Beschlussvorlage - 0415/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Baugebiet Im Langen Lohe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Celine Luisa Gruner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.06.2026
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe“ weist u.a. Verkehrsflächen aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.
Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert. Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Durch den Beginn der örtlichen Kanal- und Straßenarbeiten, und den entsprechenden Meldungen in den Medien, ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.
Aufgrund von eingebrachten Ideen wird folgender Name vorgeschlagen:
Lohesiedlung
Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt- den o.g. Namen zu geben.
Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan weiß und mit geplante Straße gekennzeichnete Verkehrsfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
|
x |
sind nicht betroffen |
|
|
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
|
positive Auswirkungen (+) |
|
x |
keine Auswirkungen (o) |
|
|
negative Auswirkungen (-) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
|
x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
|
|
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|
x |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche Bindung |
|
x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
