherheitsrelevanten Defizite aktuell bestehen und wo diese räumlich verortet sind“)

 

Sofern der fraktionsübergreifende Antrag nach konkreten sicherheitsrelevanten Defiziten fragt, teilt die Verwaltung einleitend mit, dass der SOD zuletzt im Jahr 2022 personell und organisatorisch angepasst worden ist. Im Wesentlichen erfolgte neben einer Stellenausweitung die Installation einer Leitstelle. Die mit dem Ausbau erhofften positiven Effekte in Bezug auf die Steigerung der Präsenzdienste im öffentlichen Raum sind zum Teil verpufft. Grund hierfür sind u.a. der Zuwachs weiterer Aufgaben wie dem Lärmwagen, die dauerhafte Besetzung der Leitstelle mit einem zweiten Mitarbeitenden sowie eine weiterhin starke Auftragslage im Ermittlungsbereich und im Bereich der Amtshilfe- und der Begleitersuchen durch andere Behörden und Fachdienststellen. Hinzu kommt die Herausforderung, adäquates Personal für die Stellen im SOD zu rekrutieren. Über eine weitere personelle sowie organisatorische Anpassung hinaus sollten daher eine nachhaltige Personalrekrutierung und Personalbindung erfolgen.

Neben all dem steht die Wahrnehmung der Bürger*innen und Besucher*innen in Hagen, die den öffentlichen Raum zunehmend unsicher bewerten (subjektives Sicherheitsgefühl), sich in diesem nur ungerne bewegen und diesen bereits z.T. meiden.

Verorten lassen sich Sicherheitsdefizite an unterschiedlichen Bereichen im Stadtgebiet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die Festlegung dynamisch ist. Derzeit bekannt und zu benennen sind hier aber mindestens der Hagener Hauptbahnhof mit dem vorgelagerten Zentralen Omnibusbahnhof, die Fußgängerzonen Innenstadt, Haspe und Hohenlimburg, Spielplätze und Schulhöfe wie die Gesamtschule Helfe, die Grundschule Emil-Schumacher, die Rundturnhalle und Realschule Hohenlimburg sowie die bekannten Brennpunkte in Altenhagen mit der Alleestraße, dem Friedensplatz, in Wehringhausen mit den öffentlichen Plätzen Bohne, Bodelschwingh- und Wilhelmslatz, das Hasper Torhaus sowie die sich anschließende Sport- und Freizeitanlage, der Boeler Marktplatz und das Eilper Denkmal.

Diese Örtlichkeiten gelten nicht als definierte Angsträume (eine solche Zuschreibung erfolgt grundsätzlich nicht durch die Ordnungsbehörde), bieten aber Potenzial für eine gesteigerte Präsenz durch den SOD.

Eine Rückfrage bei der Polizei Hagen ergab ein ähnliches Bild. Laut Auskunft von dort ist der Bereich des Hagener Hauptbahnhofs durch eine heterogene Bevölkerungsstruktur mit hohem Migrationsanteil geprägt. Sprachliche und kulturelle Barrieren erschweren die soziale Integration sowie die Kommunikation zwischen der Bevölkerung und staatlichen Stellen. Der Wohn- und Aufenthaltswert des Viertels wird insgesamt als unterdurchschnittlich wahrgenommen. Der Bereich nimmt seit Jahren verstärkt Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und war wiederholt Gegenstand der regionalen Presseberichterstattung. Das Polizeipräsidium Hagen hat bereits vor Jahren die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs als behördenstrategisches Ziel festgelegt. Zur konzeptionellen Ausrichtung und Erfassung der Maßnahmen wurde ein Konzeptbereich definiert, der sich zwischen dem Hauptbahnhof und dem Innenstadtbereich erstreckt.

 

Der o.g. Entwicklung muss weiter nachhaltig entgegengewirkt werden, damit sich die Menschen in der Stadt sicher und wohlfühlen, diese verstärkt aufsuchen und eine gelebte Sozialkontrolle funktionieren kann.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Verwaltung folgende, konkrete Maßnahmen vor:

 

Einführung eines Ermittlungsdienstes

(„Verbesserung der Effektivität des Personaleinsatzes; gemeinsame Bestreifung durch Polizei und SOD im Bereich der Innenstadt und Hagener Hauptbahnhof“)

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 die Ausweitung der Stellen im SOD um insgesamt zwölf weitere Planstellen auf nunmehr 30 Stellen beschlossen. Hierdurch wurde der Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Aufrechterhaltung der Stadtsauberkeit und der Einrichtung einer eigenen Leitstelle zur Verbesserung der Servicedienstleistung Rechnung getragen.

 

Neben der Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie der Aufrechterhaltung der Stadtsauberkeit zählen insbesondere die Durchsetzung kommunaler Regelungen wie Satzungen oder der Gebietsordnung sowie Präsenzstreifen und die Beratung von Bürger*innen zu den Aufgaben des SOD.

Es ist festzustellen, dass insbesondere die Präsenzdienste, welche als Streifengänge durchgeführt werden, Entwicklungspotenzial aufweisen. Ein guter Soll-Wert liegt aus Sicht der Fachdienststelle bei 75% eines durchschnittlichen Arbeitstages.

Aufgrund der Auftragslage ist die Präsenzarbeit, die eng mit der Tätigkeit des SOD verbunden ist, derzeit noch immer deutlich unterrepräsentiert und liegt bei rund 25% eines durchschnittlichen Arbeitstages. Der mit dem o.g. Ratsbeschluss verfolgte Zweck kann sich daher derzeit noch nicht nachhaltig entfalten.

 

Neben der Auftragslage trägt auch der Umstand, dass entgegen damaliger Prognosen die Leitstelle des Ordnungsamtes wegen der starken Frequentierung inzwischen dauerhaft mit zwei anstatt mit nur einem Mitarbeitenden besetzt werden muss, zur Verringerung der Kapazitäten beim SOD und damit des Präsenzdienstes bei.

 

Es ist daher beabsichtigt, beim SOD einen Ermittlungsdienst einzurichten, um die Auftragslage für die Vollzugskräfte im SOD zu verringern und somit Kapazitäten zu schaffen, die wiederum dafür genutzt werden können, die Präsenzstreifen zu erhöhen.

 

Diesen Schritt ist inzwischen die überwiegende Anzahl vergleichbarer Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen gegangen.

 

Geplant ist, dem Ermittlungsdienst folgende Aufgaben zu übertragen:

 

- Durchführung örtlicher Ermittlungen

- Durchführung von Fahrerermittlungen

- Beschlagnahme von Führerscheinen

- Überwachung der Reinigungs- und Räumpflicht der Anlieger*innen

- Feststellung abgemeldeter KFZ inkl. Nachkontrolle

- Zwangsstillegungen von KFZ

- Mitarbeit bei der Überwachung der Einhaltung der Regelungen der Gebietsordnung der

  Stadt Hagen

 

Die aufgeführten Aufgaben weisen folgende Fallzahlen auf:

 

Aufgabe

2023

2024

2025

Durchschnitt jährlich

örtliche Ermittlungen

2127

1421

2591

2047

Fahrerermittlungen

2631

2638

2774

2681

Beschlagnahmen

94

136

120

116

Anliegerpflichten

451

741

659

617

abgemeldete KFZ

1345

1601

1354

1433

Zwangsstillegungen

1562

1755

1800

1706

 

Um den Stellenbedarf für einen Ermittlungsdienst zu berechnen, sind die o.a. Fallzahlen (ausgehend vom Jahresdurchschnitt) zunächst mit den Zeitanteilen, welche der jeweiligen Aufgabenerfüllung zugrunde liegen, zu multiplizieren. Aus den einzelnen Arbeitsaufkommen je Aufgabe ist dann eine Summe zu bilden. Das hierdurch errechnete Jahresarbeitsaufkommen in Minuten ist durch die zur Verfügung stehenden Jahresarbeitsminuten einer 39-Stunden-Kraft zu teilen:

 

*inkl. Nachkontrolle

 

Der Ermittlungsarbeit wird zukünftig jeweils nur noch durch einen Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes durchgeführt Hierdurch ergeben sich bei vier VZÄ Ermittlungsdienst acht frei werdende Mitarbeitende im SOD, was bei einer Doppelstreife und ausgehend von einer 39-Stundenwoche 156 zur Verfügung stehende Stunden pro Woche (rd. 30 Stunden pro Tag) entspricht, welche man wiederum für Präsenzdienste  - auch im Rahmen von Doppelstreifen mit der Polizei - einplanen kann.

 

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung teilt im Hinblick auf die Idee gemeinsamer Streifen mit der Polizei mit, dass die Planung und Durchführung eines eigenen Streifenkonzeptes unabhängig von der Verfügbarkeit von Fremdkräften priorisiert wird. Paritätisch besetzter Doppelstreifen bedurfte es vor allem in einer Zeit, in der die Kommunalen Ordnungsdienste weniger etabliert waren. Dies hat sich inzwischen geändert. Der SOD Hagen ist inzwischen fachlich ausreichend emanzipiert, um die Aufgaben im Rahmen der originären Zuständigkeit eigenständig erledigen zu können. Die Forderung, die eigenen Aufgaben mit eigenem Personal durchzuführen, erhebt - trotz aller wahrnehmbarer Unterstützung – auch die NRW-Landespolizei gegenüber den kommunalen Ordnungsbehörden zurecht immer wieder.

Gleichwohl erfolgen gegenwärtig gemeinsame Kontrollmaßnahmen bereits sowohl mit der Polizei, aber auch mit anderen Behörden und Institutionen. Die Zusammenarbeit mit der Polizei Hagen wird als vertrauensvoll, engagiert und ausgeglichen bezeichnet. So sind die Kräfte von Polizei und SOD regelmäßig im Rahmen konzertierter Kontrollen am Hauptbahnhof oder in Problemimmobilien im Einsatz. Durch die Einführung und die anlassbezogene, gemeinsame Nutzung des BOS-Funk und die damit einhergehende verbesserte Kommunikation ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und SOD effektiv ausgestaltet, so dass ein Handlungsdruck hier derzeit kaum erkennbar ist.

 

Diese Einschätzung teilt auch die Polizei Hagen, die in ihrer Rückmeldung insbesondere bezogen auf den Bereich des Bahnhofs weiter mitgeteilt hat, dass Zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Konzeptbereich seit dem Jahr 2021 polizeilicherseits mit einer Präsenzkonzeption belegt wurde. Mit der Einrichtung des dortigen Schwerpunktdienstes (DirGE, PSD, SchwD) ist seit Oktober 2023 eine eigene Dienststelle vorrangig mit der vorbeugenden und repressiven Kriminalitätsbekämpfung im Bahnhofsbereich beauftragt. Als Bestandteil der Behördenstrategie des PP Hagen werden im Konzeptbereich Polizeikräfte direktionsübergreifend eingesetzt. Die polizeiliche Einstufung als Präsenzkonzeption der „Stufe 1“ sieht darüber hinaus auch regelmäßige Schwerpunkteinsätze unter Beteiligung der Bereitschaftspolizei vor. Im Jahr 2025 haben 21 solcher Schwerpunkteinsätze im Konzeptbereich stattgefunden.

 

Weiter finden ebenfalls gemeinsame Kontrollen mit dem SOD u.a. in dem zuvor genannten Bereich statt. Der Zielwert von jährlich 500 Stunden wurde erreicht bzw. überschritten. Auch das 1. Quartal 2026 gibt eine positive Prognose für 2026:

 

Jahr   Bahnhof

2024   1023 h

2025     546 h

2026, 1. Quartal   250 h

 

Die ohnehin schon gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren wurde weiter verbessert, u.a. durch gemeinsam durchgeführte Sondereinsatze (z.B. Weihnachtsmarkt). Zukünftig gemeinsame Einsätze sind im Vorfeld wie gewohnt bilateral abzusprechen.

 

Darüber hinaus ist wahrnehmbar, dass der SOD Maßnahmen in eigener Zuständigkeit intensiviert hat (z.B. Lärmschutzwagen, Sicherheit bei Veranstaltungen (Zufahrtkontrollsysteme)). Dieser Trend und ein möglicher weiterer Ausbau wird von der Polizei befürwortet.

 

Um freie Kapazitäten für die vorgenannten Ziele zu schaffen, ist die Einrichtung eines Ermittlungsdienstes erforderlich.

Geplant ist, dass der Ermittlungsdienst nicht im Rahmen der Schichtarbeit eingesetzt wird, sondern am Gleitzeitsystem der Stadt Hagen teilnimmt.

Lediglich aufgrund besonderer Einsatzlagen und / oder Veranstaltungen ist der Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit zu versehen.

 

Der Ermittlungsdienst ist in dienstlich zur Verfügung gestellter Dienstkleidung und mit Einsatzmitteln (weit unterhalb der Ausstattung des SOD und lediglich zur Gewährung der Eigensicherung) zu verrichten. Dem Ermittlungsdienst soll eine entsprechend erforderliche Anzahl von Dienstwagen bereitgestellt werden, welche die Dienststelle nach außen hin erkennen lassen (Folierung, Beschriftung, Warnbalken).

 

Maßnahme 1:

 

Aus den o.g. Gründen wird beim SOD ein Ermittlungsdiensts mit vier VZÄ eingerichtet.

 

Kosten:

 

Personalkosten: ca. 260.000 € jährlich

Sachkosten: Beschaffung von vier Dienstwagen inkl. Ausbau ca. 220.000 €

          Beschaffung Dienstkleidung ca. 1.500 € jährlich pro MA

 

Einsatz einer mobilen Wache

(„Zusammenarbeit mit der HST; Schaffung einer Stadtwache mit Leitstelle, bessere Bestreifung der Innenstadt mit zwei weiteren Anlaufpunkten mit Pausenmöglichkeit für Streifenpersonal im Innenstadtgebiet“)

 

Aus Sicht des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung handelt es sich im Gegensatz zu einer standortgebundenen Option, welche mit dem Bezug der neuen Stadtwache in den Räumlichkeiten des ehemaligen Zentralen Bürgeramtes in der Rathausstraße im Laufe des Jahres 2027 ohnehin umgesetzt werden soll,  bei einem zusätzlichen mobilen Angebot um eine Ergänzung, die einen deutlich höheren einsatztaktischen Wert als zusätzliche stationäre Lösungen hat. Ein zu erwartender negativer Effekt bei weiteren, festen Standorten ist, dass sich Problemlagen rund um diese zwar erübrigen, sich die Lagen aber innerhalb der Innenstadt verlagern werden. Im Gegensatz zu stationären Lösungen würde eine mobile Alternative die Möglichkeit bieten, sich verlagernden Problemlagen nachzugehen.

Betrachtet man daneben die dargestellten Personalaufwendungen (s.a.a.O.) für zwei zusätzliche feste Standorte, ist ein überzeugendes Kosten- ./. Nutzen-Verhältnis für weitere stationäre Angebote nicht abbildbar.

Es ist anzumerken, dass die Errichtung standortbezogener Präsenzangebote die Herausforderung beinhaltet, solche Angebote während der Öffnungszeiten auch nachhaltig und lückenlos aufrecht zu halten. Den Bürger*innen der Stadt Hagen werden Zeiten, in denen ein Standort aus Gründen des Personalmangels nicht besetzt ist und kein Angebot stattfindet, nur schwer zu erklären sein. Ein Rückgriff auf das vorahndende Bestandspersonal zur Sicherstellung der Öffnungszeiten verbietet sich aus fachlicher Sicht, da ein solcher unmittelbar die Schwächung des Einsatzwertes des SOD im Außendienst zur Folge hätte und die Aufgabenerfüllung im Außendienst (Kontrolltätigkeiten, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Präsenzstreifen) nicht oder nur noch eingeschränkt erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund betrachtet bedeutet eine Besetzung von Mo bis Sa in Früh- und Spätschicht mit mind. zwei Mitarbeitenden des SOD pro Schicht einen Personaleinsatz von zehn VZÄ zzgl. Ausfallfaktor von 2,8 (aus Berechnung VZÄ Leitstelle aus 2023) = 28 zusätzliche VZÄ, wenn man garantieren möchte, dass die stationären Angebote von Mo - Sa in der Zeit von 08.00 - 22.00 Uhr garantiert besetzt sind. Dies ist nur personalkostenneutral bei der ohnehin bereits geplanten und in Umsetzung befindlichen Lösung der Stadtwache in der Rathausstraße gewährleistet, da das Servicenagebot dort durch die vorhandene Leitstelle gleich miterledigt wird.

Anders lässt sich der Personalbedarf im Falle eines ergänzenden mobilen Angebotes darstellen. Zunächst bedarf es für ein solches eines tragfähigen Präsenzkonzeptes (s. Anlage). Dieses sollte wechselnde Standorte und wechselnde Zeiten für das Präsenzangebot berücksichtigen, um zum einen auf die Bedürfnisse der Bürger*innen eingehen und zum anderen auf Lageveränderungen reagieren zu können. Gezielte Standortwechsel bieten den Vorteil, dass bei Außenstehenden der Eindruck entsteht, der SOD sei breitflächig im gesamten Stadtgebiet verteilt anzutreffen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das subjektive Sicherheitsgefühl aus. Außerdem ist zu erwarten, dass ein zusätzliches Präsenzangebot je nach Wochentag oder Tageszeit unterschiedlich stark frequentiert wird. Auf die unterschiedliche Auslastung lässt sich nur durch ein mobiles Angebot reagieren, aus den o.g Gründen nicht jedoch mit stationären Standorten. So wären die Mitarbeitenden im SOD in Zeiten weniger starker Auslastung weiterhin verfügbar für andere Aufgaben. Diese müssen sich natürlich – und das bildet den Maßstab für das Präsenzkonzept – mit dem Anspruch an ein zusätzliches Präsenzangebot als wirkliche Serviceerweiterung für die Bürger*innen der Stadt Hagen vereinbaren lassen.

 

Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Servicedienstleistung besteht seitens der Polizei Hagen das Angebot, gemeinsame Sprechstunden, etwa auf den Polizeiwachen Haspe und Hohenlimburg, für die Bürger*innen anzubieten. Dies Idee wird seitens der Verwaltung aufgegriffen und in das Präsenzkonzept übernommen.

 

Maßnahme 2:

 

Beim SOD wird zusätzlich zur Stadtwache in der Rathausstraße ein mobiles Präsenzangebot mit einer Stellenausweitung um zwölf VZÄ eingerichtet. Außerdem finden regelmäßige Sprechstunden mit der Polizei Hagen statt.

 

Kosten:

 

Personalkosten: ca. 895.000 € jährlich

Sachkosten: Beschaffung eines Fahrzeuges inkl. Ausbau ca. 90.000 €

          Beschaffung Dienstkleidung und Einsatzmitte ca. 2.500 € jährlich pro MA

 

Personalgewinnung durch eigene Nachwuchskräfte

 

Den besten Weg der Personalfluktuation entgegenzuwirken stellt die Ausbildung eigener Fachkräfte, in diesem Fall in dem Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten auf kommunaler Ebene mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich Ordnungs- und Vollzugsrecht (VfA SOD), dar. Hier sollen in den Einstellungsjahren 2026 und 2027 die Einstellungszahlen von drei Nachwuchskräften auf jeweils sechs Auszubildende pro Einstellungsjahrgang erhöht und ab 2028 auch über dem zum Zeitpunkt der Einstellung hinaus bestehendem Bedarf jährlich drei Nachwuchskräfte eingestellt werden.

Ein entsprechendes Ausbildungskonzept mit Ablaufplanung und Besonderheiten des Berufsbildes liegen bereits vor und werden seit 2023 angewendet. Der erste Einstellungsjahrgang wird bereits im Juli 2026 fertig ausgebildet sein.

Die Vorteile beginnen bereits bei der Einstellung auf Grund der formal „niedrigen“ Einstellungsvoraussetzungen, sodass auf eine gute Bewerberlage (ca. 40 formal zulässige Bewerbungen pro Verfahren, tendenziell steigend) als Basis für eine Bewerberauswahl zurückgegriffen werden kann. Während der Ausbildungszeit durchlaufen die Ausbildungskräfte sämtliche Bereiche. Sie werden zwar nicht vollständig auf die IST-Stärke angerechnet, werden jedoch von Außenstehenden auf den ersten Blick als vollwertige Vollzugskräfte wahrgenommen, was wiederum positive Auswirkungen auf die Präsenzwirkung im öffentlichen Raum hat.

Ab der Zwischenprüfung können Ausbildungskräfte bereits einige Aufgaben eigenständig wahrnehmen und ab dem dritten Lehrjahr kann, komplettiert durch eine Nachwuchskraft, ein zusätzliches Einsatzmittel (zwei Ausbildungskräfte plus Ausbilder) eingesetzt werden. So erreicht man bei niedrigen Personalkosten eine kurz-, mittel- und langfristig erhöhte Präsenz im Stadtgebiet und nachhaltig gut ausgebildetes und qualitativ gut aufgestelltes Fachpersonal.

Sollten nach Ausbildungsende keine Stellen vorhanden sein, was auf Grund der perspektivischen Verwendungszeit einer SOD Kraft von zehn bis 15 Jahren nicht anzunehmen ist, kann eine ausgebildete VFA-SOD-Kraft innerhalb der Stadtverwaltung Hagen auf allen Stellen des mittleren Dienstes eingesetzt werden.

