Beschlussvorlage - 0423/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagen - 5. Änderungsverfahren
hier:
a)Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
b)Entlassungen
c)Redaktionelle Anpassungen
d)Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Daniela Kreische
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Herr Keune (Technischer Beigeordneter), Herr Dr. Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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11.06.2026
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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23.06.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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24.06.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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25.06.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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25.06.2026
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.07.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Vorberatung
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02.07.2026
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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08.07.2026
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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09.07.2026
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b, c und d) Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO), wie sie als Anlage IV Gegenstand dieser Vorlage ist.
Nächster Verfahrensschritt
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 5. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) in Kraft. Das 5. Änderungsverfahren ist damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Am 26.03.2026 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung der Stadt Hagen beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW beauftragt (Drucksachennummer 0054/2026). Das vereinfachte Verfahren ist möglich, da durch die Aufnahme weiterer Bäume die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Die 5. Änderung sieht die Ausweisung von zwei weiteren Bäumen als Naturdenkmäler vor („M-28 Gemeine Esche Auf dem Kämpchen“ und „M-29 Rot-Buche Bergstraße 96“). Die bestehende Liste der Naturdenkmäler wird um diese zwei Bäume ergänzt.
Zu a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange (TÖBs) erfolgte durch Anschreiben vom 17.04.2026. Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in den Anlagen I und II einsehbar. Die Anregungen und Bedenken wägt die untere Naturschutzbehörde wie folgt ab:
I. Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen
Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen zum geplanten Naturdenkmal „M-28 Gemeine Esche Auf dem Kämpchen“ eingegangen (Anlage I):
1. Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin, Flurstück 292, 08.05.2026
In der von dem Grundstückseigentümer/der Grundstückseigentümerin abgegebenen Stellungnahme 1 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäußert. Die Angabe für den Stammumfang wurde entsprechend korrigiert. Eventuelle weitere Entsiegelungsmaßnahmen im Traufbereich des Baumes erfolgen dann in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde.
2. Grundstückseigentümer, Flurstück 281, 29.04.2026
Die von dem Grundstückseigentümer in Stellungnahme 2 vorgetragenen Bedenken wurden seitens der Verwaltung geprüft und in die Gesamtabwägung eingestellt. Sie führen jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht zu einer abweichenden Beurteilung der Schutzwürdigkeit:
- Zustand des Baumes und Verkehrssicherheit (zu den Punkten 1 bis 3):
Die vom Einwender eingebrachten Hinweise zum Pflegezustand sowie die Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit wurden an den zuständigen Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) zur fachlichen Überprüfung übermittelt. Eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit liegt derzeit nicht vor. Um potenziellen Risiken (wie Totholzbildung oder Astabbrüchen) präventiv zu begegnen, wird der Baum zeitnah durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen einer fachgerechten Pflege und Totholzbeseitigung unterzogen. Nach der Unterschutzstellung erfolgt weiterhin eine fachgerechte regelmäßige Kontrolle des Baumes, sodass eine fortlaufende Überwachung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit sichergestellt sind.
- Kronenüberhang und Rückschnitt (zu Punkt 4):
Der Umstand, dass die Baumkrone (der sogenannte „Kronentraufbereich“) über das Nachbargrundstück ragt, begründet die rechtliche Betroffenheit des Eigentümers, steht der Unterschutzstellung jedoch nicht entgegen. Ein pauschaler Rückschnitt der überhängenden Äste als Bedingung für eine Zustimmung kann nicht in Aussicht gestellt werden, da vitale Teile der Krone für den dauerhaften Erhalt des Naturdenkmals prägend und schützenswert sind. Notwendige Pflegeschnitte werden künftig im Rahmen der Unterhaltungspflichten abgestimmt und durchgeführt.
- Versiegelung des Kronentraufbereichs (zu Punkt 5):
Die eingewendete Teilversiegelung des Bodens im Kronentraufbereich (ca. 70 % durch Straßenbau und Grundstücksbefestigung) entkräftet die Schutzwürdigkeit des Baumes nicht. Die Gemeine Esche hat sich trotz der bestehenden baulichen Gegebenheiten und der Teilversiegelung zu einem stattlichen und das Stadtbild prägenden Baum entwickelt. Bestehende Versiegelungen genießen Bestandsschutz. Durch die Unterschutzstellung als Naturdenkmal werden zukünftig schädliche Veränderungen oder weitere Versiegelungen, die die Vitalität des Naturdenkmals nachhaltig beeinträchtigen könnten, verboten.
Fazit der Abwägung:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die privaten Belange des Grundstückseigentümers durch die Zusage der zeitnahen Pflege angemessen gewürdigt werden. Das öffentliche Interesse am Erhalt dieses prägenden und ökologisch wertvollen Baumes überwiegt im Rahmen der pflichtgemäßen Abwägung. Den Einwänden konnte daher im Ergebnis nicht gefolgt werden.
Zum geplanten Naturdenkmal „M-29 Rot-Buche Bergstraße 96“ sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen (Anlage II):
- GASCADE Gastransport GmbH, 34119 Kassel, 27.04.2026
- PLEdoc GmbH, 45326 Essen, 29.04.2026
- Amprion GmbH, 44263 Dortmund, 05.05.2026
- AVU Netz GmbH, 58285 Gevelsberg, 06.05.2026
- ENERVIE Vernetzt GmbH, 58507 Lüdenscheid, 11.05.2026
In den von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen Nr. 1 bis 5 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäußert.
Zu b) Entlassungen
Die Naturdenkmäler „HO-7 Spitzahorn Am Boeckwaag“ und „N-9 Ulme Auf dem Graskamp“ mussten aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt werden. Sie werden daher nun förmlich aus der Naturdenkmalverordnung entlassen (siehe Anlage III, in der die entfallenden Bäume gestrichen dargestellt sind).
Zu c) Redaktionelle Anpassungen
Im Zuge der Überarbeitung wurden folgende redaktionelle Anpassungen vorgenommen:
- Aktualisierung der Präambel zur Anpassung der dort zitierten Rechtsvorschriften an den aktuellen Stand.
- Aktualisierung der Koordinatendaten: Die noch im GK2 (Gauß-Krüger-Abbildung im 2. Streifen) angegebenen Koordinatenpaare wurden auf das aktuelle Referenzsystem ETRS89/UTM32 (European Terrestrial Reference System 1989, Universal Transverse Mercator-Abbildung, Zone 32) umgerechnet. Die Liste der Naturdenkmäler wird entsprechend dieser neuen Datenlage angepasst.
In der Anlage III sind die vorbenannten Anpassungen dargestellt.
Zu d) Satzungsbeschluss
Folgt der Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird die im Rahmen der 5. Änderung geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt die 5. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) in Kraft und das 5. Änderungsverfahren ist abgeschlossen.
Bestandteile der Vorlage:
Anlage I: Stellungnahmen Grundstückseigentümer*innen
Anlage II: Stellungnahmen TÖBs
Anlage III: Darstellung der Entlassungen und Anpassungen in der ND-Liste
Anlage IV: Aktualisierte ND-VO
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Der intensivere Schutz innerstädtischer Bäume ist praktizierter Klimaschutz und entspricht den
Zielen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Hagen.
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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247,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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699,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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688,3 kB
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