Beschlussvorlage - 0424/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bebauungsvorschlag für das städtische Grundstück Emst-Bergruthe wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Das städtische Grundstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 12, Flurstücke 116 und 261, soll im Programm100 Einfamilienhausgrundstücke verkauft werden. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Die Bebaubarkeit des Grundstückes ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Eine Bebauung, die sich nach Art  und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist planungsrechtlich zulässig.

 

Das Bebauungskonzept sieht entsprechend der Umgebung eine villenartige Bebauung mit ein- bis zweigeschossigen Einzelhäusern auf großen Grundstücken vor. Aus dem Teilungsvorschlag ergeben sich drei Baugrundstücke in einer Größenordnung um ca. 1.000 qm. Aktuell besteht eine Nachfrage nach entsprechenden Grundstücken, auch in dieser Größenordnung.

 

Das städtische Grundstück ist gekennzeichnet durch einen dichten Bestand mit Bäumen. Im Vorfeld der Planung sind die erhaltenswerten Bäume eingemessen und in das Bebauungskonzept einbezogen worden. Sie sollen auch bei der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Ziel der Planung ist Weiterentwicklung einer aufgelockerten Bebauung mit einem hohen Grünanteil in Anlehnung an die umgebenden Grundstücke.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.06.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen