Beschlussvorlage - 0424/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauung des städtischen Grundstückes Emst-Bergruthe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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08.06.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Das städtische Grundstück
Gemarkung Eppenhausen, Flur 12, Flurstücke 116 und 261, soll im Programm100
Einfamilienhausgrundstücke verkauft werden. Ein Bebauungsplan existiert nicht.
Die Bebaubarkeit des Grundstückes ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Eine Bebauung, die sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist
planungsrechtlich zulässig.
Das Bebauungskonzept sieht
entsprechend der Umgebung eine villenartige Bebauung mit ein- bis
zweigeschossigen Einzelhäusern auf großen Grundstücken vor. Aus dem
Teilungsvorschlag ergeben sich drei Baugrundstücke in einer Größenordnung um
ca. 1.000 qm. Aktuell besteht eine Nachfrage nach entsprechenden Grundstücken,
auch in dieser Größenordnung.
Das städtische Grundstück
ist gekennzeichnet durch einen dichten Bestand mit Bäumen. Im Vorfeld der
Planung sind die erhaltenswerten Bäume eingemessen und in das Bebauungskonzept
einbezogen worden. Sie sollen auch bei der weiteren Planung Berücksichtigung
finden. Ziel der Planung ist Weiterentwicklung einer aufgelockerten Bebauung
mit einem hohen Grünanteil in Anlehnung an die umgebenden Grundstücke.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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646,9 kB
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