 

Maßnahme 3:

 

Erhöhung der Einstellungszahlen in 2026 und 2027 auf sechs Nachwuchskräfte. Ab 2028 werden pro Einstellungsjahr drei Ausbildungsstellen im Bereich VFA SOD geschaffen.

 

 

Kosten:

 

Personalkosten: ca. 23.000 € jährlich und pro Ausbildungskraft

     Beschaffung Dienstkleidung und Einsatzmittel ca. 2.500 € pro MA

 

Anpassung der internen Aufgabenverteilung durch erhöhten Aufwand

(Verbesserung der Effektivität des Personaleinsatzes)

 

Nachdem zunächst die vorhandenen Prozesse beim Thema Veranstaltungssicherheit analysiert und aufgenommen worden sind, konnte das derzeit bestehende Verfahren zur Anmeldung und Genehmigung einer Veranstaltung im Stadtgebiet Hagen seit 2020 erfolgreich etabliert werden.

Ebenso erfolgen die erforderlichen Abstimmungen mit weiteren internen und externen Sicherheitsbehörden und Institutionen zur Einschätzung und Minimierung des Sicherheitsrisikos einzelner Veranstaltungen.

Hier orientiert sich der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung an dem Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

 

Hier ein Überblick über die Fallzahlenentwicklung von 08/2021 bis zum 31.12.2025:

 

08 - 12/2021:   80 Veranstaltungen

01 - 12/2022: 239 Veranstaltungen

01 - 12/2023: 332 Veranstaltungen

01 - 12/2025: 354 Veranstaltungen

 

Aufgrund der oben dargestellten Fallzahlenentwicklung, der hohen Verantwortlichkeit, welche den Aufgaben "Teamleitung SOD" und "Veranstaltungssicherheit" innewohnt sowie den damit verbundenen Risiken, wird die bisher durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gegensätzliche Haltung, dies in einer Stelle zu verorten, aufgegeben.

Spätestens durch die neuerlichen Fahrzeugrammangriffe auf Veranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt in Magdeburg Ende 2024 wurde das Thema "Veranstaltungssicherheit" noch einmal neu gedacht. Der Abstimmungsbedarf im Hinblick auf Veranstaltungen ist ungleich höher geworden. Die Anforderungen der benachbarten Sicherheitsbehörden sind seitdem deutlich gestiegen. Das nach dem Orientierungsrahmen NRW zu erzielende Einvernehmen mit Veranstalter*innen, Polizei und Feuerwehr lässt sich inzwischen nur durch einen erhöhten Arbeitsaufwand herstellen.

Letzteres konnte u.a. nur gelingen, in dem der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ein eigenes Zufahrtskontrollsystem (ZKS) angeschafft hat. Die Konzeptionierung sowie der Auf- und Abbau dieses Systems, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit der "Zentralen Veranstaltungskoordination" stehen, stellen einen tatsächlichen Aufgabenzuwachs dar.

Bei rd. 40 Veranstaltungen der Kategorien "gelb" und "rot" pro Jahr und einem Zeitaufwand von durchschnittlich zwei Tagen pro Veranstaltung für die Erarbeitung des Sperrkonzeptes sowie den Auf- und Abbau desselben entsteht ein zeitlicher Aufwand für das ZKS von ca. 80 Arbeitstagen pro Jahr (Wartung und Pflege nicht inbegriffen). 

 

Daher erscheint es aus Gründen, die der Vermeidung einer Arbeitsüberlastung der aktuellen Stelle sowie im Interesse einer adäquaten, d.h. auch rechtssicheren Aufgabenerfüllung dienen, erforderlich, auch mit dem Hintergrund einer Präsenzsteigerung der Außendienstkräfte und einer damit verbundenen erweiterten Führungsspanne (s. Ziffer 1 und 2), weitere Ressourcen in Form einer Stellenausweitung freizugeben.

Die freiwerdenden Kapazitäten auf der Stelle „Teamleitung SOD“ werden für die Ausübung der Fachaufsicht, die Betreuung des eigenen Ausbildungsberufes VFA SOD sowie die Planung, Durchführung und Nachbearbeitung von Schwerpunktkontrollen benötigt.

 

Maßnahme 4:

 

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle VZÄ zur Aufgabentrennung „Teamleitung SOD“ und „Veranstaltungskoordination“

 

Kosten:

Personalkosten: ca. 90.000 € jährlich (ausgehend von einem Stellenwert A 12 LBesG NRW oder EG 11 TVöD)

                 

Gewährung einer Gefahrenzulage

 

Die Mitarbeitenden im SOD sind besonderen Gefährdungslagen ausgesetzt, die über das "Normalmaß" einer Verwaltungstätigkeit hinausgehen. Die Gefährdungen sind außergewöhnlich und nicht mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsfeld verbunden (gemeint sind verbale sowie körperliche Übergriffe auf Mitarbeitende, welche durch mangelnde Regelbefolgung und immer stärker werdende Inakzeptanz ggü. staatlichem Handeln der Eingriffsverwaltung in der Gesellschaft wachsen). Solche Tätigkeitsmerkmale finden keinen Niederschlag als Tarifmerkmal in der Entgeltordnung.

 

Die Gewinnung qualifizierten Personals stellt sich zunehmend schwierig dar. Seit der durch den Rat der Stadt Hagen beschlossenen Stellenausweitung im Jahr 2022 ist es bisher nicht gelungen, die insgesamt 30 Planstellen im SOD zu 100 % zu besetzen.

 

Neben der problematischen Personalgewinnung ist anzunehmen, dass demnächst eine Personalabwanderung das Problem der Stellenbesetzung vergrößern könnte. Die Verrohung der Gesellschaft lässt das Arbeiten im SOD zunehmend schwieriger werden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass ein Großteil der im SOD Beschäftigten der Tätigkeit dort maximal zehn bis fünfzehn Jahre nachgehen kann.

Den o.a. Belastungen ließe sich mit der tarifrechtlich geregelten Erschwerniszulage nach § 19 TVöD begegnen. Diese enthält aber in Ermangelung einer landesbezirklichen Regelung für Mitarbeitende im SOD eine unbewusste Regelungslücke. Grund hierfür ist, dass die mit den Aufgaben des SOD entstandenen Problemstellungen erst in jüngster Zeit - dafür aber in erheblicher Form - entstanden sind und bei Verabschiedung der landesbezirklichen Regelung noch nicht bekannt waren.

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung setzt bereits eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention um. Diese sind aber nicht ausreichend, um die mit den o.g. Gefahren verbundenen Nachteile für Beschäftigte vollständig zu verhindern.

 

Trotz intensiver Bemühungen der Fachbereiche Personal und Organisation, Öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Gesamtpersonalrates sind die letzten Stellenausschreibungsverfahren nahezu erfolglos verlaufen.

Aufgrund des Anforderungsprofil muss das Bewerberprofil auf einem hohen Niveau bleiben, damit die Aufgabenerfüllung im SOD, bei denen nicht unerheblich in die Grundrechte der Bürger*innen eingegriffen wird, adäquat erfolgt. Eine einheitliche Ausbildung für Mitarbeitende im SOD existiert nicht. Dies macht die Herausforderung um die Personalgewinnung deutlich.

 

Um den mit der Arbeit im SOD verbundenen, erheblichen Nachteilen zu begegnen, gewährt die Stadt Hagen zukünftig in Anerkennung der besonderen Gefährdungslage und in der Überzeugung, dass die Gefahren, die den Mitarbeitenden durch Angriffe von außen regelmäßig widerfahren und die nicht mit dem tarifrechtlich vereinbarten Berufs- und Tätigkeitsfeld in Einklang zu bringen sind, eine Gefährdungszulage in Anlehnung an § 19 Abs. 4 TVöD. Diese beinhaltet 15 % des monatlichen Tabellenentgeltes der EG 2, Stufe 2. Eine regelmäßige Anpassung an Tariferhöhungen ist dabei nicht vorgesehen.

 

Mit der Gefährdungszulage anerkennt die Stadt Hagen die erheblichen Nachteile, denen Mitarbeitende im SOD bei ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig ausgesetzt sind. Gleichzeitig setzt die Stadt Hagen einen Anreiz, sich für eine Tätigkeit im SOD zu interessieren bzw. in dem Tätigkeitsbereich zu bleiben und fördert dadurch die Personalgewinnung und die Personalbindung

 

Dem politisch gewollten Ziel, durch Stellenausweitung eine damit verbundenen Erhöhung der Präsenz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erreichen, kommt die Stadt Hagen mit der Gewährung einer Gefahrenzulage nach, da diese in Teilen auch als Personalgewinnungsmaßnahme verstanden werden kann.

 

Andere Ordnungsbehörden, wie beispielsweise Dortmund und Essen, gewähren inzwischen Gefährdungszulagen für deren KOD. Dadurch ergibt sich ein interkommunaler Wettbewerb um gut ausgebildete Mitarbeitende in den KODen. Die Stadt Hagen würde ihre Position innerhalb dieses Wettbewerbes deutlich verbessern.

 

Maßnahme 5:

 

Die Stadt Hagen gewährt Mitarbeitenden im SOD eine Gefährdungszulage basierend auf § 19 Abs. 4 TVöD i.H.v. 15 % des monatlichen Entgeltes der Entgeltgruppe 2 Stufe 2 ohne Anpassung an Tariferhöhungen.

 

Kosten:

 

Personalkosten: ca. 300.000 € jährlich

 

Einsatz optisch-technischer Mittel

(„maßvolle Umgestaltung und Verbesserung der Beleuchtungssituation in Angsträumen ggf. in Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern, Prüfung der Einrichtung mobiler oder stationärer Videoüberwachungsanlagen an neuralgischen Punkten“)

 

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen teilte auf Anfrage mit, dass eine pauschale Beurteilung der Beleuchtungssituation in der Innenstadt und der Stadtteilzentren ohne Kenntnis der problematischen Bereiche schon aus personellen Kapazitätsgründen grundsätzlich und nicht bis zur Sommerpause vorgenommen werden kann.

Nach Identifizierung und Nennung der öffentlichen Bereiche kann der WBH die Beleuchtungssituation in definierten Bereichen beurteilen und ggfs. Optimierungsvorschläge unterbreiten.

 

Einer dauerhaften Installation vorgeschaltet sein sollte daher die Identifizierung von Räumlichkeiten, bei denen sich die objektive und subjektive Sicherheit durch eine verbesserte Ausleuchtung steigern lässt. Mit den nachfolgend kurz dargestellten und der Anlage zu entnehmenden, mobilen Lösungen ließe sich ein Erprobungszeitraum realisieren. Die hierdurch gesicherten Erkenntnisse können genutzt werden, um eine Entscheidungsgrundlage pro oder contra dauerhafter bzw. optimierter Beleuchtungssituation zu schaffen.

 

Der Einsatz optisch-technischer Mittel in Form der Videoüberwachung an Hotspots oder Stellen wiederholter Müllablagerungen wird seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Der Mehrwert liegt hierbei in einer gerichtsfesten Beweisführung sowie in einer zielgerichteten und ressourcenschonenden Verwendung von Einsatzkräften.

Voraussetzung für eine Videoüberwachung ist allerdings das Vorhandensein einer Ermächtigungsgrundlage. Eine solche existiert für Ordnungsbehörden in NRW derzeit nicht. Der Anwendungsbereich von § 15 Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) ist aufgrund fehlender Bezugnahme in der Verweisnorm § 24 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) aktuell nicht eröffnet. Ggf. wird sich dies durch Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des OBG NRW zukünftig ändern. Forderungen dahingehend sind in dem aktuell anhängigen Gesetzgebungsverfahren sowohl fraktionsübergreifend im Innenausschuss des Landes NRW als auch durch Sachverständige formuliert worden. Wegen des zwingend zu beachtenden Vorbehalt des Gesetzes (kein Handeln ohne Gesetz) wird seitens der Verwaltung derzeit keine Möglichkeit für den rechtssicheren Einsatz einer Videoüberwachung gesehen.

Möglichkeiten, die z.T. durch andere Behörden bereits ausprobiert werden, könnten in einer intelligenten und KI-basierten Videobeobachtung liegen. Durch eine solche werden zwar keine Aufzeichnungsvorgänge ausgelöst, die eine Identifikation von Verursacher*innen zulassen. Sehr wohl können aber Bilder in Echtzeit in Leit- und Schaltstellen der Ordnungsbehörden übertragen werden, was zumindest einem effektiven Mitteleinsatz Rechnung trägt.

Verbunden - u.a. aus den o.g. Gründen einer verbesserten Beleuchtung - mit einer multisystemischen Hardwarelösung, die neben der bloßen Videobeobachtung auch Lautsprecherdurchsagen und Ausleuchtungsmöglichkeiten in sich vereint, könnte sich hier ein Einsatzmittel zur effektiven Gefahrenabwehr ergeben.

Um sich Alternativen und weitergehenden Möglichkeiten nicht frühzeitig zu verschließen, sollte aber zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das Vierte Gesetz zur Änderung des OBG NRW abgewartet werden.

 

Maßnahme 6:

 

a) Die Verwaltung prüft fortwährend die Möglichkeiten einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum und berichtet nach Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des OBG NRW erneut zum Sachstand. Sofern eine rechtliche Grundlage durch den Landesgesetzgeber geschaffen worden ist, wird die Verwaltung beauftragt, Videoüberwachungssysteme mit Ansprech- und Beleuchtungsmöglichkeiten an neuralgischen Orten einzusetzen.

b) Sollte eine Ermächtigungsgrundlage für eine Videoüberwachung auch trotz Gesetzesänderung zukünftig für die Ordnungsbehörden nicht verabschiedet werden, wird die Verwaltung beauftragt, Brennpunkte mittels Videobeobachtung inkl. Lautsprecherdurchsagen und Ausleuchtungsmöglichkeiten zu überwachen.

 

Stellenausweitung im Innendienst

(„Stärkung der Straßenverkehrsbehörde, um insbesondere Ordnungswidrigkeiten schneller und effektiver verfolgen zu können“)

 

Unter Beachtung des oben dargestelltem Personalzuwachses im Außendienst ist mit einer steigenden Anzahl an Feststellungen zu rechnen. 

Die oben aufgeführten Schwerpunkte werden in letzter Konsequenz nur dann zu einer Veränderung der Situation, u.a. in der Hagener Innenstadt, führen, wenn das Handeln aller Akteure auch offensichtlich wahrnehmbare Konsequenzen für die Personen hat, die sich nicht an Recht und Gesetz halten.

Ziel muss die konsequente Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Kleinkriminalität und Straftaten sein.

Hierzu zählt zum einen die Nachverfolgung ausländischer Kennzeichen, die vermehrt im Stadtgebiet registriert werden und in deren Kontext es immer wieder zu Verstößen kommt.

Um adäquat auf die heterogene Bevölkerungsstruktur und die Mieterstruktur im Zusammenhang mit Kontrollen im Rahmen der Task Force Problemimmobilien und fortan auch Hagen Pakt reagieren zu können, sollen auch aufenthaltsrechtliche Instrumente im Rahmen der geltenden Gesetze konsequent genutzt werden. Dies auf der Grundlage des Grundgesetzes, unter Beachtung des Aufenthaltsgesetztes, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und einer Einzelfallprüfung, diskriminierungsfrei und rechtsstaatlich. Die Strategie muss sich dabei gegen Straftaten und Gefahren richten und nicht gegen Herkunft oder Nationalität.

 

Die geplante Null-Toleranz-Strategie zielt auf eine deutliche Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit ab. Um dieses Ziel nachhaltig zu erreichen, ist es essenziell, die rein ordnungsrechtliche Präsenz durch ein professionelles Kommunales Konfliktmanagement (KoKo) zu flankieren. Von den 25 geplanten neuen Stellen sollten daher zwei Stellen explizit für die Verstetigung und den Roll-out des Konfliktmanagements reserviert werden.

 

Warum zwei Stellen für das Konfliktmanagement den Erfolg der Strategie sichern:

 

1. Entlastung der Einsatzkräfte (Effizienzsteigerung)

Ein Großteil der Einsätze des SOD resultiert aus schwelenden Nachbarschafts- oder Nutzungsverhältnissen (z. B. Müllthematik, Lärm, Nutzung öffentlicher Plätze). Das Konfliktmanagement setzt früher an. Durch bereits in Pilotprojekten erfolgreich erprobte Verfahren werden Bürgerdialoge initiiert, statt lediglich Bußgelder zu verhängen. Der Effekt: Konflikte werden an der Wurzel gelöst, statt durch wiederkehrende SOD-Einsätze lediglich oberflächlich „verwaltet“ zu werden. Das spart langfristig Ressourcen bei den Streifenkräften.

 

2. Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch Bürgernähe

Sicherheitsempfinden entsteht nicht nur durch Uniformen, sondern durch das Gefühl, dass die Verwaltung die Sorgen der Menschen ernst nimmt und handlungsfähig ist. Das Konfliktmanagement stärkt die Bürger-Verwaltungs-Resonanz. Wenn Bürger erleben, dass bei Konflikten (zum Beispiel zwischen Alteingesessenen und Neuzugewanderten) aktiv moderiert wird, steigt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die städtische Ordnung.

 

3. Nachhaltige Transformation statt kurzfristiger Verdrängung

Präsenz allein führt oft zur Verdrängung von Problemen in andere Stadtteile. Das Konfliktmanagement identifiziert die zugrunde liegenden Ursachen (z. B. unterschiedliche Lebensgewohnheiten in hochverdichteten Quartieren) und entwickelt nachhaltige Lösungen. Dies ist besonders in Hagen mit seinem hohen Anteil an Menschen mit Einwanderungsgeschichte (über 48 Prozent) eine existenzielle Voraussetzung für den sozialen Frieden.

 

4. Professionalisierung der Verwaltung (Multiplikatoren-Effekt)

Die zwei Vollzeitstellen fungieren als zentrale Steuerungseinheit. Sie halten den Arbeitskreis Konfliktmanagement am Leben, führen Fallanalysen durch und geben Methodenkompetenz an andere Mitarbeitende der Verwaltung und somit auch des SODs weiter.

 

Ergänzende Punkte:

 

Bisher wurde das KoKo durch zwei Mitarbeitende im Fachbereich des Oberbürgermeisters und im Kommunalen Integrationszentrum aufgebaut. Ein System, das eine ganze Stadtverwaltung krisenfester machen soll, kann nicht dauerhaft als Zusatzaufgabe geführt werden. Für eine flächendeckende Implementierung (Roll-out) ist eine volle personelle Ausstattung zwingend.

 

Konfliktkostenstudien zeigen regelmäßig, dass ungelöste soziale Konflikte durch Folgekosten (Vandalismus, Polizeieinsätze, Gerichtsverfahren, Abwanderung von Steuerzahlern aus „Angsträumen“) weitaus teurer sind als zwei Personalstellen für Prävention.

 

Maßnahme 7:

 

Einrichtung von fünf Stellen Innendienst (eine Stelle Zulassungsstelle, zwei Stellen Ausländerstelle EU-Sachbearbeitung, zwei Stellen KoKo) zur Nachbearbeitung der im Außendienst getroffenen Feststellungen sowie für den dauerhaften Betrieb und die verwaltungsweite Implementierung des Kommunalen Konfliktmanagements, um die ordnungsbehördlichen Maßnahmen durch präventive und deeskalierende Ansätze zur nachhaltigen Sicherung des sozialen Friedens zu ergänzen.

 

Kosten:

Personalkosten: ca. 345.000 € jährlich

 

Zusammenfassung

(„ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen 25 zusätzlichen Stellen geeignet dazu sind wären, das angestrebte Ziel zu erreichen“)

 

Angesichts der bestehenden sicherheitsrelevanten Defizite, insbesondere im Hinblick auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen in der Stadt, ist eine Stellenausweitung im SOD aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Mittel, um bestehende Mängel abzubauen.

Die Verwaltung bewertet den Stellenumfang mit 25 Stellen allein im SOD für zu pauschal und ambitioniert. Aus Sicht der Verwaltung ist es, verbunden mit aufbau- und ablauforganisatorischen Anpassungen, ausreichend, den Personalkörper zunächst um

 

- vier Stellen Ermittlungsdienst SOD

- zwölf Stellen Vollzugsdienst inkl. mobile Wache SOD

- eine Stelle Veranstaltungskoordination

- eine Stelle Zulassungsstelle

- zwei Stellen Ausländerstelle EU-Sachbearbeitung

- zwei Stellen KoKo

 

anwachsen zu lassen.

 

Hierdurch lassen sich nach Überzeugung der Verwaltung kurz- bis mittelfristig eine Steigerung der Präsenz des SOD, eine nachhaltige Verfolgung ordnungs- und ausländerrechtlicher Verstöße sowie die Vermeidung ordnungsrechtlich relevanter Sachverhalte und damit spürbare positive Effekte im Hinblick auf die gefühlte Sicherheit der Bürger*innen und Besucher*innen in Hagen erreichen.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Da es sich bei der Beschlussvorlage, wie von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, um einen Konzeptvorschlag handelt, werden die finanziellen Auswirkungen zunächst nur grob textlich dargestellt. Die gesonderte Ausweisung erfolgt dann mit der Umsetzung der konkreten Maßnahmen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen