Mitteilung - 0395/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines weiteren E-Tretroller-Verleihsystems in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Lasse Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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01.07.2026
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
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Kenntnisnahme
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02.07.2026
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Sachverhalt
Die Voi Technology Germany GmbH (im Folgenden: Voi) beabsichtigt, in Kürze ein Verleihangebot für E-Tretroller im Hagener Stadtgebiet einzuführen. Das Unternehmen betreibt bereits in zahlreichen europäischen Städten entsprechende Verleihsysteme. Nach Angaben von Voi sollen bei der Einführung insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit, ein geordnetes Abstellen der E-Tretroller sowie eine enge Abstimmung mit der Verwaltung berücksichtigt werden.
Das Angebot ergänzt das bereits bestehenden E-Tretroller-Verleihsystem des Anbieters Lime in Hagen und erweitert damit das Sharing-Angebot im Bereich der Mikromobilität um einen weiteren Anbieter.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch E-Tretroller-Verleihsysteme stellt rechtlich eine Sondernutzung dar und bedarf daher einer entsprechenden Erlaubnis. Nach geltender Rechtslage ist der Markt für solche Verleihangebote grundsätzlich offen, sodass die Stadt Hagen eine Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines E-Tretroller-Verleihsystems nicht ohne Weiteres versagen kann, sofern die Nutzung der Verkehrsflächen im Rahmen der straßenrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, die Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden, um den Betrieb zu steuern und in geordnete Bahnen zu lenken. Hierzu zählen insbesondere Vorgaben zur Begrenzung der Fahrzeuganzahl, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum, zur Festlegung von Abstellflächen sowie zu Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Wartung und Datenbereitstellung.
Die Verwaltung hat im April 2026 einen Vertrag mit Voi abgeschlossen, der entsprechenden Auflagen für den Betrieb des Verleihangebots enthält. Ein gleichlautender Vertrag wurde im Rahmen der Vertragsverlängerung bereits im Dezember 2025 mit Lime geschlossen. Die in diesem Vertrag festgelegte maximale Gesamtzahl von 825 Mikromobilitätsfahrzeugen im Hagener Stadtgebiet darf durch das zusätzliche Angebot nicht überschritten werden. Die Einhaltung dieser Obergrenze ist von beiden Anbietern gemeinsam sicherzustellen.
Die Verwaltung befindet sich derzeit weiterhin im Austausch mit Voi hinsichtlich der organisatorischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Weitere Informationen zum konkreten Starttermin, zur vorgesehenen Flottengröße sowie zu möglichen Betriebsauflagen werden nach Abschluss der Abstimmungen bekanntgegeben.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung:
Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
