Beschlussvorlage - 0328/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
„Gemeinsames Lernen in der Grundschule“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Julia Schwalm
- Freigabe durch:
- Dennis Rehbein (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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30.04.2026
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.05.2026
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Sachverhalt
Lt. Erlass vom 12.02.2021 „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ sind die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens explizit zu benennen.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses waren bereits alle Grundschulen in Hagen allgemein zu Schulen des gemeinsamen Lernens bestimmt.
Den jeweiligen Schulen sollen nun auch feste Förderschwerpunkte zugeordnet werden, wobei Lern- und Entwicklungsstörungen (LES) als ein Förderschwerpunkt gewertet werden.
Die untere Schulaufsicht für die Grundschulen hat einen Vorschlag erarbeitet, welche Schulen mit welchem Schwerpunkt zum Ort des gemeinsamen Lernens werden sollen (Anlage 1).
Mit der Zuteilung eines konkreten Förderschwerpunktes, insbesondere bei den Förderschwerpunkten Körperliche- und Motorische Entwicklung (KM), Geistige Entwicklung (GE), Hören und Kommunikation (HK) sowie Sehen (SE), ist gemäß Erlass die Verpflichtung seitens des Schulträgers verbunden, die gegebenenfalls in der Folge anfallenden, zwingend notwendigen baulichen Veränderungen zur Beschulung der genannten Schülerinnen und Schüler perspektivisch zu schaffen, soweit diese nicht schon vorhanden sein sollten. Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Verteilung der Orte des gemeinsamen Lernens orientiert sich am Vorhandensein der Voraussetzungen und der Notwendigkeit von baulichen Veränderungen, sowie der Lage und Erreichbarkeit im Stadtgebiet im Verhältnis zu den eventuell später damit verbundenen notwendigen finanziellen Aufwendungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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