Beschlussvorlage - 0415/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, die, im Plan weiß und mit geplante Straße gekennzeichnete Verkehrsfläche 

 

Lohesiedlung

zu benennen.

Die Verkehrsfläche wird dem Schiedsamtsbezirk 2 zugeordnet.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit Wohnhäusern bebaut.

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

Begründung

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe“ weist u.a. Verkehrsflächen aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.

Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind vermessen und parzelliert. Um den zu errichtenden Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

Durch den Beginn der örtlichen Kanal- und Straßenarbeiten, und den entsprechenden Meldungen in den Medien, ist das Verfahren soweit fortgeschritten, dass das Benennungsverfahren eingeleitet werden sollte.

Aufgrund von eingebrachten Ideen wird folgender Name vorgeschlagen:

Lohesiedlung

Es bestehen aus fachlicher Sicht, unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte, keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

In Anlehnung an diese Vorgabe wird gebeten der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt- den o.g. Namen zu geben.

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan weiß und mit geplante Straße gekennzeichnete Verkehrsfläche) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

Anlage:  Ausschnitt aus dem Bebauungsplan

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.06.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen