Beschlussvorlage - 0355/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Anlage 1: über-/ außerplanmäßige Bereitstellungen durch Ratsbeschluss

 

Für das abgelaufene Haushaltsjahr 2025 sind Bereitstellungen für unabweisbare Mehrbedarfe notwendig. Aufgrund des § 83 II GO NRW i.V.m. § 12 Haushaltssatzung 2024/2025 bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Lfd. Nr. 1: Hochwasserschutz Wiederaufbauplan

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 II S. 1 GO NRW in Höhe von 174.204 € im Bereich Hochwasser Wasserwirtschaft. Für die Maßnahme Hochwassermeldepegel der Volme in Eckesey – Nummer 81 des Wiederaufbauplans der Stadt Hagen - ist eine Bereitstellung von Mitteln i. H. v. 174.204 € notwendig. Die Mittel werden zu 100% aus dem Wiederaufbauplans (Billigkeitsmittel aus der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW) gedeckt.

 

Lfd. Nr. 2: Mietaufwendungen

Der Mehraufwand im Bereich der Mietaufwendungen ergibt sich aus der in der Haushaltsplanung 2024/2025 nicht eingeplanten Miete für die Schule Minervastr. 33-41.

 

Lfd. Nr. 3: Gebäudewirtschaft - Bauunterhaltung

Im Bereich der Bauleistungen steigen die Preise pro Jahr um etwa 9,8 %. Aufgrund der vielen alten städtischen Gebäude und der damit verbundenen Bausubstanz, erhöhte sich der Instandhaltungsaufwand erheblich. Hinzu kommen gestiegene Anforderungen im Bereich Brandschutz, gesetzlich vorgeschriebene Wartungen und Trinkwasserhygiene. Nicht im Haushalt eingeplante Restmaßnahmen zur Einrichtung des Zentralen Bürgeramts in der Volme Galerie oder etwa die zusätzlich zu bewältigende Unterhaltung der Landesunterkunft für Geflüchtete trugen ebenso zu einer Kostenüberschreitung bei, wie das zusätzliche Erfordernis von Sicherheitsdiensten zum Schutze der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der Flüchtlingsunterkünfte, die länger als geplant betrieben werden müssen.

Insgesamt werden sich die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die nicht durch zweckgebundene Mehrerträge/-Einzahlungen gedeckt werden können, im gesamten Teilplan auf 5.209.200 € belaufen.

 

Lfd. Nr. 4: Soziale Leistungen nach SGB XII

Im Haushaltsjahr 2025 stiegen die Kosten für Leistungen außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (insbesondere Kapitel 3 „Hilfe zum Lebensunterhalt“ und Kapitel 5 „Hilfe zur Gesundheit“ im Zusammenhang mit Leistungsberechtigten aus der Ukraine gemäß § 264 SGB V) sowie nach dem SGB XI (für die integrative Beschulung). Auch die Aufwendungen für Leistungen innerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (Kapitel 7 „Hilfe zur Pflege“) erhöhten sich. Diese Entwicklungen in allen genannten Leistungsbereichen sind insbesondere auf Tarifanpassungen, Regelsatzerhöhungen sowie einen Anstieg der Fallzahlen zurückzuführen.

 

Lfd. Nr. 5: Förderung Träger der Wohlfahrtspflege

Höhere Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Erhöhung des Pflegewohngeldes (§14 APG). Es gehen vermehrt Widerspruchsbescheide und abgeschlossene Klageverfahren gegen die Höhe der vom LWL festgelegten Investitionskosten (Betriebsnotwendige Aufwendungen der Heime § 11 APG DVO NRW) ein. Diesen wird im großen Umfang stattgegeben mit der Folge, dass für eine Vielzahl der Einrichtungen Pflegewohngelder nachberechnet werden und demnach nachzuzahlen sind. Die Nachzahlungen betreffen oftmals rückwirkend mehrere Jahre.

 

Lfd. Nr. 6: Leistungen für junge Menschen/ Familien

Im Haushaltsjahr 2025 sind die Kosten für Leistungen der erzieherischen Hilfen gemäß SGB VIII – sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen – sowie für weitere Aufgaben der Hilfe zur Erziehung und den Kinderschutz im gesamten Teilplan stärker gestiegen als prognostiziert. Ursachen hierfür sind insbesondere allgemeine Kostensteigerungen, steigende Fallzahlen sowie verlängerte Laufzeiten der Hilfen. Zusätzlich wirken sich seit einigen Jahren zunehmende Erstattungsansprüche anderer Kommunen gegenüber der Stadt Hagen im Bereich der Hilfen zur Erziehung kostensteigernd aus.

 

Lfd. Nr. 7: Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste

Der Mehrbedarf resultiert überwiegend aus zwei Bereichen. Zum einen bedingen im Bereich Öffentliche Sicherheit höhere Fallzahlen Mehraufwendungen bei Bestattungen von Alleinverstorbenen sowie bei ärztlichen Untersuchungen bei Einweisungen nach dem "Psych-KG". Zum anderen führen steigende Fallzahlen bei der Beantragung von Ausweisen und Passdokumenten im Bereich Melde- und Personenstandswesen zu höheren Beschaffungskosten der Dokumente bei der Bundesdruckerei.

 

Lfd. Nr. 8: Ganztags GS

 

Mit der Vorlage 0489/2024 hat die Verwaltung im Bereich der Finanzierung des OGS-Angebots auf die finanzielle Schieflage der Träger hingewiesen. Auf der Grundlage der Trägerforderungen wurde ein Finanzierungsvorschlag erarbeitet, um damit die Fortsetzung der OGS im Schuljahr 2024/2025 sicherzustellen.

Die drei Träger haben dazu von der Verwaltung ein finanzielles Angebot erhalten, das von ihnen angenommen worden ist. Erst im Nachgang hat der Caritas-Verband als einer der großen Träger nach eigener Berechnung festgestellt, dass zwar die Bestandsplätze, jedoch nicht der Ausbau neuer OGS-Plätze dabei (hinreichend) finanziell berücksichtigt worden sind.

Nach eingehender Erörterung mit Vertretern*innen des Caritas-Verbandes müssen die Beträge an die ursprüngliche Forderung der Träger angepasst werden, um so den Ausbau der OGS im Schuljahr 2024/2025 ff. sicherzustellen.

 

Lfd. Nr. 9: Leistungen an Asylbewerber

 

Im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen wurden im Jahr 2025 zusätzliche Wohnungen angemietet. Dadurch kommt es zu einer Überschreitung des vorgesehenen Budgets, die nur teilweise innerhalb des Fachbereichs 56 aufgefangen werden kann. Eine vollständige Deckung der entstandenen Mehraufwendungen ist innerhalb des Fachbereichs jedoch nicht möglich.

Zusätzlich sind im Bereich der Sach- und Dienstleistungen, beispielsweise für Verpflegung, Energiekosten, sonstige Dienstleistungen sowie im Bereich der Krankenhilfe, weitere erhebliche Mehraufwendungen entstanden.

Die Überschreitung im Bereich der Krankenkosten ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass dem Fachbereich 56 zahlreiche kostenintensive Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit schweren Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zugewiesen wurden. In vielen Fällen werden kostenaufwendige Hilfsmittel benötigt. Darüber hinaus führen notwendige und teilweise langwierige Krankenhausbehandlungen zu zusätzlichen hohen Aufwendungen.

 

Lfd. Nr. 10:Versorgung

Der Mehrbedarf bei den Versorgungsaufwendungen resultiert insbesondere aus deutlich gestiegenen Aufwendungen für Versorgungsempfänger sowie aus erheblich erhöhten Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen.

Die Entwicklung ist maßgeblich auf die steigende Anzahl von Versorgungsempfängern, die Altersstruktur der Beamtenschaft sowie die Auswirkungen der Besoldungsanpassungen zurückzuführen. Darüber hinaus führen versicherungsmathematische Bewertungen und veränderte Berechnungsgrundlagen bei den Rückstellungen zu zusätzlichen Belastungen des Haushalts.

Insbesondere die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen haben sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung deutlich erhöht und tragen wesentlich zur Überschreitung des Ansatzes bei.

 

Lfd. Nr. 11: Personalaufwendungen

Die erheblichen Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen resultieren insbesondere aus den Auswirkungen der Tarifabschlüsse im TVöD sowie zusätzlichen und nicht ursprünglich geplanten Stellenbedarfen.

Darüber hinaus wirken sich die weiterhin hohe Tarifdynamik, steigende Personalnebenkosten sowie strukturelle Personalmehrbedarfe in verschiedenen Aufgabenbereichen auf den Haushalt aus. Insbesondere gesetzliche Aufgabenmehrungen, steigende Anforderungen an die Aufgabenerfüllung sowie notwendige Personalmaßnahmen zur Sicherstellung des Dienstbetriebes führen zu einer deutlichen Überschreitung des Haushaltsansatzes.

Die Personalaufwendungen sind überwiegend tariflich, gesetzlich oder organisatorisch unabweisbar und kurzfristig nicht steuerbar.

 

 

2. Anlagen 2 und 3: über-/außerplanmäßige Bereitstellungen zur Kenntnisnahme

 

Für das Haushaltsjahr 2025 wurden die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 12 der Haushaltssatzung vom Stadtkämmerer verfügt. Diese sind dem Rat zur Kenntnis zu geben. Der über-/außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplans 2025) gedeckt.

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung (Anlagen 2 und 3) aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

3. Anlage 4: Ermächtigungsübertragungen von 2025 nach 2026

 

Nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für investive Auszahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen des Ergebnishaushalts übertragbar, sofern die in der Planung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorgesehenen Ermächtigungen nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind. Die Ermächtigungsübertragungen erhöhen nach § 22 Abs. 2 KomHVO NRW die entsprechenden Ermächtigungen im Haushalt des folgenden Jahres. Sie wurden entsprechend der Dienstanweisung der Stadt Hagen vom 17.06.2019 gebildet. Gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

Für den Finanzplan werden zur Durchführung/Fortsetzung investiver Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen im notwendigen Umfang in das Folgejahr 2026 gebildet. In der Anlage 4 sind die Einzelmaßnahmen dargestellt, bei denen die noch verfügbaren Ermächtigungen zur Finanzierung eingegangener rechtlicher Verpflichtungen weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Insgesamt werden investive Ermächtigungen in Höhe von rund 219,8 Mio. € übertragen.

  

Für den allgemeinen investiven Haushalt wird die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 106.356.000 € übertragen.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

  1.                 Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

Es enstehen die in den Anlagen 1 – 3 dargestellten finanziellen Auswirkungen. Ermächtigungen (siehe Anlage 4) für Maßnahmen, die in 2025 nicht abgewickelt werden konnten, erhöhen die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (fortgeschriebener Ansatz 2026). Sie sind gedeckt durch Kreditermächtigungen und Einzahlungsüberschüsse aus Vorjahren. Die Ermächtigungsübertragungen bei den investiven Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt, da die jährlichen Abschreibungsraten und die Kosten der Kreditfinanzierung in der bisherigen Planung bereits berücksichtigt wurden. Die Übertragungen der Auszahlungsermächtigungen im konsumtiven Haushalt sind aus Einzahlungsüberschüssen der Vorjahre gedeckt.

 

Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.05.2026 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen