Vorschlag zur Tagesordnung - 0488/2026
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion BfHo/Die Partei:
Zukunft der Stadtbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Bernd Maßmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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18.06.2026
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Sachverhalt
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) wurde im Jahre 2004 von der Stadt Hagen mit dem Ziel gegründet, eine ordnungsgemäße Straßenbeleuchtung in Hagen zu gewährleisten. Darunter fällt die Sicherheit des Straßenverkehrs, Verschönerung von Straßen, das Beleuchten historischer und relevanter Bauwerke, Vorbeugung von Kriminalität und die Vermittlung von Sicherheit für die Anwohner. Die SBH erhielt von der Stadt die Maßgabe, über eine öffentliche Ausschreibung einen geeigneten Partner zu finden, der als Dienstleister die öffentliche Beleuchtung betreibt und modernisiert. Bis Mitte 2020 war die Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH über 15 Jahre Vertragspartner und Dienstleister an der Seite der SBH. Ab Juli 2020 wurde der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung und der regelmäßigen Erneuerung beauftragt.
Um diese Aufgabenverteilung über das Jahresende 2026 hinaus fortzuführen, hätte die Stadt Hagen zum 31. Dezember 2025 die Option ziehen müssen, den Vertrag mit der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu verlängern, und ebenso hätte die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH die Option ziehen müssen, den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR weiterhin mit dem Betrieb der Straßenbeleuchtung und der regelmäßigen Erneuerung zu beauftragen. Diese Optionen wurden von der Stadt Hagen sowie von der Geschäftsführung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH nicht gezogen, ohne dass der Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH sowie die zuständigen politischen Gremien der Stadt Hagen im Vorfeld der Fristabläufe über die Notwendigkeiten für eine Fortführung der bestehenden Aufgabenverteilung informiert worden sind. Aspekte eines möglicherweise gewünschten Strategiewechsels wurden ebenso nicht in den vorgenannten Gremien (AR, Fachausschüsse, Rat) besprochen, und es wurden dort auch keine entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Aus Sicht der Antragsteller ist ein solches Vorgehen nicht akzeptabel. Die Organisation der Straßenbeleuchtung ist nach unserer Auffassung im AR Stadtbeleuchtung Hagen GmbH sowie in den zuständigen politischen Gremien zu beschließen; insbesondere dann, wenn Änderungen vorgenommen werden sollen, welche die Auflösung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zur Konsequenz haben. Von Interesse ist daher auch, ob die Optionen zu einer Fortführung der bestehenden Zusammenarbeit vor rechtlichem und praktischem Hintergrund nachträglich gezogen werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290,4 kB
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