Beschlussvorlage - 0339/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Umsetzung der Maßnahme Kinderspielplatz Fritz-Steinhoff-Park gemäß des in der Sitzung ausgehängten Entwurfes und mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Der Beschluss zur Grundsanierung des Kinderspielplatzes (KSP) Fritz-Steinhoff-Park und der Erweiterung um einen Wasserspielbereich wurde durch die BV Mitte am 30.01.2025 und dem JHA am 12.03.2025 gefasst. Danach befindet sich der KSP Fritz-Steinhoff-Park auf Platz 3 der Prioritätenliste zur Grundsanierungen und Einrichtung von Kinderspielplätzen (Beschlussvorlage 0040/2025). Die Maßnahme soll 2027 umgesetzt werden.

 

Mit der vorliegenden Planung entsteht ein zeitgemäßer und abwechslungsreicher Spielplatz nach den Wünschen der zukünftigen Nutzenden sowie die von der BV Mitte gewünschte Erweiterung um einen Wasserspielbereich.

 

 

Kinder- und Jugendbeteiligung

 

Im Juli 2025 fand eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien statt. Die dort genannten Wünsche und Ideen sind in die Neugestaltung der verschiedenen Spielbereiche aufgenommen worden.

 

 

 

 

 

Kleinkinderspielplatz

 

Der südliche Spielplatzbereich liegt größtenteils im Schatten von Bäumen und soll Standort für den Kleinkinderbereich bleiben. Der Bestand an alten Spielgeräten wird mit Ausnahme der Sandbagger komplett ausgetauscht, die kreisrunde Sandspielfläche einschließlich der Einfassung sowie die ungefähre Größe und Form der vorhandenen Fallschutzfläche bleiben aber bestehen. In der Fallschutzfläche aus künftig Holzhäcksel werden entsprechend den Wünschen aus der Kinderbeteiligung eine Doppelschaukel mit einem Standardsitz und einem Eltern-Kind-Sitz, Federwippen in Form von Tieren und eine optisch passende Kletter- und Spielanlage mit Kriechtunnel, Rutsche und „Häuschen“ aufgestellt. In der Spielsandfläche, in die teilweise die Wasserspielanlage (siehe folgenden Absatz) hereinreicht, wird eine barrierefreie Spielanlage installiert. Neben einem herkömmlichen Matschtisch ist ein mit Rollstuhl unterfahrbarer Sand- und Matschtisch geplant, der per Sandtransportanlage auch mit Wasser aus der Wasserspielanlage beschickt werden kann. Das unmittelbar angrenzende Strauchdickicht soll gelichtet und der darinstehende Drahtmattenzaun demontiert werden, um so den Kindern weitere Spiel- und Versteckmöglichkeiten zu eröffnen.

 

 

Wasserspiel für Kleinkinder

 

Entlang des bestehenden und auch künftigen Zugangs zum Kleinkinderspielplatz ist ein Hügel mit terrassierten Ebenen geplant, auf dem ein verzweigtes Wasserspielsystem aus Edelstahlrinnen und gepflasterten Rinnen mit verschiedenen Stau- und Hebeanlagen installiert ist. Das aus zwei leichtgängigen Schwengelpumpen (auch für Kleinkinder bedienbar) quellende Wasser kann über verschiedene Läufe in zwei Sandspielbereiche geleitet werden und muss dabei über die Hügelkuppen gefördert werden. Die Wasserhebeanlagen für die Läufe in Richtung Kleinkinderspielplatz sind entsprechend leicht zu bedienen, die Anlagen in Richtung Spielbereich für größere Kinder benötigen etwas mehr Kraft. Von den beiden Schwengelpumpen ist eine barrierefrei erreichbar, die andere ist auf einer der mittleren Hügelebenen installiert. Als dritte Quelle ist eine Wasserkanone mit Ausrichtung zum Wasserwald vorgesehen.

 

 

Wasserspielbereich für Größere

 

Auf der nördlich gelegenen sonnigen Wiese, welche direkt am Kleinkinderspielplatz angrenzt, soll ein „Wasserwald“ entstehen. Es handelt sich dabei um ein Ensemble aus Masten mit unterschiedlichen Düsen, Rotoren und Ventilen, die durch die Betätigung einer Hebelpumpe und einer Pumpenwippe per Muskelkraft aktiviert werden und das Wasser in verschiedenen Formationen auf die Fläche regnen lassen. Der Wasserwald steht auf einer nur leicht hügelig modellierten Gummifallschutzfläche und ist damit barrierefrei erlebbar. Ausreichende Sitzgelegenheiten sorgen für einen angenehmen Aufenthalt.

 

 

Barrierefreiheit

 

Insgesamt ist die neue Spielplatzanlage so geplant, dass ein barrierefreier Zugang zu allen Spielbereichen besteht und die meisten Geräte auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen nutzbar sind.

 

 

 

Wassermanagement

 

Aus hygienetechnischen Anforderungen werden die Wasserspielelemente mit Trinkwasser (Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz) betrieben. Um das verbrauchte Wasser im Anschluss sinnvoll zu nutzen, wird es mithilfe von Sammelleitungen unter den Spielflächen aufgefangen und in eine unterirdische Zisterne geleitet. Hier steht es als Brauchwasser für die Nachnutzung als z.B. Gießwasser für die städtische Grünunterhaltung zur Verfügung und kann mit den beim WBH vorhandenen Servicefahrzeugen entnommen und genutzt werden.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

Beim Bau dieses Spielplatzes werden Aspekte der Inklusion berücksichtigt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Wohnortnahe attraktive Freizeitmöglichkeiten verringern die Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr.

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 737.000,00 EUR. Diese setzen sich zusammen aus den Baukosten in Höhe von 655.000,00 EUR sowie den Honorarkosten für die Planung und der Bauleitertätigkeit des WBH in Höhe von 82.000,00 EUR.

 

Die Gesamtkosten wurden bei der Haushaltsplanung 2026/27 berücksichtigt. Diese Mittel stehen allerdings erst nach Haushaltsgenehmigung tatsächlich zur Verfügung.

 

PSP-Element: 5.000473.

Sachkonto: 785200

Maßnahme: Neugestaltung Spielfläche Fritz-Steinhoff-Park

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5.000473

Bezeichnung:

Neugestaltung Spielfläche Fritz-Steinhoff-Park

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2026

2027

2028

2029

2030

Einzahlung (-)

-

-

-

-

-

-

Auszahlung (+)

785200

737.000

63.000

670.000

17.000

5.000

5.000

Eigenanteil

737.000

63.000

670.000

17.000

5.000

5.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Die Finanzierung wurde  - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen - im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2026/2027 berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Errichtung des Wasserspielplatzes auf einer Teilfläche des Fritz-Steinhoff-Parks führt zu keiner Sonderabschreibung, da der Altbestand bereits vollständig abgeschrieben ist. Die Ausgaben für den umgebauten Spielplatz in Höhe von 737.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand. So sind die Spielgeräte einschl. Wassertechnik und Einbau über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abzuschreiben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand i.H.v. 44.700 € (447.000 € / 10 Jahre). Die Außenanlage über eine Nutzungsdauer von 7 Jahren abgeschrieben. Hier ergibt sich ein jährlicher Aufwand i.H.v. 23.429 € (164.000 € / 7 Jahre). Die befestigen Flächen sind über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren abzuschreiben, wodurch sich ein jährlicher Aufwand i.H.v. 3.150 € entsteht (126.000 € / 40 Jahre). Die Gesamtabschreibung pro Jahr beträgt demnach rund 71.279 €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

71.279

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

71.279

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.06.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.06.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen