Beschlussvorlage - 0416/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch) a) Umstellung der Änderung des Bebauungsplanes auf ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch b) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürger-/Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 1 BauGBc) Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.05.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.06.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.06.2010
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die am 14.05.2009 eingeleitete Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.
Der Geltungsbereich wird nicht geändert.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch) und die Begründung vom 03.05.2010 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 03.05.2010 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im März und im Mai
2009 wurden für die Grundstücke Rehstraße 6 und 12 Bauvoranfragen für
Einzelhandelsnutzungen und ein SB-PKW-Waschplatz gestellt. Diese Vorhaben
wurden zurückgestellt. Eine Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg
– wurde am 25.03.2010 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Ziel dieser Vorlage
ist, Einzelhandelsnutzungen für den Bereich Rehstraße auszuschließen. Parallel
zu diesem Verfahren werden für die westlich und östlich gelegenen Flächen an
der B 7 Verfahren mit der Zielsetzung, dort ebenfalls den Einzelhandel auszuschließen,
eingeleitet.
Begründung
Die
Änderung des Bebauungsplanes wurde am 14.05.2009 eingeleitet, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten.
Im Verlauf des Verfahrens hat sich gezeigt, dass über die veränderte
Straßenplanung hinaus auch der Umgang mit dem Einzelhandel zu regeln ist.
Die
Grundzüge der Planung werden damit nicht
berührt. Die Änderung des Bebauungsplanes kann in einem vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Thematik
"Einzelhandel"
Gemäß
§1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die
Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Hagen hat im Mai 2009 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept
als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1Abs.6 Nr. 11 BauGB
verabschiedet und darin sowohl die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt
Hagen definiert als auch Grundsätze für die Steuerung des Einzelhandels
innerhalb der Stadt Hagen beschlossen. Zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses ist
es erforderlich, bei Erkennbarwerden besonderer städtebaulicher Gründe,
Bebauungspläne aufzustellen bzw. bereits rechtskräftig gewordene Bebauungspläne
entsprechend zu ändern und anzupassen. Aktuell werden daher in verschiedenen
Bereichen des Stadtgebietes Bebauungsplanverfahren zu diesem Zweck durchgeführt.
Das
konkrete Planungserfordernis in diesem Plangebiet ergibt sich aus der Tatsache,
dass auf dem Grundstück westlich der Rehstraße die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes
mit mehr als 700 m² VK, sowie ein Handel mit Tierbedarf und ein Getränkemarkt
mit je 799 m² VK geplant sind. Diese
Vorhaben stehen nicht im Einklang mit den Zielsetzungen des
Einzelhandelskonzepts. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist daher zwingend
erforderlich, da bislang Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels
innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes unterblieben sind. Damit sind Einzelhandelsbetriebe
unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit als sonstige Gewerbebetriebe
allgemein zulässig. Für den Ausschluss dieser Nutzung sprechen jedoch folgende besonderen
städtebaulichen Gründe:
1.
Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in
Wehringhausen und Haspe
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen beinhaltet
ein räumlich-funktionales Zentrenkonzept. Darin
wird der zentrale Versorgungsbereich in
Haspe als Stadtbezirkszentrum und der zentrale Versorgungsbereich in
Wehringhausen als Stadtteilzentrum definiert.
Diese zentralen Versorgungsbereiche liegen in einem Abstand von ca.
1.600 m (Haspe) bzw. 800 m (Wehringhausen) zum Plangebiet. (siehe Übersichtskarte:
"zentrale Versorgungsbereiche Haspe und Wehringhausen").
Gemäß Einzelhandelskonzept werden diesen Zentren
folgende Funktionen zugeordnet:
Dem Hauptgeschäftszentrum nachgeordnet verfügen die Stadtbezirkszentren
über eine hohe Angebotsrelevanz für den gesamten Stadtbezirk. Sie sind vor
allem gekennzeichnet durch ein ausreichendes Angebot für den kurz-, mittel- und
langfristigen Bedarfsbereich. Dazu ergänzend gehört ein breit gefächertes,
einzelhandelsnahes Dienstleistungsangebot. In diesen Zentren werden sämtliche
Sortimentsgruppen angeboten, die der Versorgung des Stadtbezirkes dienen. Eine
ausreichende Wettbewerbssituation begründet die Attraktivität des Zentrums. Der
Schwerpunkt liegt im mittelfristigen Bedarfsbereich und einem starken
Nahversorgungsangebot.
