Beschlussvorlage - 0485/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbindung des Straßenverkehrsamtes, des Ordnungsamtes sowie in verbindlicher Kooperation mit dem Hauptzollamt, ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Regulierung und Kontrolle des plattformbasierten Mietwagenverkehrs (z. B. Uber, Bolt) in Hagen zu erarbeiten.

 

Dies umfasst insbesondere:

 

Finanzielle Regulierung und Tarifschutz:

Die Prüfung und Erarbeitung einer Satzung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren bzw. einer Abgabenordnung für app-basierte Mietwagenanbieter. Die Prüfung und Vorbereitung einer Verordnung zur Einführung von Mindestfahrpreisen bzw. Festpreiskorridoren für Mietwagen gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG), um ein ruinöses Unterbieten des Taxitarifs zu verhindern.

 

Kontrollffensive Rückkehrpflicht:

Die Einrichtung regelmäßiger, fokussierter Schwerpunktkontrollen zur konsequenten Durchsetzung der gesetzlichen Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PbefG.

 

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Wettbewerbsverzerrung:

 

Die Initiierung gemeinsamer Kontrollaktionen von städtischen Behörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes. Maßnahmen zur Überprüfung der Konzessionsinhaber und Betriebssitze im Stadtgebiet, um illegale Strukturen, organisierten Sozialbetrug, Lohndumping und Scheinselbstständigkeit effektiv zu unterbinden.

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Sachverhalt

Der Markt für app-vermittelte Mietwagenverkehre in deutschen Kommunen wächst unkontrolliert. Während das traditionelle Taxigewerbe in Hagen als Teil des öffentlichen Nahverkehrs an strenge Tarife, Beförderungspflichten und behördliche Auflagen gebunden ist, agieren Plattformanbieter wie Uber und Bolt in einer rechtlichen Grauzone, die zu massiven Fehlentwicklungen führt.

 

Massive Schwarzarbeit und Sozialbetrug:

Bundesweite Schwerpunktprüfungen des Zolls zeigen verheerende Zustände bei den Subunternehmern von Plattformdiensten. Häufig werden Fahrer bar bezahlt, arbeiten ohne gültigen Arbeitsvertrag, werden nicht zur Sozialversicherung angemeldet oder beziehen parallel unrechtmäßig staatliche Transferleistungen. Durch diese systematische Schwarzarbeit entgehen dem Staat Millionen an Steuern und Sozialabgaben. Gleichzeitig werden ehrliche Taxiunternehmer, die ihre Angestellten legal beschäftigen, wirtschaftlich an den Rand gedrängt.

 

Ruinöses Preisdumping durch fehlende Mindestpreise:

Plattformen nutzen Algorithmen für extrem niedrige Kampfpreise in Nebenzeiten, um das reguläre Taxigewerbe wirtschaftlich auszubluten. Mit der PBefG-Novelle hat der Gesetzgeber den Kommunen das Werkzeug in die Hand gegeben, Mindestpreise für Mietwagen festzulegen. Städte wie Düsseldorf, Leipzig oder Essen nutzen dieses Instrument bereits erfolgreich. Hagen muss nachziehen, um den verlässlichen und barrierefreien Taxiverkehr als Teil der Daseinsvorsorge zu schützen.

 

Systematischer Bruch der Rückkehrpflicht:

Nach § 49 Abs. 4 PBefG müssen Mietwagen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. In der Praxis wird diese Pflicht flächendeckend ignoriert. Die Fahrzeuge verbleiben im öffentlichen Raum, blockieren Parkflächen und warten im fließenden Verkehr auf Folgeaufträge. Dies führt zu einer unzulässigen taxiähnlichen Bereitstellung, erhöht das Verkehrsaufkommen und verzerrt den Wettbewerb zulasten ehrlicher Taxiunternehmer.

 

Ungeklärte Betriebssitze ("Briefkasten-Firmen"):

Kontrollen zeigen, dass hinter den Zulassungen oft Subunternehmer mit reinen Briefkasten-Firmen stehen. Es findet keine reale Rückkehr statt, weil am offiziellen Betriebssitz weder die nötige Infrastruktur noch Parkflächen existieren. Die Stadt Hagen darf diesen Missständen im Sinne eines fairen Wettbewerbs, des Arbeitnehmerschutzes, der Steuerehrlichkeit und der geordneten Verkehrsplanung nicht tatenlos zusehen. Durch gezielte Gebühren und Mindestpreise, kombiniert mit engmaschigen Kontrollen des Ordnungsamtes und des Zolls, muss der Kontrolldruck so erhöht werden, dass illegale Praktiken in Hagen unrentabel werden.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.06.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ohne Beschluss