Stellungnahme - 0288/2026-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob sich die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Haßleyer Straße / Karl-Ernst-Osthaus-Straße durch unterschiedliche Maßnahmen verbessern ließe.

 

Hierzu kann wie folgt Stellung bezogen werden:

Im Antrag wird beschrieben, dass es durch unzureichende Sichtbeziehungen zwischen nach rechts auf die Haßleyer Straße abbiegenden Fahrzeugen und zu Fuß gehenden, die dort die Haßleyer Straße queren zu gefährlichen Situationen kommt.

Die Vorschläge des Antrags wurden in der Verkehrsbesprechung gemeinsam mit der Polizei diskutiert.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei der beschriebenen Ortslage weder um eine Unfallhäufungsstelle handelt, noch konnten bei einer Auswertung des Unfallgeschehens der letzten 5 Jahre besondere Auffälligkeiten festgestellt werden. Das beschriebene Sicherheitsrisiko muss demnach zu weiten Teilen als ein subjektives Phänomen eingeordnet werden.

 

Der Vorschlag, die Borde an den Furten abzusenken ist umsetzbar (Kosten: ca. 8.000€), adressiert jedoch nicht das wahrgenommene Sicherheitsdefizit.

 

Eine Verschiebung der Furt weiter in Richtung Einmündung ist aus knotengeometrischen Gründen nicht möglich.

 

Die Einrichtung eines „Schutzblinkers“, der abbiegende Fahrzeuge auf die zeitgleich freigegebene Furt hinweist, ist technisch und finanziell möglich (Kosten: unter 5.000€) und sichert genau das beschriebene Sicherheitsdefizit ab.

 

Jedoch muss in Betracht gezogen werden, dass diese Art „Schutzblinker“ in der Regel nur an Signalanlagen zum Einsatz kommen sollen, bei denen Fußgängerfurten nur auf Anforderung freigegeben werden. An Anlagen mit einer Festzeitsteuerung, wie sie an diesem Knotenpunkt im Einsatz ist, ist der Einsatz solcher Blinker unüblich. Auch sollen Schutzblinker nicht inflationär, sondern gezielt an Problemstellen eingesetzt werden. An Knotenpunkten mit Unfallhäufung kann dieses Instrument also in Betracht gezogen werden, um auf die besondere Gefährdungslage hinzuweisen. Dies ist bei der zur Diskussion stehenden Ortslage jedoch, wie beschrieben, nicht der Fall. Außerdem ist die Situation, dass rechtsabbiegende Fahrzeuge auf querende Fußgänger achten müssen, im Stadtgebiet weit verbreitet. Die Signalisierung ist an der beschriebenen Ortslage demnach auch keine besondere Situation, auf die besonders hingewiesen werden müsste.

 

Da das Unfallgeschehen die Grenzwerte für eine Unfallhäufung sehr deutlich unterschreitet und da auch keine hinreichenden Gründe, weder für die Absenkung der Borde an den Furten noch für die Einrichtung eines Schutzblinkers, vorliegen, wird empfohlen, von diesen Maßnahmen Abstand zu nehmen.

 

Der Grünschnitt ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und wird auch nochmal bei den beteiligten Stellen (WBH und anliegender Rewe-Markt) angesprochen.

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Beschlüsse

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11.06.2026 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen