Beschlussvorlage - 0367/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewerbung beim Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ – SeePark Hengstey
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sofia König
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein, Oberbürgermeister, Bernd Maßmann, Stadtkämmerer, Henning Keune, Technischer Beigeordneter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.05.2026
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Aufruf vom 01. April 2026 des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ zu folgen und sich für eine Förderung mit dem Projekt SeePark Hengstey zu bewerben.
- Im Falle einer positiven Auswahlentscheidung wird die Verwaltung beauftragt, den Förderantrag auszuarbeiten und die Umsetzung vorzubereiten.
Sachverhalt
Mit Ratsbeschluss vom 02.11.2023 wurde nach Durchführung eines freiraumplanerischen Wettbewerbs das Büro PLANORAMA Landschaftsarchitektur mit der Freianlagenplanung für den SeePark Hengstey beauftragt. Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung. Damit liegt bereits ein Planungsstand vor, der eine belastbare Grundlage für eine Förderbewerbung bietet. Aufgrund der modularen Planung können für die Bewerbung auf das Förderprogramm einzelne Maßnahmenbausteine des SeePark Konzeptes ausgewählt werden, die förderfähig sind. Diese werden in Form einer Projektskizze beim Fördermittelgeber eingereicht. Die Bausumme beträgt in etwa 4,6 Mio. €. Hier wird eine Förderung von 90% angestrebt (städtischer Eigenanteil 460.000 €).
Der Bund hat am 1. April 2026 einen neuen Projektaufruf des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ veröffentlicht. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer Wirkung für Klimaanpassung, klimaresiliente Freiraumentwicklung, Regenwassermanagement, Aufenthaltsqualität, Biodiversität sowie die nachhaltige Weiterentwicklung öffentlicher Räume.
Der SeePark Hengstey erfüllt diese Zielsetzungen in besonderem Maße. Mit der Umwandlung einer ehemaligen Industriebrache (Rangierbahnhof) zu einem vielfältigen Erholungsraum am Hengsteysee, entstehen in drei Aktionsfenstern öffentlich zugängliche, klimaangepasste Erlebnisflächen für die Bevölkerung Hagens und die Region. Dabei sollen neue Grün- und Aufenthaltsbereiche, klimaresiliente Wege, Spiel- und Sportflächen, Maßnahmen zur Verschattung, Umweltbildung sowie hochwertige Freiräume umgesetzt werden. Ergänzend werden ebenfalls landschaftliche Bereiche gezielt ökologisch weiterentwickelt. Dort sollen strukturreiche und störungsarme Lebensräume für Flora und Fauna entstehen, die natürliche Prozesse fördern, die Biodiversität stärken und bestehende Lebensraumfunktionen langfristig sichern.
Nach aktueller Zeitplanung werden die im Projektaufruf ausgewählten Vorhaben im September 2026 benannt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich auch die laufende Entwurfsplanung in der Leistungsphase 3 ihren Abschluss finden und der aktuelle Stand der Politik zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde das Projekt im August 2025 von der IGA Metropole Ruhr GmbH als Zukunftsprojekt ausgezeichnet. Dies bestätigt die hohe Qualität und besondere Bedeutung des Vorhabens für die Stadt Hagen und die gesamte Region.
Die Teilnahme am Förderaufruf bietet der Stadt Hagen die Chance das Projekt SeePark Hengstey in einem großen Teil umzusetzen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Für die Bewerbung wird eine Förderung in Höhe von rd. 4,6 Mio. € angestrebt.
Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderquote 90 %. Dies würde einen Eigenanteil von ca. 460.000 € ausmachen. |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1310 |
Bezeichnung: |
Öffentliches Grün |
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Finanzstelle: |
5000588 |
Bezeichnung: |
SeePark Hengstey |
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Finanzposition: |
681000 |
Bezeichnung: |
Investitionszuwendungen vom Bund |
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Finanzposition: |
785200 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
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Einzahlung (-) 681000 |
-4.140.000 |
-450.000 |
-1.260.000 |
-1.170.000 |
-1.260.000 |
0 |
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Auszahlung (+) 785200 |
4.600.000 |
500.000 |
1.400.000 |
1.300.000 |
1.400.000 |
0 |
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Eigenanteil |
460.000 |
50.000 |
140.000 |
130.000 |
140.000 |
0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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x |
Die Finanzierung der Maßnahme ist - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates - im Rahmen der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2026/27 berücksichtigt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die Gestaltung der klimafreundlichen Flächen mit entsprechenden Ausstattungsgegenständen beim SeePark Hengstey i.H.v. 4.600.000 € stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Aktuell wird von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren ausgegangen. Dadurch entstehen jährliche Abschreibungen i.H.v. 176.924 € in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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Da die Maßnahme zu 90% aus Bundesmitteln finanziert ist, sind Sonderposten i.H.v. 4.140.000 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren entstehen jährliche ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten i.H.v. 159.231 € in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
176.924 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
176.924 € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
159.231 € |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
17.693 € |