Speziell zum Stadtbezirkszentrum Haspe führt der
Gutacher aus: "Im Hinblick auf die bestehenden Angebotsstrukturen ist im
Bezirk Hagen-Haspe zukünftig bei Erweiterung und Neuansiedlung in einem
besonderen Maße auf den lagebezogenen "richtigen" Standort zu achten.
Dies gilt insbesondere hinsichtlich nahversorgungsrelevanter und
zentrenrelevanter Sortimente an dezentralen Standorten, vor dem Hintergrund
eines Auf- und Ausbaus zentraler Bereiche bzw. der Stärkung ihrer Versorgungsfunktion.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich zurzeit aufgrund eines hohen Anteils
von Brachflächen (ehemalige gewerbliche Nutzungen) ein hoher Handlungsdruck im
Hinblick auf Folgenutzungen abzeichnet, die Im Falle einer Ausrichtung auf
Einzelhandel mit den Zielen und Grundsätzen des Einzelhandelskonzeptes zu vereinbaren
sein sollen. Vor allem sollten zentrenschädliche Entwicklungen ausgeschlossen
werden."
Stadtteilzentren weisen ein geringeres Angebot an Einzelhandel und Dienstleistungen auf,
jedoch mit nennenswerter Bedeutung für den jeweiligen Stadtteil. Sie sind
definiert durch ein vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich und
ergänzendem Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich. Ein
differenziertes einzelhandelnahes Dienstleistungsangebot, sollte vorhanden
sein.
Speziell zum Stadtteilzentrum Wehringhausen empfiehlt
der Gutachter für die zukünftige Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs,
dass Einzelhandelsentwicklungen (insbesondere zentrenrelevante/ nahversorgungsrelevante,
großflächige wie kleinflächige), die negative städtebauliche Auswirkungen auf
den zentralen Versorgungsbereich erwarten lassen, zu verhindern sind.
Die zentralen Versorgungsbereiche insbesondere in den
Stadtbezirks- und Stadtteilzentren der Stadt Hagen leiden seit Jahren unter
zunehmenden Leerständen sowie einer abnehmenden Qualität und Vielfalt des
Einzelhandelsangebots, das sich u.a. in einer zunehmenden Ausbreitung von
Billigläden, Spielhallen, Wettbüros und anderer städtebaulich unerwünschter
Nutzungen äußert. Durch diese Umnutzungen wird einerseits die
Funktionsfähigkeit dieser Zentren für die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern
und Diensteistungen des täglichen Bedarfes langfristig infrage gestellt aber
auch die öffentlichen Investitionen zum Ausbau dieser Zentren (Fußgängerzonen
etc.) konterkariert.
In Haspe wurde versucht, mit einem Konzept zum
Leerstandsmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Einzelhandel
diesem Trend entgegenzuwirken. Im Rahmen einer mit Landesmitteln geförderten
Immobilien- und Standortgemeinschaft wurden durch private Initiativen von
Gewerbetreibenden, Mietern und Eigentümern vor Ort Ziele und Maßnahmen
definiert, um eine wirtschaftliche Stabilisierung und Stärkung der
traditionellen Geschäftslagen zu erreichen.
Eine aktuelle Bestandsaufnahme vom Mai 2010 weist innerhalb des
zentralen Versorgungsbereiches von Haspe 10 Leerstände auf (siehe Karte:
"Leerstände im zentralen Versorgungsbereich Haspe").
In Wehringhausen wird im Rahmen verschiedener
Projekte (Soziale Stadt Wehringhausen, verschiedene EU-Projekte: MANDIE, Cities
in Balance) intensiv daran gearbeitet, diesen Stadtteil in seiner Attraktivität
zu erhalten. Dazu gehören auch insbesondere Maßnahmen zum Erhalt und zur
Stärkung des Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich von Wehringhausen.
Eine aktuelle Bestandserfassung vom März 2010 weist innerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs 11 Leerstände auf. (siehe Karte: "Leerstände im
zentralen Versorgungsbereich Wehringhausen").
Ein Grund für die Destabilisierung der zentralen
Versorgungsbereiche liegt in der zunehmenden Ausbreitung von Einzelhandel
außerhalb der integrierten Lagen und verstärkt in Gewerbegebieten. Ohne
entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen lassen sich Ansiedlungen von
z.B. Discountern unterhalb der Großflächigkeit i.d.R. nicht verhindern. Sofern
auch ein einzelner Betrieb für sich allein genommen möglicherweise noch keine
Gefährdung der zentralen Versorgungsbereiche verursacht, so ist durchaus die
Summe der Wirkungen von solchen Betrieben außerhalb der Zentren von
städtebaulicher Bedeutung. Daher ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen
der Grundsatz verankert worden, dass in Gewerbegebieten zukünftig grundsätzlich
kein Einzelhandel mehr mit Ausnahme des sogenannten Handwerkerprivilegs
zugelassen werden soll. Damit wird das Ziel verfolgt, den Einzelhandel in die
zentralen Versorgungsbereiche und (bezogen auf die Nahversorgung) in die Gebiete
zu lenken, in denen die Menschen wohnen. Dies ist bei Gewerbegebieten grundsätzlich
nicht gegeben, da das Wohnen dort nur ausnahmsweise für besondere
Personengruppen (Aufsichts- und Bereitschaftspersonal) zugelassen ist.
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Gewerbebandes,
welches sich auf Hagener Gebiet von der Stadtgrenze zu Gevelsberg bis nach
Vorhalle zieht. Entsprechend ist dieses Gebiet auch als Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereich im Regionalplan dargestellt. Der
Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet selbst wie auch die umgebenden
Bereiche als gewerbliche Baufläche dar. Innerhalb dieses Gewerbebandes sind in
den vergangenen Jahren zunehmend mehr großflächige Brachflächen entstanden
(Brandt-Fläche, Varta, ehemaliger Schlachthof, zukünftig SEWAG-Gelände).
Weiterhin ist zu beobachten, dass in den vergangenen Jahren oftmals
Einzelhandelsnutzungen oder auch Vergnügungsstätten (wie z.B. Spielhallen oder
Wettbüros) auf brachgefallene Gewerbegrundstücke gezogen sind. Aufgrund der höheren
Renditemöglichkeiten dieser Nutzungen entsteht ein Druck auf die Bodenpreise
mit dem Effekt bodenrechtlicher Spannungen, da "normale"
Gewerbebetriebe hier nicht mithalten können. Dieser Effekt ist insbesondere
entlang der B 7 zu beobachten, da aufgrund der hohen Fahrzeugfrequenz auf
dieser Straße ideale Standortbedingungen für den autoorientierten Einzelhandel
und Vergnügungsstätten gegeben sind. Im Umfeld des Plangebietes sind bereits
eine Reihe von Einzelhandelsnutzungen zu verzeichnen: (siehe Karte:
"Einzelhandelsnutzungen und gewerbliche Leerstände entlang der B 7").
Neben den zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten sollen auch nicht zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen
werden, um einerseits den gewerblichen Nutzungen den beschriebenen Vorrang
einzuräumen und andererseits auch die nicht zentrenrelevanten Sortimente auf
die bereits bestehenden sowie die beschlossenen zusätzlichen Fachmarktstandorte
(ehemaliges Brandtgelände) zu lenken.
2.
Vorrang für das Gewerbe in den gewerblichen
Bauflächen der Stadt Hagen
Im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen wurde von
der Bezirksregierung in Arnsberg ein Defizit von ca. 38 ha an gewerblichen
Bauflächen anerkannt. Aufgrund einer
Überprüfung der gewerblichen Flächenpotentiale hinsichtlich ihrer
tatsächlichen Verfügbarkeit geht die Stadt Hagen von einem Flächendefizit von ca. 58 ha aus. Auch die aktuelle Studie
"Wirtschaftsflächen Ruhr 2009" der wirtschaftsförderung metropoleruhr
GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die verfügbaren gewerblichen Flächen
„für eine Stadt von der Größenordnung und der wirtschaftlichen Bedeutung
wie Hagen“ in der Menge als auch in der Qualität für die weitere
Entwicklung nicht ausreichend sind.
Aufgrund
der bewegten Topografie und anderer Restriktionen (so gut wie der gesamte
Außenbereich ist durch den Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt) gibt es kaum noch Möglichkeiten, zusätzliche Flächen für Gewerbe
im Freiraum auszuweisen. Als Konsequenz daraus müssen die bereits im
Flächennutzungsplan enthaltenen und für Gewerbe vorgesehenen Flächen vorrangig
für produzierende Gewerbebetriebe vorgehalten werden. Entsprechend dieser
Zielsetzung wird ein Ausschluss von Einzelhandel in allen Gewerbegebieten der
Stadt Hagen angestrebt und entsprechend den Möglichkeiten und aktuellen
Erfordernissen schrittweise umgesetzt.
Aufgrund
der geschilderten Antragslage ist der Bereich an der Rehstraße vorrangig zu
bearbeiten, da die Baugesuche
·
Errichtung von
zwei Gebäuden mit Einzelhandelsnutzungen (Tierbedarf und Getränkemarkt) auf dem
Grundstück Rehstraße 12 und
·
Errichtung eines
Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche <799 m² und eines
SB-PKW-Waschplatzes mit 10 Boxen auf dem Grundstück Rehstraße 6
wurden
mit Schreiben vom 25. und 26.05.2009 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 25.05.2010
zurückgestellt wurden und eine Veränderungssperre am 25.03.2010 (ortsüblich
bekanntgemacht am 14.04.2010) beschlossen wurde. Gleichzeitig werden jedoch
auch die benachbarten gewerblichen Bereiche entlang der B 7 zwischen dem
Ortskern Haspe im Westen und der gemischten Bebauung um den Bodelschwinghplatz
im Osten mit der gleichen Zielsetzung überplant (Bebauungsplanverfahren Nr.
4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße und Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet
Wehringhauser Straße), um die Durchsetzung der aus dem Einzelhandelskonzept
resultierenden Planungsziele insgesamt gewährleisten zu können.
Der
Handlungsbedarf im Plangebiet ergibt sich auch aufgrund der besonders
attraktiven, verkehrsgünstigen Lage im Bereich der Einmündung Rehstraße als Endpunkt
der Ortsumgehung Haspe in die B 7. Die bereits vorhandenen und zum Teil
großflächigen Einzelhandelsbetriebe in der Umgebung (siehe Abbildung) sowie die
bereits bekannten Ansiedlungswünsche im Plangebiet selbst als auch in der
Nachbarschaft zeigen deutlich, dass ein besonderer Ansiedlungsdruck des Einzelhandels auf diesem
Bereich liegt. Hinzu kommt, dass das Betriebsgrundstück des regionalen
Energieversorgers „SEWAG“ östlich der Rehstraße in Kürze durch eine
Verlagerung freigezogen und entsprechend dem Markt zur Verfügung gestellt wird,
was weitere Ansiedlungsbegehren für den Einzelhandel nach sich ziehen wird.
Das
im Anschluss an das Einzelhandelskonzept erstellte Standortkonzept für den
nicht zentrenrelevanten Einzelhandel (Fachmarktstandorte) hat den Bereich an
der Rehstraße ebenfalls mit in die Betrachtungen einbezogen, allerdings
zugunsten des Standortes des ehemaligen Brandt-Geländes im Stadtteil
Westerbauer verworfen. Der Rat der Stadt Hagen hat jedoch am 17.12.2009
folgendes beschlossen: „Der Rat der Stadt behält sich vor, nach
Realisierung des möglichen Fachmarktstandortes Westerbauer den Bereich
Rehstraße in zweiter Priorität nach Änderung des Regionalplanes zu entwickeln.“
Sollte
in Zukunft der Bereich Rehstraße für einen Fachmarktstandort entwickelt werden
sollen, müsste neben der Änderung des Regionalplanes, welcher derzeit noch
einen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) vorsieht, auch eine
Änderung des Einzelhandelskonzepts erfolgen sowie ein neuer Bebauungsplan mit
der Zielsetzung großflächiger Einzelhandel eingeleitet werden. Da bislang noch
nicht absehbar ist, wann der Fachmarktstandort Westerbauer realisiert sein
wird, bleibt es zunächst vordringlich, die ungesteuerte Ansiedlung von weiterem
Einzelhandel im Plangebiet sowie in den benachbarten Bereichen zu
verhindern.
Thematik
"Ausbau der Rehstraße"
Die
nunmehr vorliegende Ausbauplanung für die Rehstraße erfordert ebenfalls eine Änderung
des Bebauungsplanes, da für die Verbreiterung der Verkehrsfläche private
Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden müssen.
Verfahren.
Die
Änderung kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Die
Änderung wirkt sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich
aus. Das Planungsziel Gewerbegebiet bleibt erhalten. Der Straßenausbau wird
geringfügig geändert.
Aus
der Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Auswirkungen in Bezug auf den
Bedarf von Ausgleich und Ersatz, da sich keine Veränderungen der versiegelten
Flächen ergeben.
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner Straße/Rehsieper Weg
- (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch) sowie die Beteiligung der
Behörden soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.
Anlagen:
- Übersichtsplan und
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
- Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 3/89 Teil I., 1. Änderung, Gewerbegebiet - Berliner
Straße/Rehsieper Weg - (vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch)
- Übersichtskarte: "Zentrale
Versorgungsbereiche Haspe und Wehringhausen"
- Karte:
"Leerstände im zentralen Versorgungsbereich Haspe"
- Karte:
"Leerstände im zentralen Versorgungsbereich Wehringhausen"
- Karte:
Einzelhandelsnutzungen und gewerbliche Leerstände entlang der B 7"
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,1 MB
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1,8 MB
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(wie Dokument)
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58,3 kB
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