Beschlussvorlage - 0380/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rat der Stadt Hagen.
Weiterleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rechnungsprüfungsausschuss.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbür-germeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemein-deordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.
Sachverhalt
Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 16.04.2026 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 16.04.2026 bestätigt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2025 ein negatives Eigenkapital in Höhe von 93.914.486,82 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem negativen Jahresergebnis in Höhe von 89.462.115,15 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit negativem Ergebnis in Höhe von 4.452.371,67 €.
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 111.260.715,62 €.
Das negative Eigenkapital 2025 in Höhe von 93.914.486,82 € erhöht das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 205.175.202,44 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
9,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|
