Beschlussvorlage - 0364/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister den Geschäftskreis der Beigeordneten zum 01.06.2026 entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage neu fest.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Umsetzung des Beschlusses unter 1. alle erforderlichen organisations- und personalwirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen.
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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Hagen kann gemäß § 73 Gemeindeordnung NRW im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Geschäftskreise der Beigeordneten festlegen.

 

Oberbürgermeister und Verwaltungsvorstand haben sich intern beraten und abgestimmt und schlagen einvernehmlich die als Anlage 1 beigefügte Neuordnung der Vorstandsbereiche zum 01.06.2026 vor. Im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagen (siehe Vorlage 0363/2026) wird in diesem Zusammenhang auch ein neuer Vorstandsbereich (Vorstandsbereich 6 – Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität) eingerichtet. Die zusätzlichen Personalkosten für die Stelle eines/einer neuen Beigeordneten sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2026/27 enthalten; die Mitarbeitenden für das Büro werden aus dem vorhandenen Personal bei der Stadt Hagen rekrutiert.    

 

 

Die einzelnen Veränderungen werden wie folgt erläutert:

 

 

Vorstandsbereich 1 – Vorstandsbereich des Oberbürgermeisters

 

  • Übernahme des Servicezentrum Sport (SZS) aus dem Vorstandsbereich 5.

 

 

Vorstandsbereich 2 – Vorstandsbereich für Finanzen, IT, Digitalisierung und Beteiligungen

 

  • Keine Änderungen.

 

 

Vorstandsbereich 3 – Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur

 

  • Keine Änderungen.

 

 

Vorstandsbereich 4 – Vorstandsbereich für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

  • Übernahme der Abteilung „Immobilien“ (ehem. FB 60/4 aus dem VB 5) und Anbindung beim Rechtsamt (Amt 30).

 

 

Vorstandsbereich 5 – Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Umwelt und Geoinformation

 

  • Übernahme des Umweltamts (Amt 69) mit Ausnahme des Themenfeldes „Mobilität“ (dies zum neuen FB 66 im neuen Vorstandsbereich 6).

 

  • Übernahme der Abteilung „Wohnen“ aus dem Fachbereich 60 und Anbindung beim FB 61.

 

  • Übernahme der Aufgabe „Städtebauförderung und städtebauliche Verträge“ (ehem. FB 60/1) und Anbindung beim FB 61.

  

NEU: Vorstandsbereich 6 – Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität

 

  • Gründung eines neuen Fachbereiches Verkehr & Mobilität (FB 66) unter Anbindung der Abteilungen „Verwaltung, Verkehrsplanung und Beiträge, Straßenrecht“ des dann ehem. Fachbereiches 60 aus dem Vorstandsbereich 5 sowie der Aufgabenbereiche „Mobilität“ aus dem Amt 69 und „Verkehr“ aus dem FB 32 aus dem Vorstandsbereich 4.

 

  • Übernahme des Fachbereiches Gebäudewirtschaft (FB 65) aus dem bisherigen Vorstandsbereich 5.

 

 

Im Detail:

 

Die Neuordnung der Vorstandsbereiche, insbesondere die Einrichtung des Vorstandsbereichs 6 (Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität), dient der Fokussierung auf die aktuell bestehenden Herausforderungen, insbesondere im Aufgabenbereich der Stadtentwicklung und der städtischen Infrastruktur.

 

So verantwortet der Vorstandsbereich 5 zukünftig die wesentlichen Kernthemen der Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der umwelttechnischen Belange, während der neu einzurichtende Vorstandsbereich 6 eine gebündelte Verantwortung für die infrastrukturellen Themenfelder zur Gebäude- und Verkehrsinfrastruktur erhält.

 

Im Vorstandsbereich 1 betont die Zuordnung des Servicezentrum Sport den gesamtstädtischen Fokus auf die sportfachlichen Belange und die Sportentwicklung.

 

Durch die Zuordnung der Abteilung Immobilien zum Rechtsamt im Vorstandsbereich 4 wird den gestiegenen rechtlichen Anforderungen im Bereich Immobilienvermögen, sowie An- und Vermietung Rechnung getragen.

 

Bis zum Dienstantritt des/der Beigeordneten des neuen Vorstandsbereichs 6 wird die Vertretungsregelung innerhalb der Vorstandsbereiche sichergestellt.

 

Für die mit (+) markierten Organisationseinheiten in der Anlage 1 bestehen aktuell noch Überlegungen zu weiteren Umstrukturierungen, so z. B. die Neuordnung der Vergabestellen (bislang FB 15 und 60) mit dem Ziel einer einheitlichen Verortung in einem Fachbereich und die Prüfung der Bündelung von Beratungsangeboten in den FB 53 und 55. Insoweit werden sich hier und an anderer Stelle bei Umsetzung „nur“ Auswirkungen unterhalb der Fachbereichs-/Amtsebene entfalten. Der Oberbürgermeister wird kontinuierlich über den Fortgang berichten.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen finanzielle und personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.05.2026 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen